https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/api.php?action=feedcontributions&user=C%C3%A9line&feedformat=atom100 prozent erneuerbar - Wiki - Benutzerbeiträge [de]2024-03-29T01:14:32ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.35.1https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Contracting&diff=484Contracting2021-07-13T14:21:22Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Im Mieterstrom-Contracting wird Dein Dach an einen Mieterstromlieferanten verpachtet. Der Mieterstromlieferant errichtet die Anlage und betreibt sie. Er braucht dafür eine sogenannte [[Grunddienstbarkeit]]. <br />
<br />
Der Mieterstomlieferant bietet allen Bewohner:innen Deines Gebäudes einen Mieterstromtarif an, der - soweit er eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nimmt - aufgrund gesetzlicher Vorgabe unter 10% des Tarifs des Grundversorgers liegen muss. So profitierst Du (bzw. Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft) von einer klimfreundlichen Stromerzeugung, die es auch erlaubt, die Vorgaben des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Der Gebäudeeigentümer bekommt zudem meist ein kleines Pachtentgelt. Alle Bewohner können sauberen [[Mieterstrom]] beziehen und sparen dadurch meist Stromkosten. Der Bezug von Mieterstrom ist für Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern immer freiwillig.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Personenidentit%C3%A4t&diff=482Personenidentität2021-06-22T17:33:04Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Die [[Eigenversorgung]] mit selbst erzeugten Solarstrom setzt voraus, dass [[Anlagenbetreiber]]:in und Letztverbraucher:in dieselbe Person sind (Personenidentität). Als Anlagenbetreiber:in gilt die Person, die die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Anlage trägt. Hingegen spielt keine Rolle, wem die Anlage gehört. Analog gilt als Letztverbraucher:in die Person, die die Elektrizitätsverbrauchgeräte betreiben. <br />
<br />
In Bezug auf die konkreten Anwendungsfälle gibt es sehr viele Graubereiche, die Anwälte der Kanzlei von Bredow Valentin Herz in einem [https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2019-01/Rechtsgutachten%20Gemeinschaftliche%20Eigenversorgung.pdf Gutachten] betrachtet haben. <br />
<br />
Die Lesart, die zumindest die Bundesnetzagentur wählt, ist allerdings recht eindeutig<ref>[https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Eigenversorgung/Eigenversorgung-node.html Bundesnetzagentur: Eigenversorgung und EEG-Umlage].</ref>. Wenn Du zusammen mit Deinem Nachbar aus der Wohnung über Dir auf dem Dach des Hauses, in dem Ihr wohnt, eine Solaranlage betreibst, dann könnt Ihr keine Eigenversorgung machen. Dasselbe gilt, wenn Deine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Deine Wohnungsgenossenschaft oder ein anderer Vermieter eine Anlage auf einem Hausdach betreibt. Auch dann ist ausgeschlossen, dass die Bewohner*innen des Gebäudes Eigenversorgung machen. Stattdessen kommt dann regelmäßig [[Mieterstrom]] infrage.<br />
<br />
Es gibt nur drei Modell, wie in einem Mehrparteienhaus Eigenversorgung betrieben werden kann, wie also das Kriterium der Personenidentität erfüllt werden kann:<br />
<br />
* Ein Bewohner des Hauses betreibt die Anlage alleine und nimmt für seinen eigenen Stromverbrauch Eigenversorgung in Anspruch.<br />
* Eine WEG nutzt den Strom aus der Anlage vom Dach, um Eigenversorgung für den Allgemeinstrom zu machen. Zum Allgemeinstrom zählt zum Beispiel der Strom, der im Treppenhaus verbraucht wird (Licht, Fahrstuhl usw.).<br />
* Die Bewohner*innen betreiben jede für sich eigene Anlagen auf dem Dach. Dies führt natürlich im Vergleich zu einer großen Anlagen relativ zu höheren Kosten. Zu beachten ist auch, dass die Anlagen für die Ermittlung der Höhe der [[Einspeisevergütung]] für den [[Überschussstrom]] zusammengefasst werden. Dann ergibt sich manchmal eine niedrigerer Vergütungssatz, wenn die zusammengefassten Anlagen mehr als 10 Kilowatt oder mehr als 40 Kilowatt Leistung aufweisen.<br />
<br />
Das deutsche Recht kennt - anders als das Europarecht - also keine [[kollektive Eigenversorgung]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Startseite_Solar_f%C3%BCr_Mehrparteienh%C3%A4user&diff=481Startseite Solar für Mehrparteienhäuser2021-06-21T20:42:00Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>== '''Willkommen auf dem Wiki zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern!''' ==<br />
'''Stand: April 2021.''' <br />
<br />
''Dieses Wiki-Angebot wurde durch die Unterstützung der Naturstrom-Stiftung möglich, für deren Förderung wir uns bedanken.'' <br />
<br />
Eine Solar-Anlage auf einem Mehrparteienhaus - das ist immer eine gute und in den allermeisten Fällen auch eine realisierbare Idee. Allerdings ist der Betrieb unter Umständen etwas komplizierter als in einem Einparteienhaus. Dieses Wiki-Angebot von [https://everyone-energy.de/ everyone energy], einem Projekt der [https://100-prozent-erneuerbar.de/stiftung/ 100 prozent erneuerbar stiftung], will Dir bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen helfen. Wir geben in diesem Wiki eine allgemeine Übersicht und grundsätzliche Informationen, bspw. welche [[Rollen und Aufgaben]] mit einem Solar-Projekt verbunden sind oder welche [[Betriebskonzepte]] infragekommen oder was bei einem [[Messkonzept]] beachtet werden muss. <br />
<br />
Wenn Du schon ein konkretes Projekt auf einem Mehrparteienhaus im Sinn hast, hilft Dir der speziell hierfür entwickelte [https://everyone-energy.de/ kostenlose digitale Service] von everyone energy weiter. Außerdem findest [https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/Spezial:Alle_Seiten hier] eine Übersicht aller [https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/Spezial:Alle_Seiten verlinkter Fachbegriffe] in diesem Wiki. <br />
<br />
Grundsätzlich gibt es bei der Realisierung von einem Solar-Projekt '''drei Leitfragen,''' die es zu beantworten gilt. <br />
<br />
== '''Was passiert mit dem erzeugten Solar-Strom ?''' ==<br />
Wie bei einem Einparteienhaus gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
<br />
* Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die [[Einspeisung]] bekommst Du eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]]. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.<br />
* Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als [[Überschussstrom]] bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten [[Reststrom]], den Du über die [[Stromlieferung]] aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes [[Messkonzept]] voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der [[Kundenanlage]] (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferanten]]. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine [[Stromrechnung]] viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind [[Strompreisbestandteile|Preisbestandteile]], die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die [[Netzentgelte]], die [[Stromsteuer]] und die [[EEG-Umlage]] und natürlich die [[Umsatzsteuer]] (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Allerdings muss in den allermeisten Fällen für den in einem Mehrparteienhaus erzeugten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Das liegt daran, dass es nicht möglich ist, die rechtlichen Anforderungen an eine [[Eigenversorgung]] zu erfüllen, bzw. daran, dass das deutsche Energierecht keine [[kollektive Eigenversorgung]] kennt. Zwar kann für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom ein [[Mieterstromzuschlag]] in Anspruch genommen werden. Trotzdem werden gemeinsam handelnde Eigenversoger schlechter gestellt als Eigenversorger in einem Einparteienhaus.<br />
<br />
== '''Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?''' ==<br />
Es ist nicht unbedingt nötig, dass Du für die Solar-Anlage auf Deinem Mehrparteienhaus selbst [[Anlagenbetreiber]]:in bzw. -[[Anlageneingentümer|Eigentümer:in]] wirst bzw. dass Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft oder -genossenschaft dies wird. Wenn keine eigene Finanzierung gewünscht ist, kann [[Contracting]] in Anspruch genommen werden. Insbesondere für [[Mieterstrom]] - das ist eine besonders geförderte Lieferung von Strom - gibt es sehr viele Contracting-Angebote. Diese sind auch deswegen attraktiv, weil die [[Abrechnung]] von Mieterstrom besonders kompliziert ist und der Mieterstromlieferant zum [[Energieversorgungsunternehmen]] wird, was besondere Pflichten mit sich bringt.<br />
<br />
== '''Wie ist der Betrieb einer Solaranlage rechtlich geregelt?''' ==<br />
Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem [[Netzbetreiber]]. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und bei der [[Bundesnetzagentur]] anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der [[Messstellenbetreiber]] (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut. <br />
<br />
Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von [[Eigenversorgung]] auch für Strom, der selbst verbraucht wird. Allerdings ist Eigenversorgung bei einem Mehrparteienhaus meist nur in besonderen Fällen möglich, in denen eine [[Personenidentität]] zwischen Stromverbraucher*in und Anlagenbetreiber*in erreicht wird.<br />
<br />
Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine [[Förderung]] des Gebäudeneubaus oder der -sanierung durch die KfW.<br />
<br />
<br />
<br />
== '''Weiterführende Links zu Media-Wiki''' ==<br />
<br />
* [[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings|Liste der Konfigurationsvariablen]]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:FAQ|MediaWiki-FAQ]]<br />
*[https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Combating_spam|Erfahre, wie du Spam auf deinem Wiki bekämpfen kannst]]</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Startseite_Solar_f%C3%BCr_Mehrparteienh%C3%A4user&diff=480Startseite Solar für Mehrparteienhäuser2021-06-21T20:30:24Z<p>Céline: </p>
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<div>== '''Willkommen auf dem Wiki zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern!''' ==<br />
'''Stand: April 2021.''' <br />
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''Dieses Wiki-Angebot wurde durch die Unterstützung der Naturstrom-Stiftung möglich, für deren Förderung wir uns bedanken.'' <br />
<br />
Eine Solar-Anlage auf einem Mehrparteienhaus - das ist immer eine gute und in den allermeisten Fällen auch eine realisierbare Idee. Allerdings ist der Betrieb unter Umständen etwas komplizierter als in einem Einparteienhaus. Dieses Wiki-Angebot von [https://everyone-energy.de/ everyone energy], einem Projekt der [https://100-prozent-erneuerbar.de/stiftung/ 100 prozent erneuerbar stiftung], will Dir bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen helfen. Wir geben in diesem Wiki eine allgemeine Übersicht und grundsätzliche Informationen, bspw. welche [[Rollen und Aufgaben]] mit einem Solar-Projekt verbunden sind oder welche [[Betriebskonzepte]] infragekommen oder was bei einem [[Messkonzept]] beachtet werden muss. <br />
