Ein Gesetz ist Voraussetzung für den dringenden Umbau der Energiewirtschaft

Exportschlager „Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien“

Das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien, kurz EEG, ist ein wichtiges Element im globalen Nachhaltigkeits-Lehrplan für die Menschheit. Es regelt die Einspeisetarife von Strom aus erneuerbaren Energien in das allgemeine Stromnetz und für die Selbstnutzung. Seit dem Inkrafttreten am 1. April 2000 wurde es in 47 Staaten übernommen und hat damit weltweiten Vorbildcharakter. Das EEG soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern, indem es wirtschaftliche Anreize zur Installation Erneuerbarer-Energien-Anlagen (EE-Anlage) gibt. Es ist vor allem ein Instrument, das das bestehende, nur scheinbar funktionierende System mit seinen mächtigen Konzernen zu einem grundsätzlichen Wandel zwingen und uns alle, so unbedeutend wir uns in diesem Zusammenhang fühlen mögen, zu maßgeblichen Akteuren erheben soll.

Das Prinzip
Der Betreiber einer EE-Anlage erhält über den Zeitraum von 20 Jahren einen zu Beginn der Laufzeit festgelegten Vergütungssatz. Dieser orientiert sich an der Erzeugungsart: Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse oder Geothermie. In jedem Jahr sinkt der Einspeisetarif für neu errichtete Anlagen um einen ebenfalls festgelegten Prozentsatz, die sogenannte Degression. Die Degression variiert in einer Größenordnung von plusminus einem Prozent, je nachdem, ob der Ausbau der Regenerativen schneller oder langsamer voran schreitet. Auf diese Weise wird der jährlichen Verbilligung der Technik Rechnung getragen.Der örtliche Netzbetreiber ist zur Einspeisung des zukunftsfähig produzierten Stroms verpflichtet. Die Differenz zwischen dem höheren Vergütungssatz und dem niedrigeren Strompreis am Markt werden zwischen den Energieversorgungsunternehmen bundesweit aufgeteilt. Die Kosten fließen als EE-Umlage in die Kalkulation und Abrechnung der Endverbraucherpreise ein.

Geschichte des EEG
Der Vorläufer des heutigen EEG war das Stromeinspeisungsgesetz von 1990. Hier wurde die Einspeisung betont. Denn damals wurde EE-Strom hauptsächlich von kleinen Erzeugern produziert, denen die großen Netzbetreiber häufig die Einspeisung in das Stromnetz verweigerten. Das Gesetzt verpflichtete nun die Betreiber zur Annahme des Stroms. Die Vergütung von Windstrom war schon damals ungefähr kostendeckend im Gegensatz zum Beispiel zum Strom aus Sonnenenergie.Am 1. April 2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz durch das EEG ersetzt. 2003 lief das so genannte 100.000-Dächer-Programm zur Förderung der Installation von Photovoltaik-Anlagen aus und wurde ebenfalls in das EEG integriert. Dieses Programm förderte bis dahin die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen anhand günstiger Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).2004 wurde das EEG erstmals novelliert. Die CDU/CSU setzte damals die Reduzierung der  Windstromförderung durch. Die zweite EEG-Novelle von 2008/2009 hatte das Ziel, erneuerbare Energien bis 2020 auf einen Anteil zwischen 25 und 30 Prozent zu erhöhen. Die Grundstrukturen blieben, es gab allerdings einige Detail-Änderungen. Väter des EEG sind zwei Bundestagsabgeordnete: Hermann Scheer (SPD) und Hans-Josef Fell (Bündnis90/Die Grünen).