<br />
Wenn Du schon ein konkretes Projekt auf einem Mehrparteienhaus im Sinn hast, hilft Dir unser speziell hierfür entwickelter [https://everyone-energy.de/ kostenloser digitaler Service] weiter. Hier findest eine Übersicht aller [https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/Spezial:Alle_Seiten verlinkter Fachbegriffe] in diesem Wiki. <br />
<br />
Grundsätzlich gibt es bei der Realisierung von einem Solar-Projekt '''drei Leitfragen,''' die es zu beantworten gilt. <br />
<br />
== '''Was passiert mit dem erzeugten Solar-Strom ?''' ==<br />
Wie bei einem Einparteienhaus gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
<br />
* Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die [[Einspeisung]] bekommst Du eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]]. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.<br />
* Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als [[Überschussstrom]] bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten [[Reststrom]], den Du über die [[Stromlieferung]] aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes [[Messkonzept]] voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der [[Kundenanlage]] (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferanten]]. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine [[Stromrechnung]] viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind [[Strompreisbestandteile|Preisbestandteile]], die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die [[Netzentgelte]], die [[Stromsteuer]] und die [[EEG-Umlage]] und natürlich die [[Umsatzsteuer]] (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Allerdings muss in den allermeisten Fällen für den in einem Mehrparteienhaus erzeugten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Das liegt daran, dass es nicht möglich ist, die rechtlichen Anforderungen an eine [[Eigenversorgung]] zu erfüllen, bzw. daran, dass das deutsche Energierecht keine [[kollektive Eigenversorgung]] kennt. Zwar kann für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom ein [[Mieterstromzuschlag]] in Anspruch genommen werden. Trotzdem werden gemeinsam handelnde Eigenversoger schlechter gestellt als Eigenversorger in einem Einparteienhaus.<br />
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== '''Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?''' ==<br />
Es ist nicht unbedingt nötig, dass Du für die Solar-Anlage auf Deinem Mehrparteienhaus selbst [[Anlagenbetreiber]]:in bzw. -[[Anlageneingentümer|Eigentümer:in]] wirst bzw. dass Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft oder -genossenschaft dies wird. Wenn keine eigene Finanzierung gewünscht ist, kann [[Contracting]] in Anspruch genommen werden. Insbesondere für [[Mieterstrom]] - das ist eine besonders geförderte Lieferung von Strom - gibt es sehr viele Contracting-Angebote. Diese sind auch deswegen attraktiv, weil die [[Abrechnung]] von Mieterstrom besonders kompliziert ist und der Mieterstromlieferant zum [[Energieversorgungsunternehmen]] wird, was besondere Pflichten mit sich bringt.<br />
<br />
== '''Wie ist der Betrieb einer Solaranlage rechtlich geregelt?''' ==<br />
Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem [[Netzbetreiber]]. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und bei der [[Bundesnetzagentur]] anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der [[Messstellenbetreiber]] (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut. <br />
<br />
Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von [[Eigenversorgung]] auch für Strom, der selbst verbraucht wird. Allerdings ist Eigenversorgung bei einem Mehrparteienhaus meist nur in besonderen Fällen möglich, in denen eine [[Personenidentität]] zwischen Stromverbraucher*in und Anlagenbetreiber*in erreicht wird.<br />
<br />
Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine [[Förderung]] des Gebäudeneubaus oder der -sanierung durch die KfW.<br />
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== '''Weiterführende Links zu Media-Wiki''' ==<br />
<br />
* [[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings|Liste der Konfigurationsvariablen]]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:FAQ|MediaWiki-FAQ]]<br />
*[https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Combating_spam|Erfahre, wie du Spam auf deinem Wiki bekämpfen kannst]]</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Kollektive_Eigenversorgung&diff=479Kollektive Eigenversorgung2021-04-27T08:22:36Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Von kollektiver Eigenversorgung spricht man, wenn Du mit einer Gemeinschaft, mit der Du nicht denselben Hausstand teilst - zum Beispiel mit Nachbar*innen - gemeinsam eine Solaranlage betreibst und diesen Strom selbst verbrauchen willst. Die europäische [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018L2001&from=de Erneuerbare-Energien-Richtlinie] gibt grundsätzlich jedem/-r Verbraucher*in das Recht, kollektive Eigenversorgung zu betreiben. Das deutsche Recht kennt aber diese Form der Eigenversorgung nicht. Für den deutschen Gesetzgeber liegt nur dann [[Eigenversorgung]] vor, wenn eine [[Personenidentität]] zwischen Anlagenbetreiber*in und Letztverbraucher*in vorhanden ist. <br />
<br />
Nach deutschem Recht ist kollektive Eigenversorgung bestenfalls in der folgenden Konstellation möglich: <br />
<br />
Du wohnst zusammen mit Mitbewohner*innen in einer Wohngemeinschaft (WG), betreibst eine Solar-Anlage auf dem Dach des Hauses, in dem Ihr wohnt, und bist für Deinen Netzbetreiber als Letztverbraucher*in Anschlussnehmer*in. Das heißt, Du zahlst die Stromrechnung Deiner WG zunächst aus Deiner Tasche. <br />
<br />
Ob hingegen folgende Konstellation noch als Eigenversorgung nach deutschem Recht zu verstehen wäre, ist schon fraglich: Als WG betreibt ihr die Solar-Anlage gemeinsam - daraus entsteht wahrscheinlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - und ihr seid auch gemeinsam Anschlussnehmer. Diese Konstellation ist wahrscheinlich deswegen nicht als Eigenversorgung anzusehen, weil die Bundesnetzagentur in ihrem [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/Finaler_Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Leitfaden zur Eigenversorgung] definiert, dass Letztverbraucher*in die Person ist, die die Elektrizitätsverbrauchsgeräte betreibt. <br />
<br />
Klar ist hingegen, dass in Wohnheimen keine Eigenversorgung betrieben werden kann.<br />
<br />
Insgesamt lässt das deutsche Recht praktisch keine kollektive Eigenversorgung zu. <br />
<br />
In dem oben genannten Beispiel des gemeinsamen Betriebs einer Solar-Anlagen durch zwei Nachbarn und den Verbrauch des dort erzeugten Strom in zwei unterschiedlichen Wohnungen liegt nach deutschem Recht eine [[Stromlieferung]] vor. Die GbR, die die Solar-Anlage betreibt, wird zu einem [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] und muss dann auch die einschlägigen Bestimmungen der Stromlieferung erfüllen.<br />
<br />
Ob diese Verhinderung von kollektiver Eigenversorgung durch das deutsche Recht mit dem Europarecht vereinbar ist, ist höchst fraglich.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Anlageneigent%C3%BCmer&diff=478Anlageneigentümer2021-04-23T08:31:32Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Anlageneigentümer:in bist Du dann, wenn Dir die Solar-Anlage gehört. Als Mit-Eigentümer:in trittst Du auf, wenn Du Teil einer Gemeinschaft (zum Beispiel einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer Genossenschaft) bist, der eine Solar-Anlage gehört. Die Eigentümerschaft bedeutet nicht, dass auch der [[Anlagenbetreiber|Betrieb]] von der gleichen natürlichen oder juristischen Person übernommen werden muss.<br />
<br />
Im Fall von Einfamilienhäusern sind Anlageneigentümer:in und [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] meistens identisch. In Mehrparteienhäuser sind hingegen unterschiedliche Konstellationen möglich, so kann die Anlage beispielsweise von einer Partei in einem Mehrparteienhaus errichtet werden und von einem spezialisierten Dienstleistungsunternehmen betrieben werden, so dass der Strom an alle Bewohner:innen des Gebäudes verteilt werden kann. Für solche Konstellationen muss das entsprechende [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] berücksichtigt werden.<br />
<br />
Wenn Anlageneigentümer:in nicht Betreiber:in der Anlage ist, fallen für die Anlageneigentümer:in keine laufenden energierechtlichen Pflichten und Aufgaben an.<br />
<br />
Wenn der Anlageneigentümerin wiederum nicht das Grundstück (inklusive der auf dem Grundstück stehenden Gebäuden) gehört, benötigt sie häufig eine [[Grunddienstbarkeit]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Autarkiequote&diff=477Autarkiequote2021-04-23T07:59:17Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Die Autarkiequote zeigt das Verhältnis zwischen dem eingekauften [[Reststrom]] und dem gesamten Stromverbrauchs innerhalb eines Zeitraums - meistens einem Kalenderjahr.<br />
<br />
Um es an einem Beispiel zu sagen: Nehmen wir an, innerhalb eines Mehrparteienhaus werden etwa 15.000 Kilowattstunden verbraucht. Der [[Summenzähler]] ergibt, dass von diesem 15.000 Kilowattstunden 5.000 aus der Solar-Anlage auf dem Dach des Gebäudes stammt und direkt vor Ort verbraucht wurde. Daraus ergibt sich eine Autarkiequote von 33 Prozent. <br />
<br />
Da Reststrom immer teurer ist als der an Ort und Stelle des Verbrauchs erzeugte Solar-Strom, ist die Autarkiequote ein wichtiger Indikator für die Wirtschaftlichkeit eines Modells der Lieferung von Strom aus einer [[Kundenanlage]] mit [[Reststromlieferung]]. Hingegen ist die [[Eigenverbrauchsquote]] ein Indikator für die Wirtschaftlichkeit einer Solar-Anlage, deren Strom für [[Eigenversorgung]] oder die Stromlieferung aus einer Kundenanlage genutzt wird.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Autarkiequote&diff=476Autarkiequote2021-04-23T07:58:41Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Die Autarkiequote zeigt das Verhältnis zwischen dem eingekauften [[Reststrom]] und dem gesamten Stromverbrauchs innerhalb eines Zeitraums - meistens einem Kalenderjahr.<br />
<br />
Um es an einem Beispiel zu sagen: Nehmen wir an, innerhalb eines Mehrparteienhaus werden etwa 15.000 Kilowattstunden verbraucht. Der [[Summenzähler]] ergibt, dass von diesem 15.000 Kilowattstunden 5.000 aus der Solar-Anlage auf dem Dach des Gebäudes stammt und direkt vor Ort verbraucht wurde. Daraus ergibt sich eine Autarkiequote von 33 Prozent. <br />
<br />
Da Reststrom immer teurer ist als der an Ort und Stelle des Verbrauchs erzeugte Solar-Strom, ist die Autarkiequote ein wichtiger Indikator für die Wirtschaftlichkeit eines Modells der Lieferung von Strom aus einer [[Kundenanlage]] mit [[Reststromlieferung]]. HIngegen ist die Eigenverbrauchsquote ein Indikator für die Wirtschaftlichkeit einer Solar-Anlage, deren Strom für [[Eigenversorgung]] oder die Stromlieferung aus einer Kundenanlage genutzt wird.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromz%C3%A4hler&diff=475Stromzähler2021-04-23T07:45:53Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Ein Stromzähler zählt den bezogenen oder gelieferten Strom in Kilowattstunden (kWh). Er ist ein geeichtes Messgerät. Er wird vom einem [[Messstellenbetreiber]] betrieben und ist in einem Stromnetz des [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibers]] eingebaut.[[Datei:Stromzähler für Solar-Anlagen.jpg|mini|Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]]Die Errichtung einer Solar-Anlage setzt voraus das verschiedene Stromzähler eingebaut werden, damit in der [[Abrechnung]] nachvollzogen werden kann wie viel Strom verbraucht wurde, wie viel Strom vor Ort produziert wurde und wie viel erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist. Je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] und [[Messkonzept]] einer Solar-Anlage werden dafür unterschiedliche Arten von Zähler benötigt: <br />
<br />
Es gibt unterschiedliche Arten von Stromzählern:<br />
<br />
* Unabhängig von einer Solar-Anlage hat jede:r Stromverbraucher:in i.d.R. einen eigenen [[Kundenzähler|'''Kundenzähler''']], oder auch Bezugszähler (vereinfacht: Stromzähler), mit dem gemessen wird wie viel Strom aus dem Netz für den jeweiligen Haushalt verbraucht wird.<br />
* Wer eine Solar-Anlage betreibt, ermittelt anhand eines [[Erzeugungszähler|'''Erzeugungszähler''']] (im Bild rechts Ertragszähler genannt) wie viel Strom die Solar-Anlage produziert. Bei einer Solar-Anlage mit einer Leistung über 7 kW bzw. eine Solar-Anlage, die über 6.000 kWh jährlich erzeugt, müssen digitale Erzeugungszähler eingebaut werden, sogenannte [[Smart-Meter|'''Smart Meter''']].<br />
* Damit man nachvollziehen kann wie viel Strom aus der Solar-Anlage in das Stromnetz eingespeist werden kann, braucht es außerdem einen '''Einspeisezähler'''.<br />
* Da es in Mehrparteienhäusern häufig mehrere Abnehmer:innen gibt, die den Solar-Strom selbst verbrauchen wollen, wird ein Messkonzept benötigt welches den Verbrauch aus Stromnetz und aus der Solar-Anlage spezifisch für jeden Haushalt misst. Dafür wird ein [[Summenzähler|Zweirichtungszähler]] oder auch [[Summenzähler]] benötigt. <br />
* Ebenfalls relevant für das Messkonzept bei Solar-Anlagen ist der [[Hausanschluss]], der als Netzübergabepunkt die Schnittstelle zwischen Haus, PV-Anlage und Stromnetz ist.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromz%C3%A4hler&diff=474Stromzähler2021-04-23T07:45:32Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Ein Stromzähler zählt den bezogenen oder gelieferten Strom in Kilowattstunden (kWh). Er ist ein geeichtes Messgerät. Er wird vom einem [[Messstellenbetreiber]] betrieben und ist in einem Stromnetz des [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibers]] eingebaut.[[Datei:Stromzähler für Solar-Anlagen.jpg|mini|Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]]Die Errichtung einer Solar-Anlage setzt voraus das verschiedene Stromzähler eingebaut werden, damit in der [[Abrechnung]] nachvollzogen werden kann wie viel Strom verbraucht wurde, wie viel Strom vor Ort produziert wurde und wie viel erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist. Je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] und [[Messkonzept]] einer Solar-Anlage werden dafür unterschiedliche Arten von Zähler benötigt: <br />
<br />
Es gibt unterschiedliche Arten von Stromzählern:<br />
<br />
* Unabhängig von einer Solar-Anlage hat jede:r Stromverbraucher:in i.d.R. einen eigenen [[Kundenzähler|'''Kundenzähler''']], oder auch Bezugszähler (vereinfacht: Stromzähler), mit dem gemessen wird wie viel Strom aus dem Netz für den jeweiligen Haushalt verbraucht wird.<br />
* Wer eine Solar-Anlage betreibt, ermittelt anhand eines [[Erzeugungszähler|'''Erzeugungszähler''']] (im Bild rechts Ertragszähler genannt) wie viel Strom die Solar-Anlage produziert. Bei einer Solar-Anlage mit einer Leistung über 7 Kw bzw. eine Solar-Anlage, die über 6.000 kWh jährlich erzeugt, müssen digitale Erzeugungszähler eingebaut werden, sogenannte [[Smart-Meter|'''Smart Meter''']].<br />
* Damit man nachvollziehen kann wie viel Strom aus der Solar-Anlage in das Stromnetz eingespeist werden kann, braucht es außerdem einen '''Einspeisezähler'''.<br />
* Da es in Mehrparteienhäusern häufig mehrere Abnehmer:innen gibt, die den Solar-Strom selbst verbrauchen wollen, wird ein Messkonzept benötigt welches den Verbrauch aus Stromnetz und aus der Solar-Anlage spezifisch für jeden Haushalt misst. Dafür wird ein [[Summenzähler|Zweirichtungszähler]] oder auch [[Summenzähler]] benötigt. <br />
* Ebenfalls relevant für das Messkonzept bei Solar-Anlagen ist der [[Hausanschluss]], der als Netzübergabepunkt die Schnittstelle zwischen Haus, PV-Anlage und Stromnetz ist.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Startseite_Solar_f%C3%BCr_Mehrparteienh%C3%A4user&diff=451Startseite Solar für Mehrparteienhäuser2021-04-21T10:04:05Z<p>Céline: Schützte „Startseite Solar für Mehrparteienhäuser“ ([Bearbeiten=Nur Administratoren erlauben] (unbeschränkt) [Verschieben=Nur Administratoren erlauben] (unbeschränkt))</p>
<hr />
<div>== '''Willkommen auf dem Wiki zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern!''' ==<br />
'''Stand: April 2021.''' <br />
<br />
''Dieses Wiki-Angebot wurde durch die Unterstützung der Naturstrom-Stiftung möglich, für deren Förderung wir uns bedanken.'' <br />
<br />
Eine Solar-Anlage auf einem Mehrparteienhaus - das ist immer eine gute und in den allermeisten Fällen auch eine realisierbare Idee. Allerdings ist der Betrieb unter Umständen etwas komplizierter als in einem Einparteienhaus. Dieses Wiki-Angebot von [https://everyone-energy.de/ everyone energy], einem Projekt der [https://100-prozent-erneuerbar.de/stiftung/ 100 prozent erneuerbar stiftung], will Dir bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen helfen. Wir geben in diesem Wiki eine allgemeine Übersicht und grundsätzliche Informationen, bspw. welche [[Rollen und Aufgaben]] mit einem Solar-Projekt verbunden sind oder welche [[Betriebskonzepte]] infragekommen oder was bei einem [[Messkonzept]] beachtet werden muss. <br />
<br />
Wenn Du schon ein konkretes Projekt auf einem Mehrparteienhaus im Sinn hast, hilft Dir unser speziell hierfür entwickelter [https://everyone-energy.de/ kostenloser digitaler Service] weiter. <br />
<br />
Grundsätzlich gibt es bei der Realisierung von einem Solar-Projekt '''drei Leitfragen,''' die es zu beantworten gilt. <br />
<br />
== '''Was passiert mit dem erzeugten Solar-Strom ?''' ==<br />
Wie bei einem Einparteienhaus gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
<br />
* Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die [[Einspeisung]] bekommst Du eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]]. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.<br />
* Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als [[Überschussstrom]] bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten [[Reststrom]], den Du über die [[Stromlieferung]] aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes [[Messkonzept]] voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der [[Kundenanlage]] (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferanten]]. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine [[Stromrechnung]] viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind [[Strompreisbestandteile|Preisbestandteile]], die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die [[Netzentgelte]], die [[Stromsteuer]] und die [[EEG-Umlage]] und natürlich die [[Umsatzsteuer]] (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Allerdings muss in den allermeisten Fällen für den in einem Mehrparteienhaus erzeugten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Das liegt daran, dass es nicht möglich ist, die rechtlichen Anforderungen an eine [[Eigenversorgung]] zu erfüllen, bzw. daran, dass das deutsche Energierecht keine [[kollektive Eigenversorgung]] kennt. Zwar kann für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom ein [[Mieterstromzuschlag]] in Anspruch genommen werden. Trotzdem werden gemeinsam handelnde Eigenversoger schlechter gestellt als Eigenversorger in einem Einparteienhaus.<br />
<br />
== '''Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?''' ==<br />
Es ist nicht unbedingt nötig, dass Du für die Solar-Anlage auf Deinem Mehrparteienhaus selbst [[Anlagenbetreiber]]:in bzw. -[[Anlageneingentümer|Eigentümer:in]] wirst bzw. dass Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft oder -genossenschaft dies wird. Wenn keine eigene Finanzierung gewünscht ist, kann [[Contracting]] in Anspruch genommen werden. Insbesondere für [[Mieterstrom]] - das ist eine besonders geförderte Lieferung von Strom - gibt es sehr viele Contracting-Angebote. Diese sind auch deswegen attraktiv, weil die [[Abrechnung]] von Mieterstrom besonders kompliziert ist und der Mieterstromlieferant zum [[Energieversorgungsunternehmen]] wird, was besondere Pflichten mit sich bringt.<br />
<br />
== '''Wie ist der Betrieb einer Solaranlage rechtlich geregelt?''' ==<br />
Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem [[Netzbetreiber]]. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und bei der [[Bundesnetzagentur]] anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der [[Messstellenbetreiber]] (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut. <br />
<br />
Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von [[Eigenversorgung]] auch für Strom, der selbst verbraucht wird. Allerdings ist Eigenversorgung bei einem Mehrparteienhaus meist nur in besonderen Fällen möglich, in denen eine [[Personenidentität]] zwischen Stromverbraucher*in und Anlagenbetreiber*in erreicht wird.<br />
<br />
Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine [[Förderung]] des Gebäudeneubaus oder der -sanierung durch die KfW.<br />
<br />
<br />
<br />
== '''Weiterführende Links zu Media-Wiki''' ==<br />
<br />
* [[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings|Liste der Konfigurationsvariablen]]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:FAQ|MediaWiki-FAQ]]<br />
*[https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Combating_spam|Erfahre, wie du Spam auf deinem Wiki bekämpfen kannst]]</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromz%C3%A4hler&diff=449Stromzähler2021-04-20T15:19:20Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Ein Stromzähler zählt den bezogenen oder gelieferten Strom in Kilowattstunden (kWh). Er ist ein geeichtes Messgerät. Er wird vom einem [[Messstellenbetreiber]] betrieben und ist in einem Stromnetz des [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibers]] eingebaut.[[Datei:Stromzähler für Solar-Anlagen.jpg|mini|Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]]Die Errichtung einer Solar-Anlage setzt voraus das verschiedene Stromzähler eingebaut werden, damit in der [[Abrechnung]] nachvollzogen werden kann wie viel Strom verbraucht wurde, wie viel Strom vor Ort produziert wurde und wie viel erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist. Je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] und [[Messkonzept]] einer Solar-Anlage werden dafür unterschiedliche Arten von Zähler benötigt: <br />
<br />
Es gibt unterschiedliche Arten von Stromzählern:<br />
<br />
* Unabhängig von einer Solar-Anlage hat jede:r Stromverbraucher:in i.d.R. einen eigenen [[Kundenzähler|'''Kundenzähler''']], oder auch Bezugszähler (vereinfacht: Stromzähler), mit dem gemessen wird wie viel Strom aus dem Netz für den jeweiligen Haushalt verbraucht wird.<br />
* Wer eine Solar-Anlage betreibt, ermittelt anhand eines [[Erzeugungszähler|'''Erzeugungszähler''']] (im Bild rechts Ertragszähler genannt) wie viel Strom die Solar-Anlage produziert. Bei einer Solar-Anlage über mit einer Leistung über 7 Kw bzw. eine Solar-Anlage, die über 6.000 kWh jährlich erzeugt, müssen digitale Erzeugungszähler eingebaut werden, sogenannte [[Smart-Meter|'''Smart Meter''']].<br />
* Damit man nachvollziehen kann wie viel Strom aus der Solar-Anlage in das Stromnetz eingespeist werden kann, braucht es außerdem einen '''Einspeisezähler'''.<br />
* Da es in Mehrparteienhäusern häufig mehrere Abnehmer:innen gibt, die den Solar-Strom selbst verbrauchen wollen, wird ein Messkonzept benötigt welches den Verbrauch aus Stromnetz und aus der Solar-Anlage spezifisch für jeden Haushalt misst. Dafür wird ein [[Summenzähler|Zweirichtungszähler]] oder auch [[Summenzähler]] benötigt. <br />
* Ebenfalls relevant für das Messkonzept bei Solar-Anlagen ist der [[Hausanschluss]], der als Netzübergabepunkt die Schnittstelle zwischen Haus, PV-Anlage und Stromnetz ist.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromz%C3%A4hler&diff=448Stromzähler2021-04-20T15:18:04Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Ein Stromzähler zählt den bezogenen oder gelieferten Strom in Kilowattstunden (kWh). Er ist ein geeichtes Messgerät. Er wird vom einem [[Messstellenbetreiber]] betrieben und ist in einem Stromnetz des [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibers]] eingebaut.[[Datei:Stromzähler für Solar-Anlagen.jpg|mini|Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]]Die Errichtung einer Solar-Anlage setzt voraus das verschiedene Stromzähler eingebaut werden, damit in der [[Abrechnung]] nachvollzogen werden kann wie viel Strom verbraucht wurde, wie viel Strom vor Ort produziert wurde und wie viel erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist. Je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] und [[Messkonzept]] einer Solar-Anlage werden dafür unterschiedliche Arten von Zähler benötigt: <br />
<br />
Es gibt unterschiedliche Arten von Stromzählern:<br />
<br />
* Unabhängig von einer Solar-Anlage hat jede:r Stromverbraucher:in i.d.R. einen eigenen [[Kundenzähler|'''Kundenzähler''']], oder auch Bezugszähler (vereinfacht: Stromzähler), mit dem gemessen wird wie viel Strom aus dem Netz für den jeweiligen Haushalt verbraucht wird.<br />
* Wer eine Solar-Anlage betreibt, ermittelt anhand eines [[Erzeugungszähler|'''Erzeugungszähler''']] (im Bild rechts Ertragszähler genannt) wie viel Strom die Solar-Anlage produziert. Bei einer Solar-Anlage über mit einer Leistung über 7 Kw bzw. eine Solar-Anlage, die über 6.000 kWh jährlich erzeugt, müssen digitale Erzeugungszähler eingebaut werden, sogenannte [[Smart-Meter|'''Smart Meter''']].<br />
* Damit man nachvollziehen kann wie viel Strom aus der Solar-Anlage in das Stromnetz eingespeist werden kann, braucht es außerdem einen '''Einspeisezähler'''.<br />
* Da es in Mehrparteienhäusern häufig mehrere Abnehmer:innen gibt, die den Solar-Strom selbst verbrauchen wollen, wird ein Messkonzept benötigt welches den Verbrauch aus Stromnetz und aus der Solar-Anlage spezifisch für jeden Haushalt misst. Dafür wird ein [[Summenzähler|Zweirichtungszähler]] oder auch [[Summenzähler]] benötigt. <br />
* Ebenfalls relevant für das Messkonzept bei Solar-Anlagen ist der [[Hausanschluss]],</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromrechnung&diff=439Stromrechnung2021-04-20T14:13:12Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Wenn Du als Erzeuger*in von erneuerbarer Energie Deinen Strom an Deine Nachbar*innen oder andere Haushaltskund*innen liefern möchtest, musst Du nicht nur gesetzliche Pflichten einhalten, die sich in Bezug auf die [[Stromlieferung]] ergeben. Deine Stromrechnungen (wie im Übrigen auch Deine [[Stromliefervertrag|Stromlieferverträge]]) müssen auch bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.<br />
<br />
Im Internet findest Du zahlreichen Musterrechnungen für Stromrechnungen, beispielsweise [https://www.thueringerenergie.de/Content/Documents/teag_musterrechnung_pk_strom_download_2018.pdf die der TEAG Thüringer Energie].<br />
<br />
Du siehst an diesem Beispiel, wie umfassend und wohlstrukturiert Stromrechnungen sind. Der Grund sind weitreichende Anforderungen, die [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html § 40 Energiewirtschaftsgesetz] und [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42.html § 42 Energiewirtschaftsgesetz] jedem [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] für die Rechnungsstellung auferlegen. Soweit Du den von Dir gelieferten Strom als Grünstrom, also als Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, kennzeichnen möchtest, muss Du zudem [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__78.html § 78 EEG] beachten. Dafür relevant sind sogenannte [https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr#herkunftsnachweise-und-register Herkunftsnachweise].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromz%C3%A4hler&diff=438Stromzähler2021-04-20T14:11:35Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Ein Stromzähler zählt den bezogenen oder gelieferten Strom in Kilowattstunden (kWh). Er ist ein geeichtes Messgerät. Er wird vom einem [[Messstellenbetreiber]] betrieben und ist in einem Stromnetz des [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibers]] eingebaut.[[Datei:Stromzähler für Solar-Anlagen.jpg|mini|Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]]Die Errichtung einer Solar-Anlage setzt voraus das verschiedene Stromzähler eingebaut werden, damit nachvollzogen werden kann wie viel Strom verbraucht wurde, wie viel Strom vor Ort produziert wurde und wie viel erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist wurde. Je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] und [[Messkonzept]] einer Solar-Anlage werden dafür unterschiedliche Arten von Zähler benötigt: <br />
<br />
Es gibt unterschiedliche Arten von Stromzählern:<br />
<br />
* Unabhängig von einer Solar-Anlage hat jede:r Verbraucher:in von Strom i.d.R. einen eigenen Bezugszähler, mit dem gemessen wird wie viel Strom für den jeweiligen Haushalt verbraucht wird. <br />
* Wer eine Solar-Anlage in Form einer Kundenanlage betreibt, <br />
* [[Kundenzähler]] oder auch <br />
* [[Smart-Meter]]<br />
* [...] [[Summenzähler]] oder auch Zweirichtungszähler<br />
* [...] [[Erzeugungszähler]]<br />
* [...] [[Hausanschluss]]<br />
* [...] [[Wandlermessung]]<br />
* [...] Einspeisezähler<br />
<br />
In [[Kundenanlage|Kundenanlagen]] gibt es [[Kundenzähler]], die nicht alle Vorgaben für eine Versorgung über das Stromnetz entsprechen müssen.[[Datei:Stromzählen bei Solar-Anlagen.jpg|mini|Stromzähler und wer sie beschaffen muss. Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]]</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromlieferant&diff=437Stromlieferant2021-04-20T14:00:18Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>'''Stromlieferant''' ist das Unternehmen, das Dir als Endverbraucher:in den Strom liefert. In manchen Fällen kannst Du mit einer Solar-Anlage aber auch zum Stromlieferanten werden. <br />
<br />
Sofern die Stromlieferung nicht ausschließlich aus einer [[Kundenanlage]] erfolgt, gilt jeder Stromlieferant als [[Energieversorgungsunternehmen]] und hat entsprechende Pflichten zu erfüllen. Dieser Fall kann beispielsweise beim [[Mieterstrom]]-Modell oder bei der [[Kollektive Eigenversorgung|kollektiven Eigenversorgung]] eintreten, weil hier Strom jenseits der Kundenanlage an Endeverbraucher:innen geliefert wird. <br />
<br />
Als Stromlieferant musst Du die Aufnahme und das Ende Deiner Tätigkeit bei der [[Bundesnetzagentur|Bundesnetzagentu]]<nowiki/>r anzeigen und darlegen, dass Du über die notwendige personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügst und Deine Geschäfte zuverlässig leiten kannst. Wenn die Bundesnetzagentur die entsprechenden Darlegungen nicht überzeugend findet, kann sie die Ausübung Deiner Tätigkeit untersagen. Auch eine Registrierung im [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Marktstammstatenregister] der [[Bundesnetzagentur]] als “Marktakteur der Kategorie Stromlieferant” ist erforderlich. Außerdem brauchst Du aufgrund von [https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__4.html § 4 Stromsteuergesetz] auch eine steuerrechtliche Erlaubnis, die Du beim Hauptzollamt erhältst, wenn gegen Deine steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Du, soweit nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet bist, ordnungsmäßig Deine kaufmännische Bücher führst und rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellst. <br />
<br />
<br />
<br />
Bei allen Stromlieferungen, bei denen zumindest zeit- oder teilweise das öffentliche Netz genutzt wird oder aus anderen Gründen der gesamte gelieferte Strom nicht aus einer [[Kundenanlage]] stammt, gilt außerdem: Der Stromlieferant muss einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber schließen, in dessen Gebiet seine Kunden ihren Stromanschluss haben (sogenannter Lieferantenrahmenvertrag). In diesem Vertrag verpflichtet sich der Stromlieferant zur Zahlung der [[Netzentgelte]]. Der Stromliefervertrag zwischen Lieferanten und Stromkund*innen regelt, dass der Stromkunde/die Stromkundin die Netzentgelte wie auch die sonstige [[Strompreisbestandteile]] bezahlt, die der Lieferant aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen abführen muss.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Mieterstromzuschlag&diff=436Mieterstromzuschlag2021-04-20T13:36:24Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Betreiber von Photovoltaikanlagen haben bei dem [[Mieterstrom]]-Modell Anspruch auf einen Mieterstromzuschlag für den vor Ort an Letztverbraucher gelieferten Strom aus der Solar-Anlage. Der Anspruch besteht, wenn vom Gebäude mindestens 40% als Wohnfläche genutzt wird und wenn die Leistung der Anlage kleiner als 100 kWp ist. Der mit den Kund:innen vereinbarte Strompreis darf maximal 90% des Grundversorgertarifs im jeweiligen Verteilnetzgebiet betragen. Der Strom, der in das Stromnetz eingespeist wird, bekommt die klassische [[Einspeisevergütung]]. <br />
<br />
Der Mieterstromzuschlag wurde gemäß § 48a <abbr>EEG</abbr> 2021 erhöht und beträgt zunächst (Stand April: 2021) <br />
{| class="wikitable"<br />
! colspan="1" rowspan="1" |bis einschließlich einer installierten Leistung von<br />
! colspan="1" rowspan="1" |Cent pro Kilowattstunde<br />
|-<br />
| colspan="1" rowspan="1" |10 <abbr>kW</abbr><br />
| colspan="1" rowspan="1" |3,79<br />
|-<br />
| colspan="1" rowspan="1" |40 <abbr>kW</abbr><br />
| colspan="1" rowspan="1" |3,52<br />
|-<br />
| colspan="1" rowspan="1" |750 <abbr>kW</abbr><br />
| colspan="1" rowspan="1" |2,37<br />
|}<br />
Wie bei der Einspeisevergütung unterliegt auch der Mieterstromzuschlag einer Degression und wird regelmäßig abgesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seiten] der Bundesnetzagentur.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Mieterstrom&diff=435Mieterstrom2021-04-20T13:32:21Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>'''Mieterstrom-Modelle''' sind Vermarktungsmodelle für Strom,<br />
<br />
* der vor Ort mit einer Solaranlage, einem <abbr>BHKW</abbr> oder einer ähnlichen Anlage erzeugt,<br />
* an die Hausbewohner ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung geliefert und<br />
* im Gebäude verbraucht wird.<ref>https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html</ref><br />
<br />
Wenn Du eine Solar-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses betreibst und den dort erzeugten Strom direkt an die Bewohner*innen des Mehrparteienhauses lieferst, dann kannst Du für jede Kilowattstunde eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nehmen. Ebenso kann Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft das tun. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage nicht größer als 100 Kilowatt ist und der Strom nicht über das öffentliche Netz geliefert wird. Außerdem muss das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet ist, ein Wohngebäude sein. Das bedeutet, 40 Prozent seiner Fläche muss dem Wohnen dienen. Die Letztverbraucher*innen, an die der Strom [[Stromlieferung|geliefert]] wird, müssen nicht in demselben Gebäude wohnen. Es reicht aus, dass sie im gleichen [[Quartier]] wohnen.<br />
<br />
Für die Bewohner des Gebäudes, das mit Mieterstrom versorgt wird, ist der Bezug von Mieterstrom meist attraktiv. Da - sofern eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen wird - der Mieterstromtarif 10% billiger sein muss als der örtlich geltende Grundversorgertarif, sparen sie meist Stromkosten. Das erklärt sich auch dadurch, dass bei Mieterstrom - wie bei jeder Stromlieferung über eine Kundenanlage - viele [[Strompreisbestandteile]] entfallen. Vor allem müssen auf den direkt vor Ort verbrauchten Strom keine [[Netzentgelte]] und keine [[Stromsteuer]] bezahlt werden.<br />
<br />
Die Höhe der [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] richtet sich nach der Anlagengröße: Anlagen, die bis zu 10 Kilowatt Leistung haben, erhalten die höchste Förderung; Anlagen, bis zu 40 Kilowatt eine mittlere Förderung und Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt die niedrigste Förderung. Die Fördersätze werden monatlich gesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seiten der Bundesnetzagentur].<br />
<br />
Wenn sich mehrere Solar-Anlagen auf demselben Grundstück befinden und unterschiedlichen Netzanschlusspunkte haben, müssen sie - anders als es sonst das Erneuerbare-Energie-Gesetz vorsieht - zur Ermittlung der Förderungsanspruchs nicht zusammengefasst werden. Es ist daher möglich, für mehrere Anlagen, die auf demselben Gebäude betrieben werden, eine Mieterstromförderung zu bekommen. Sie dürfen zusammengenommen aber nicht mehr als 750 Kilowatt installierte Leistung aufweisen.<br />
<br />
Anspruch auf die Förderung hat immer die (natürliche oder juristische) Person, die den Strom an die Letztverbraucher*innen liefert. Dies muss nicht dieselbe Person wie der/die [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber*in]] sein.<br />
<br />
Allerdings muss die Person, die den Strom an Letztverbraucher*innen liefert, die umfassende Versorgung auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann. Dann muss diese Person den [[Reststrom]] bei einem anderen [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] besorgen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Person, die Mieterstromförderung in Anspruch nimmt, ein [[Energieversorgungsunternehmen]] ist und also alle einschlägigen Pflichten und Anforderungen, die mit einer [[Stromlieferung]] einhergehen, zu berücksichtigen hat. Dies ist anders als bei einer nicht-geförderten Lieferung über eine [[Kundenanlage]], bei der der Lieferant nicht zum Energieversorgungsunternehmen wird. <br />
<br />
In der Praxis sind deshalb die Mieterstromkonstellationen recht komplex, insbesondere, was die [[Abrechnung]] angeht. Messtechnisch gesprochen, braucht es meist ein [[Summenzählermodell]]. <br />
<br />
Wenn es für Dich als Privatperson, für Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft zu aufwändig erscheint, Mieterstomlieferant zu werden, gibt es eine Alternative: Du kannst ein [[Contracting]] in Anspruch nehmen. <br />
<br />
Auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html eigenen Seite der Bundesnetzagentur] findest Du zwei Umsetzungsmöglichkeiten.<br />
<br />
Eine Übersicht über alle Aufgaben findest Du im Artikel [[Wer macht was beim Mieterstrom?|"Wer macht was beim Mieterstrom?"]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Mieterstrom&diff=434Mieterstrom2021-04-20T13:31:52Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>'''Mieterstrom-Modelle''' sind Vermarktungsmodelle für Strom,<br />
<br />
* der vor Ort mit einer Solaranlage, einem <abbr>BHKW</abbr> oder einer ähnlichen Anlage erzeugt,<br />
* an die Hausbewohner ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung geliefert und<br />
* im Gebäude verbraucht wird.<ref>https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html</ref><br />
<br />
Wenn Du eine Solar-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses betreibst und den dort erzeugten Strom direkt an die Bewohner*innen des Mehrparteienhauses lieferst, dann kannst Du für jede Kilowattstunde eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nehmen. Ebenso kann Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft das tun. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage nicht größer als 100 Kilowatt ist und der Strom nicht über das öffentliche Netz geliefert wird. Außerdem muss das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet ist, ein Wohngebäude sein. Das bedeutet, 40 Prozent seiner Fläche muss dem Wohnen dienen. Die Letztverbraucher*innen, an die der Strom [[Stromlieferung|geliefert]] wird, müssen nicht in demselben Gebäude wohnen. Es reicht aus, dass sie im gleichen [[Quartier]] wohnen.<br />
<br />
Für die Bewohner des Gebäudes, das mit Mieterstrom versorgt wird, ist der Bezug von Mieterstrom meist attraktiv. Da - sofern eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen wird - der Mieterstromtarif 10% billiger sein muss als der örtlich geltende Grundversorgertarif, sparen sie meist Stromkosten. Das erklärt sich auch dadurch, dass bei Mieterstrom - wie bei jeder Stromlieferung über eine Kundenanlage - viele [[Strompreisbestandteile]] entfallen. Vor allem müssen auf den direkt vor Ort verbrauchten Strom keine [[Netzentgelte]] und keine [[Stromsteuer]] bezahlt werden.<br />
<br />
Die Höhe der Mieterstromförderung richtet sich nach der Anlagengröße: Anlagen, die bis zu 10 Kilowatt Leistung haben, erhalten die höchste Förderung; Anlagen, bis zu 40 Kilowatt eine mittlere Förderung und Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt die niedrigste Förderung. Die Fördersätze werden monatlich gesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seiten der Bundesnetzagentur].<br />
<br />
Wenn sich mehrere Solar-Anlagen auf demselben Grundstück befinden und unterschiedlichen Netzanschlusspunkte haben, müssen sie - anders als es sonst das Erneuerbare-Energie-Gesetz vorsieht - zur Ermittlung der Förderungsanspruchs nicht zusammengefasst werden. Es ist daher möglich, für mehrere Anlagen, die auf demselben Gebäude betrieben werden, eine Mieterstromförderung zu bekommen. Sie dürfen zusammengenommen aber nicht mehr als 750 Kilowatt installierte Leistung aufweisen.<br />
<br />
Anspruch auf die Förderung hat immer die (natürliche oder juristische) Person, die den Strom an die Letztverbraucher*innen liefert. Dies muss nicht dieselbe Person wie der/die [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber*in]] sein.<br />
<br />
Allerdings muss die Person, die den Strom an Letztverbraucher*innen liefert, die umfassende Versorgung auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann. Dann muss diese Person den [[Reststrom]] bei einem anderen [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] besorgen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Person, die Mieterstromförderung in Anspruch nimmt, ein [[Energieversorgungsunternehmen]] ist und also alle einschlägigen Pflichten und Anforderungen, die mit einer [[Stromlieferung]] einhergehen, zu berücksichtigen hat. Dies ist anders als bei einer nicht-geförderten Lieferung über eine [[Kundenanlage]], bei der der Lieferant nicht zum Energieversorgungsunternehmen wird. <br />
<br />
In der Praxis sind deshalb die Mieterstromkonstellationen recht komplex, insbesondere, was die [[Abrechnung]] angeht. Messtechnisch gesprochen, braucht es meist ein [[Summenzählermodell]]. <br />
<br />
Wenn es für Dich als Privatperson, für Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft zu aufwändig erscheint, Mieterstomlieferant zu werden, gibt es eine Alternative: Du kannst ein [[Contracting]] in Anspruch nehmen. <br />
<br />
Auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html eigenen Seite der Bundesnetzagentur] findest Du zwei Umsetzungsmöglichkeiten.<br />
<br />
Eine Übersicht über alle Aufgaben findest Du im Artikel [[Wer macht was beim Mieterstrom?|"Wer macht was beim Mieterstrom?"]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=EEG-Umlage&diff=433EEG-Umlage2021-04-20T13:27:51Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Die EEG-Umlage gehört zu den [[Strompreisbestandteile]]<nowiki/>n. Sie ist eine Abgabe, die jede:r Stromverbraucher:in für jede gelieferte Kilowattstunde Strom zahlen muss. Sie beträgt seit 1. Januar 2021 6,5 Cent pro Kilowattstunden. Alle Stromlieferanten - auch die, die Strom ausschließlich über eine [[Kundenanlage]], also u.a. ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz liefern - müssen die EEG-Umlage an den für ihn zuständigen [[Netzbetreiber|Übertragungsnetzbetreiber]] zahlen. Genaueres regeln §§ 60 und 74 EEG. Die Übertragungsnetzbetreiber führen als Hoheitsträger das sogenannte EEG-Konto.<br />
<br />
Hier werden auf Einnahmeseite alle Zahlungen der EEG-Umlage sowie die Erlöse aus der Veräußerung des Stroms durch die Netzbetreiber aufgeführt. Auf der Ausgabenseite stehen die Auszahlungen an Erzeuger*innen von Strom aus erneuerbaren Energien für die [[Einspeisung]] ihres Stroms, für die sie eine [[Einspeisevergütung]] erhalten.<br />
<br />
In der Regel reicht jeder Stromlieferant seinen Kund*innen die EEG-Umlage weiter. Er muss dafür jedoch in der [[Stromrechnung]] bestimmte Transparenzvorgaben beachten. <br />
<br />
Nur in zwei Fällen müssen Stromverbraucher*innen nicht die volle EEG-Umlage zahlen: Der eine betrifft die stromintensive Industrie. Unternehmen müssen, sobald sie mehr als eine Millionen Kilowattstunden verbrauchen, für jede Kilowattstunde über diesen Grenzwert maximal 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen.<ref>Bundeswirtschaftsministerium (2018): [https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/hintergrundinformationen-zur-besonderen-ausgleichsregelung-antragsverfahren.html Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung.] </ref> Zum anderen gibt es Ausnahmen für Personen, die [[Eigenversorgung]] machen: Sie müssen, sofern sie eine Erneuerbare Energie-Anlage mir eine rLeistung von bis zu 30 Kilowatt betreiben und nicht mehr als 30.000 Kilowattstunden aus dieser Anlage selbst verbrauchen, für den selbstverbrauchten Strom keine EEG-Umlage zahlen. Wenn die Anlage eine Leistung von mehr als 30 Kilowatt hat oder der eigenverbrauchte Strom im Jahr mehr als 30.000 Kilowattstunden beträgt, dann zahlen die Eigenversorger für den selbstverbrauchten Strom 40 Prozent der EEG-Umlage.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Kundenanlage&diff=432Kundenanlage2021-04-20T13:26:59Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>[[Datei:Stromlieferung Kundenanlage Unterschuss.png|mini]]<br />
Nehmen wir an, Du bist Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer Wohnungsgenossenschaft. Deine WEG oder Deine Genossenschaft betreibt auf dem Dach Eures Hauses eine Photovoltaik-Anlage. Wenn sie den dort erzeugten Strom an Bewohner:innen des Hauses liefert, liegt eine Versorgung über eine '''Kundenanlage''' vor. <br />
<br />
Als Kundenanlagen werden gem. § 3 Nr. 24a EnWG jene Energie-Erzeungungsanlagen verstanden, wenn über eine kundeneigene Energieanlage Letztverbraucher angeschlossen sind und diese Anlage mit einem [[Summenzähler]] vom Netz der allgemeinen Versorgung abgegrenzt ist. Mit dieser Definition wird das Ziel verfolgt zwischen dem Beginn des regulierten Netzes und dem Ende der nicht gesteuerten Kundenanlage zu differenzieren. Damit dies gelingt und es sich um eine Kundenanlage handelt, müssen folgende Merkmale erfüllt werden:<ref>https://wiki.hs-schmalkalden.de/EnRKundenanlage</ref> <br />
<br />
* Räumlich, zusammengehörendes Gebiet <br />
* Verbindung mit einem Energieversorgungsnetz oder Erzeugungsanlage <br />
* Für den Wettbewerb unbedeutend <br />
* Unentgeltliche und diskriminierungsfreie Bereitstellung zum Zwecke der Belieferung mittels Durchleitung <br />
<br />
Eine Versorgung über eine Kundenanlage ist im Prinzip immer dann gegeben, wenn der Strom im unmittelbaren räumlichen Umfeld, also in der Regel auf dem gleichen Grundstück, verbraucht wird, ohne durch das öffentliche Netz geleitet zu werden. Soweit es sich bei der Kundenanlage um eine Solaranlage bis zu 100 Kilowatt handelt, kann für die Versorgung über die Kundenanlage eine [[Mieterstrom]]-Förderung in Anspruch genommen werden. <br />
<br />
Für Strom, der aus einer Kundenanlage stammt, müssen keine [[Netzentgelte]] und keine [[Stromsteuer]] gezahlt werden (s''iehe [[Strompreisbestandteile]])''. Aber es besteht die Pflicht, die volle [[EEG-Umlage]] zu zahlen. Sofern der/die Betreiber*in keine Mieterstrom-Förderung in Anspruch nimmt, muss er oder sie sich nicht als [[Energieversorgungsunternehmen]] registrieren lassen, und er oder sie muss nicht die entsprechenden Pflichten erfüllen.<br />
[[Datei:Stromlieferung Kundenanlage mehr Erzeugung als Verbrauch.png|mini]]<br />
Nimmt er oder sie aber eine Mieterstrom-Förderung in Anspruch, gelten für ihn/sie die gleichen Pflichten wie bei jeder anderen [[Stromlieferung]] auch.<br />
<br />
Die Größe einer Kundenanlage kann unterschiedlich sein. Die Kundenanlage darf keine Bedeutung für die Sicherstellung eines unverfälschten Wettbewerbs haben. Letztverbraucher:innen müssen unabhängig von der Wahl des Energielieferanten darüber beliefert werden können. Bei einem Mehrparteienhaus mit bis zu 200 Parteien liegt in der Regel eine Kundenanlage vor.<br />
<br />
Bei größeren Wohnanlagen mit mehreren Häusern oder sehr großen Mehrparteienhäuser musst du eine Einzelfallprüfung machen. Dafür gibt es kein behördliches Verfahren, sodass dies jede:r Anlagenbetreiber:in selbst entscheiden muss. Bei Gebäuden, die mehr als 540 Wohneinheiten umfassen, scheidet eine Kundenanlage aus.<br />
<br />
Die EEG-Clearingstelle hat bereits mehrere [https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rechtsprechung/4322 Entscheidungen] getroffen, die die Kundenanlage weiter definieren. Außerdem liegen zahlreiche Gerichtsurteile vor.<br />
<br />
[[Datei:Kundenanlage.png|mini|Kundenanlage mit einem Summenzähler und diversen Kundenzählern]]</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Reststromlieferung&diff=431Reststromlieferung2021-04-20T13:17:41Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Eine Solar-Anlage, bei der Du den Solar-Strom selbst verbrauchst, kann nur selten den gesamten Energiebedarf eines Mehrparteienhauses decken. Nachts oder an Tagen mit wenig Sonnenlicht, muss trotz der Solar-Anlage Strom aus dem Netz bezogen werden - diese Art der [[Stromlieferung]] wird '''Reststromlieferung oder Residualstromlieferung''' genannt. <br />
<br />
Es muss ein Vertrag mit einem Lieferanten für den [[Reststrom]] abgeschlossen werden, der den Summenzähler mit Reststrom beliefert. Dafür kommt jeder Lieferant in Frage. Aufgrund der größeren Abnahmemenge bei mehreren Teilnehmern am Modell kann es möglich sein, einen besseren Preis als gewöhnliche Letztverbraucher zu bekommen.<br />
<br />
Wenn nur wenige Parteien am Modell teilnehmen kann der gelieferte Strom nur wenige oder keine Kilowattstunde Strom betragen. In diesem Fall ist die Grundgebühr aber dennoch fällig.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Reststromlieferung&diff=430Reststromlieferung2021-04-20T13:16:06Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Eine Solar-Anlage, bei der Du den Solar-Strom selbst verbrauchst, kann nur selten den gesamten Energiebedarf eines Mehrparteienhauses decken. Nachts oder an Tagen mit wenig Sonnenlicht, muss trotz der Solar-Anlage Strom aus dem Netz bezogen werden - dieser Strom wird auch als [[Reststrom]] oder Residualstrom bezeichnet. <br />
<br />
Es muss ein Vertrag mit einem Lieferanten für den Reststrom abgeschlossen werden, der den Summenzähler mit Reststrom beliefert. Dafür kommt jeder Lieferant in Frage. Aufgrund der größeren Abnahmemenge bei mehreren Teilnehmern am Modell kann es möglich sein, einen besseren Preis als gewöhnliche Letztverbraucher zu bekommen.<br />
<br />
Wenn nur wenige Parteien am Modell teilnehmen kann der gelieferte Strom nur wenige oder keine Kilowattstunde Strom betragen. In diesem Fall ist die Grundgebühr aber dennoch fällig.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Marktpr%C3%A4mie&diff=429Marktprämie2021-04-20T13:10:44Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Wenn Du [[Anlagenbetreiber|Betreiber:in]] einer Solar-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt bist, erhältst Du keine [[Einspeisevergütung]] vom [[Netzbetreiber]]. In diesem Fall greift die '''Direktvermarktung''': Um Geld für den eingespeisten Strom zu erhalten, musst Du den erzeugten Strom an Dritte verkaufen. <br />
<br />
In aller Regel schließen Anlagenbetreiber:innen dafür einen langjährigen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den erzeugten Strom zu einem fest vereinbarten Preis abnimmt. Dieser Preis berechnet sich aus der Differenz zwischen einem im Erneuerbare Energie-Gesetz definierten Wert (sogenannter anzulegender Wert) und dem durchschnittlichen Monatsmarktwert der jeweiligen Erzeugungsart. <br />
<br />
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nehmen wir an, der festzulegende Wert für eine Solaranlage mit 150 Kilowatt installierter Leistung beträgt 6,00 Cent pro Kilowattstunde. Nehmen wir weiterhin an, der monatliche Mittelwert für den Marktwert von Solarstrom beträgt 3,5 Cent / Kilowattstunde. Dann beträgt die Marktprämie genau 1,5 Cent / Kilowattstunde. Aus der Marktprämie und dem Geld aus der Veräußerung des Stroms am Markt (meist der Strombörse) zahlt Dir der [[Direktvermarkter]] den vereinbarten Preis für Deinen Strom. <br />
<br />
Wie auch die [[Einspeisevergütung]] wird der festgelegte Wert jeden Monat neu bestimmt, weil er eine Degression unterliegt. Die aktuellen Beträge findest Du auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seite der Bundesnetzagentur]. <br />
<br />
Auch wenn Du eine Anlage mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt betreibst, könntest Du - statt eine Einspeisevergütung vom Netzbetreber zu nutzen - Deinen Strom direkt vermarkten. Auch hierfür gibt es eine Marktprämie. Die anzulegende Werte für Anlagen bis 10 Kilowatt liegen deutlich höher als die für Anlagen bis 40 Kilowatt und solche zwischen 40 und bis zu 750 Kilowatt. Anlagen, die mehr als 750 Kilowatt installierte Leistung haben, müssen den anzulegenden Wert hingegen in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur bestimmen lassen.<br />
<br />
Wenn Du eine Anlage über 100 Kilowatt Leistung betreibst und keinen Direktvermarkter findest, kannst Du für einen Zeitraum von maximal drei aufeinanderfolgen Kalendermonaten (und nicht mehr als sechs Monaten im Kalenderjahr) eine Ausfallvergütung in Anspruch nehmen. Die Ausfallvergütung liegt für Solaranlagen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde unter dem anzulegenden Wert.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Wer_macht_was_beim_Mieterstrom%3F&diff=428Wer macht was beim Mieterstrom?2021-04-20T12:52:20Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>== Reststromeinkauf ==<br />
Der Anbieter von [[Mieterstrom]], der der [[Anlagenbetreiber|Betreiber]] der Photovoltaikanlage auf dem belieferten Gebäude oder einem Wohngebäude im [[Quartier]] sein kann, aber nicht muss, ist für den Einkauf von [[Reststrom]] verantwortlich. Er musst daher einen [[Stromliefervertrag]] für den [[Summenzähler]] abschließen.<br />
<br />
==Strompreiskalkulation==<br />
'''Feste Einnahmen sind:'''<br />
<br />
*Arbeitspreis pro Kilowattstunde z.B. 26 Cent/kWh<br />
*[[Mieterstromzuschlag]] für Strom aus der Photovoltaikanlage, der vor Ort geliefert wurde<br />
*Grundpreis z.B. 6,90 Euro/Monat<br />
*Mehrwertsteuer<br />
<br />
'''Feste Kostenbestanteile sind:''' <br />
<br />
*Grundpreis für Reststromliefervertrag des Summenzählers<br />
*Kosten für Messtechnik<br />
*ggf. Messstellenbetrieb<br />
*ggf. Kosten für Dienstleister<br />
* Kosten für die Stromerzeugung<br />
*volle [[EEG-Umlage]]<br />
*zugekaufter Reststrom<br />
*Mehrwertsteuer<br />
<br />
==Kundenwechselprozesse==<br />
[[Datei:Vorschlag zu Kundenanlagen.png|links|mini|500x500px|Quelle: Leitfaden Mieterstrom (BaWü), Stand 06.04.2017]]<br />
*Wenn Kund:innen [[Mieterstrom]] beziehen wollen oder den Mieterstrom kündigen wollen, muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] der Vorgang geklärt werden. Es gibt dafür kein standardisiertes Verfahren.<br />
*Ein Vorschlag wurde in einem gemeinsamen Papier aus Baden-Württemberg geschaffen, was in der Praxis nur von wenigen [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] umgesetzt wird.<br />
<br />
<br />
==Messstellenbetrieb==<br />
*Der Betreiber ist für die Erfassung der Stromzählerwerte (Kundenzähler) der Mieterstromkund:innen verantwortlich. Er kann sich dafür einen externen [[Messstellenbetreiber]] oder einen Dienstleister suchen.<br />
<br />
==Abrechnung ==<br />
<br />
*Vorgaben für die Sellung der [[Stromrechnung]] beachten ([https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html § 40 EnWG]). Tipp: Nimm Dir eine alte Rechnung von dir als Muster<br />
*Informationen zum Energiemix (Anteile, Umweltauswirkungen) visuell darstellen. Bundesweiter Durchschnitt als Vergleich.<br />
*Bezahlte Abschläge müssen dokumentiert sein, noch offene Zahlungen in Rechnung gestellt werden oder eine Gutschrift für Überzahlungen getätigt werden<br />
<br />
==Mahnwesen==<br />
<br />
*Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Zahlungen bei ihm eingehen. Falls dies nicht passiert, muss er dies die Kund:innen mahnen oder einen Dienstleister dafür beauftragen.<br />
<br />
==Kundenservice==<br />
<br />
*Der Betreiber sollte den Kund:innen beim Begrüßungsschreiben mitteilen, wie er bei Fragen erreichbar ist. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden<br />
<br />
==Kundenwerbung ==<br />
<br />
*Der Betreiber muss sich um das Werben der Kund:innen kümmern. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden<br />
<br />
==Meldepflichten==<br />
<br />
*Der Anbieter muss monatliche Liefermengen mitteilen und die [[EEG-Umlage]] an den Übertragungsnetzbetreiber abführen<br />
*Der Anbieter muss die an an Letztverbraucher gelieferte Mengen bis 31.05. an den Übertragungsnetzbetreiber mitteilen<br />
* Der Betreiber der Solar-Anlage muss seine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registrieren.<br />
*Der Anbieter muss seine Daten zur Stromkennzeichnung sowie die gelieferten Mengen veröffentlichen<br />
<br />
==Stromzähler ablesen==<br />
Wir empfehlen dem Anbieter, alle Stromzähler zum 31.12. des Jahres abzulesen und diese Werte zu dokumentieren und dem Verteilnetzbetreiber bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.<br />
<br />
==Abschlussrechnung Netzbetreiber prüfen==<br />
Der Betreiber muss die [[Einspeisevergütung]] mit dem Verteilnetzbetreiber für den Teil der [[Überschussstrom|Überschusseinspeisung]] abrechnen und diese Abrechnung prüfen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Wer_macht_was_beim_Mieterstrom%3F&diff=427Wer macht was beim Mieterstrom?2021-04-20T12:51:58Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>== Reststromeinkauf ==<br />
Der Anbieter von [[Mieterstrom]], der der [[Anlagenbetreiber|Betreiber]] der Photovoltaikanlage auf dem belieferten Gebäude oder einem Wohngebäude im [[Quartier]] sein kann, aber nicht muss, ist für den Einkauf von [[Reststrom]] verantwortlich. Er musst daher einen [[Stromliefervertrag]] für den [[Summenzähler]] abschließen.<br />
<br />
==Strompreiskalkulation==<br />
'''Feste Einnahmen sind:'''<br />
<br />
*Arbeitspreis pro Kilowattstunde z.B. 26 Cent/kWh<br />
*[[Mieterstromzuschlag]] für Strom aus der Photovoltaikanlage, der vor Ort geliefert wurde<br />
*Grundpreis z.B. 6,90 Euro/Monat<br />
*Mehrwertsteuer<br />
<br />
'''Feste Kostenbestanteile sind:''' <br />
<br />
*Grundpreis für Reststromliefervertrag des Summenzählers<br />
*Kosten für Messtechnik<br />
*ggf. Messstellenbetrieb<br />
*ggf. Kosten für Dienstleister<br />
* Kosten für die Stromerzeugung<br />
*volle [[EEG-Umlage]]<br />
*zugekaufter Reststrom<br />
*Mehrwertsteuer<br />
<br />
==Kundenwechselprozesse==<br />
[[Datei:Vorschlag zu Kundenanlagen.png|links|mini|500x500px|Quelle: Leitfaden Mieterstrom (BaWü), Stand 06.04.2017]]<br />
*Wenn Kund:innen [[Mieterstrom]] beziehen wollen oder den Mieterstrom kündigen wollen, muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] der Vorgang geklärt werden. Es gibt dafür kein standardisiertes Verfahren.<br />
*Ein Vorschlag wurde in einem gemeinsamen Papier aus Baden-Württemberg geschaffen, was in der Praxis nur von wenigen [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] umgesetzt wird.<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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==Messstellenbetrieb==<br />
*Der Betreiber ist für die Erfassung der Stromzählerwerte (Kundenzähler) der Mieterstromkund:innen verantwortlich. Er kann sich dafür einen externen [[Messstellenbetreiber]] oder einen Dienstleister suchen.<br />
<br />
==Abrechnung ==<br />
<br />
*Vorgaben für die Sellung der [[Stromrechnung]] beachten ([https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html § 40 EnWG]). Tipp: Nimm Dir eine alte Rechnung von dir als Muster<br />
*Informationen zum Energiemix (Anteile, Umweltauswirkungen) visuell darstellen. Bundesweiter Durchschnitt als Vergleich.<br />
*Bezahlte Abschläge müssen dokumentiert sein, noch offene Zahlungen in Rechnung gestellt werden oder eine Gutschrift für Überzahlungen getätigt werden<br />
<br />
==Mahnwesen==<br />
<br />
*Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Zahlungen bei ihm eingehen. Falls dies nicht passiert, muss er dies die Kund:innen mahnen oder einen Dienstleister dafür beauftragen.<br />
<br />
==Kundenservice==<br />
<br />
*Der Betreiber sollte den Kund:innen beim Begrüßungsschreiben mitteilen, wie er bei Fragen erreichbar ist. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden<br />
<br />
==Kundenwerbung ==<br />
<br />
*Der Betreiber muss sich um das Werben der Kund:innen kümmern. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden<br />
<br />
==Meldepflichten==<br />
<br />
*Der Anbieter muss monatliche Liefermengen mitteilen und die [[EEG-Umlage]] an den Übertragungsnetzbetreiber abführen<br />
*Der Anbieter muss die an an Letztverbraucher gelieferte Mengen bis 31.05. an den Übertragungsnetzbetreiber mitteilen<br />
* Der Betreiber der Solar-Anlage muss seine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registrieren.<br />
*Der Anbieter muss seine Daten zur Stromkennzeichnung sowie die gelieferten Mengen veröffentlichen<br />
<br />
==Stromzähler ablesen==<br />
Wir empfehlen dem Anbieter, alle Stromzähler zum 31.12. des Jahres abzulesen und diese Werte zu dokumentieren und dem Verteilnetzbetreiber bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.<br />
<br />
==Abschlussrechnung Netzbetreiber prüfen==<br />
Der Betreiber muss die [[Einspeisevergütung]] mit dem Verteilnetzbetreiber für den Teil der [[Überschussstrom|Überschusseinspeisung]] abrechnen und diese Abrechnung prüfen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromlieferant&diff=426Stromlieferant2021-04-20T12:40:10Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Stromlieferant ist das Unternehmen, das Dir als Endverbraucher:in den Strom liefert. <br />
<br />
Sofern die Stromlieferung nicht ausschließlich aus einer [[Kundenanlage]] erfolgt, gilt jeder Stromlieferant als [[Energieversorgungsunternehmen]] und hat entsprechende Pflichten zu erfüllen. Weiterhin musst Du als Stromlieferant die Aufnahme und das Ende Deiner Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur anzeigen und darlegen, dass Du über die notwendige personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügst und Deine Geschäfte zuverlässig leiten kannst. Wenn die Bundesnetzagentur die entsprechenden Darlegungen nicht überzeugend findet, kann sie die Ausübung Deiner Tätigkeit untersagen. Auch eine Registrierung im [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Marktstammstatenregister] der [[Bundesnetzagentur]] als “Marktakteur der Kategorie Stromlieferant” ist erforderlich. Außerdem brauchst Du aufgrund von [https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__4.html § 4 Stromsteuergesetz] auch eine steuerrechtliche Erlaubnis, die Du beim Hauptzollamt erhältst, wenn gegen Deine steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Du, soweit nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet bist, ordnungsmäßig Deine kaufmännische Bücher führst und rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellst.<br />
<br />
Bei allen Stromlieferungen, bei denen zumindest zeit- oder teilweise das öffentliche Netz genutzt wird oder aus anderen Gründen der gesamte gelieferte Strom nicht aus einer [[Kundenanlage]] stammt, gilt außerdem: Der Stromlieferant muss einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber schließen, in dessen Gebiet seine Kunden ihren Stromanschluss haben (sogenannter Lieferantenrahmenvertrag). In diesem Vertrag verpflichtet sich der Stromlieferant zur Zahlung der [[Netzentgelte]]. Der Stromliefervertrag zwischen Lieferanten und Stromkund*innen regelt, dass der Stromkunde/die Stromkundin die Netzentgelte wie auch die sonstige [[Strompreisbestandteile]] bezahlt, die der Lieferant aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen abführen muss.<gallery><br />
</gallery></div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Strompreis&diff=425Strompreis2021-04-20T12:39:16Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Der Strompreis ist der Preis, den Du als Endverbraucher*in Deinem [[Energieversorgungsunternehmen]] - das ist das Unternehmen, das Deine Stromlieferung vornimmt - zahlst. Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland betrug Anfang 2021 etwa 31,89 Cent pro Kilowattstunde (kWh). <ref>[https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/ BDEW Strompreisanalyse Januar 2021]</ref><br />
<br />
Wichtig ist aber, dass der volle Strompreis nur für die Kilowattstunde gezahlt werden muss, die über das öffentliche Stromnetz (Netz zur allgemeinen Versorgung) geliefert wird. Weiterhin ist der Strompreis für die Kilowattstunde, die aus einer Erneuerbare-Energie-Anlage stammt und innerhalb eines Radius von 4,5 Kilometer verbraucht wird, etwas niedriger. In beiden Fällen liegt das daran, dass bestimmte [[Strompreisbestandteile]] wegfallen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Mieterstrom&diff=424Mieterstrom2021-04-20T12:31:56Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Wenn Du eine Solar-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses betreibst und den dort erzeugten Strom direkt an die Bewohner*innen des Mehrparteienhauses lieferst, dann kannst Du für jede Kilowattstunde eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nehmen. Ebenso kann Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft das tun. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage nicht größer als 100 Kilowatt ist und der Strom nicht über das öffentliche Netz geliefert wird. Außerdem muss das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet ist, ein Wohngebäude sein. Das bedeutet, 40 Prozent seiner Fläche muss dem Wohnen dienen. Die Letztverbraucher*innen, an die der Strom [[Stromlieferung|geliefert]] wird, müssen nicht in demselben Gebäude wohnen. Es reicht aus, dass sie im gleichen [[Quartier]] wohnen.<br />
<br />
Für die Bewohner des Gebäudes, das mit Mieterstrom versorgt wird, ist der Bezug von Mieterstrom meist attraktiv. Da - sofern eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen wird - der Mieterstromtarif 10% billiger sein muss als der örtlich geltende Grundversorgertarif, sparen sie meist Stromkosten. Das erklärt sich auch dadurch, dass bei Mieterstrom - wie bei jeder Stromlieferung über eine Kundenanlage - viele [[Strompreisbestandteile]] entfallen. Vor allem müssen auf den direkt vor Ort verbrauchten Strom keine [[Netzentgelte]] und keine [[Stromsteuer]] bezahlt werden.<br />
<br />
Die Höhe der Mieterstromförderung richtet sich nach der Anlagengröße: Anlagen, die bis zu 10 Kilowatt Leistung haben, erhalten die höchste Förderung; Anlagen, bis zu 40 Kilowatt eine mittlere Förderung und Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt die niedrigste Förderung. Die Fördersätze werden monatlich gesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seiten der Bundesnetzagentur].<br />
<br />
Wenn sich mehrere Solar-Anlagen auf demselben Grundstück befinden und unterschiedlichen Netzanschlusspunkte haben, müssen sie - anders als es sonst das Erneuerbare-Energie-Gesetz vorsieht - zur Ermittlung der Förderungsanspruchs nicht zusammengefasst werden. Es ist daher möglich, für mehrere Anlagen, die auf demselben Gebäude betrieben werden, eine Mieterstromförderung zu bekommen. Sie dürfen zusammengenommen aber nicht mehr als 750 Kilowatt installierte Leistung aufweisen.<br />
<br />
Anspruch auf die Förderung hat immer die (natürliche oder juristische) Person, die den Strom an die Letztverbraucher*innen liefert. Dies muss nicht dieselbe Person wie der/die [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber*in]] sein.<br />
<br />
Allerdings muss die Person, die den Strom an Letztverbraucher*innen liefert, die umfassende Versorgung auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann. Dann muss diese Person den [[Reststrom]] bei einem anderen [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] besorgen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Person, die Mieterstromförderung in Anspruch nimmt, ein [[Energieversorgungsunternehmen]] ist und also alle einschlägigen Pflichten und Anforderungen, die mit einer [[Stromlieferung]] einhergehen, zu berücksichtigen hat. Dies ist anders als bei einer nicht-geförderten Lieferung über eine [[Kundenanlage]], bei der der Lieferant nicht zum Energieversorgungsunternehmen wird. <br />
<br />
In der Praxis sind deshalb die Mieterstromkonstellationen recht komplex, insbesondere, was die [[Abrechnung]] angeht. Messtechnisch gesprochen, braucht es meist ein [[Summenzählermodell]]. <br />
<br />
Wenn es für Dich als Privatperson, für Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft zu aufwändig erscheint, Mieterstomlieferant zu werden, gibt es eine Alternative: Du kannst ein [[Contracting]] in Anspruch nehmen. <br />
<br />
Auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html eigenen Seite der Bundesnetzagentur] findest Du zwei Umsetzungsmöglichkeiten.<br />
<br />
Eine Übersicht über alle Aufgaben findest Du im Artikel [[Wer macht was beim Mieterstrom?|"Wer macht was beim Mieterstrom?"]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Mieterstrom&diff=423Mieterstrom2021-04-20T12:30:52Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Wenn Du eine Solar-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses betreibst und den dort erzeugten Strom direkt an die Bewohner*innen des Mehrparteienhauses lieferst, dann kannst Du für jede Kilowattstunde eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nehmen. Ebenso kann Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft das tun. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage nicht größer als 100 Kilowatt ist und der Strom nicht über das öffentliche Netz geliefert wird. Außerdem muss das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet ist, ein Wohngebäude sein. Das bedeutet, 40 Prozent seiner Fläche muss dem Wohnen dienen. Die Letztverbraucher*innen, an die der Strom [[Stromlieferung|geliefert]] wird, müssen nicht in demselben Gebäude wohnen. Es reicht aus, dass sie im gleichen [[Quartier]] wohnen.<br />
<br />
Für die Bewohner des Gebäudes, das mit Mieterstrom versorgt wird, ist der Bezug von Mieterstrom meist attraktiv. Da - sofern eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen wird - der Mieterstromtarif 10% billiger sein muss als der örtlich geltende Grundversorgertarif, sparen sie meist Stromkosten. Das erklärt sich auch dadurch, dass bei Mieterstrom - wie bei jeder Stromlieferung über eine Kundenanlage - viele [[Strompreisbestandteile]] entfallen. Vor allem müssen auf den direkt vor Ort verbrauchten Strom keine [[Netzentgelte]] und keine [[Stromsteuer]] bezahlt werden.<br />
<br />
Die Höhe der Mieterstromförderung richtet sich nach der Anlagengröße: Anlagen, die bis zu 10 Kilowatt Leistung haben, erhalten die höchste Förderung; Anlagen, bis zu 40 Kilowatt eine mittlere Förderung und Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt und bis zu 750 Kilowatt die niedrigste Förderung. Die Fördersätze werden monatlich gesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seiten der Bundesnetzagentur].<br />
<br />
Wenn sich mehrere Solar-Anlagen auf demselben Grundstück befinden und unterschiedlichen Netzanschlusspunkte haben, müssen sie - anders als es sonst das Erneuerbare-Energie-Gesetz vorsieht - zur Ermittlung der Förderungsanspruchs nicht zusammengefasst werden. Es ist daher möglich, für mehrere Anlagen, die auf demselben Gebäude betrieben werden, eine Mieterstromförderung zu bekommen. Sie dürfen zusammengenommen aber nicht mehr als 750 Kilowatt installierte Leistung aufweisen.<br />
<br />
Anspruch auf die Förderung hat immer die (natürliche oder juristische) Person, die den Strom an die Letztverbraucher*innen liefert. Dies muss nicht dieselbe Person wie der/die [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber*in]] sein.<br />
<br />
Allerdings muss die Person, die den Strom an Letztverbraucher*innen liefert, die umfassende Versorgung auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann. Dann muss diese Person den [[Reststrom]] bei einem anderen [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] besorgen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Person, die Mieterstromförderung in Anspruch nimmt, ein [[Energieversorgungsunternehmen]] ist und also alle einschlägigen Pflichten und Anforderungen, die mit einer [[Stromlieferung]] einhergehen, zu berücksichtigen hat. Dies ist anders als bei einer nicht-geförderten Lieferung über eine [[Kundenanlage]], bei der der Lieferant nicht zum Energieversorgungsunternehmen wird. <br />
<br />
In der Praxis sind deshalb die Mieterstromkonstellationen recht komplex, insbesondere, was die [[Abrechnung]] angeht. Messtechnisch gesprochen, braucht es meist ein [[Summenzählermodell]]. <br />
<br />
Wenn es für Dich als Privatperson, für Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft zu aufwändig erscheint, Mieterstomlieferant zu werden, gibt es eine Alternative: Du kannst ein [[Contracting]] in Anspruch nehmen. <br />
<br />
Auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html eigenen Seite der Bundesnetzagentur] findest Du zwei Umsetzungsmöglichkeiten.<br />
<br />
Eine Übersicht über alle Aufgaben findest Du im Artikel [[Wer macht was beim Mieterstrom?|"Wer macht was beim Mieterstrom?"]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Messkonzept&diff=422Messkonzept2021-04-20T12:28:44Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann, benötigst Du [[Stromzähler]] und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] wählt das Messkonzept frei aus. <br />
<br />
Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim [[Mieterstrom]], bei dem häufig ein [[Summenzählermodell]] zum Einsatz kommt.<br />
<br />
Das Messkonzept muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf rechtliche Konformität und auf Übereinstimmung mit den technischen Anschlussbedingungen. In der Regel wird ein [[Messstellenbetreiber]] benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.<br />
<br />
Je nach Leistung der Erzeugungsanlage bzw. dem Gebäude vor Ort muss eine [[Wandlermessung]] bei den Stromzählern eingebaut werden.<br />
<br />
Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer [[Kundenanlage]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Summenz%C3%A4hler&diff=421Summenzähler2021-04-20T12:28:23Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Der Summenzähler (Zweirichtungszähler) misst den Strom, den Du trotz Photovoltaikanlage weiterhin aus dem Netz beziehst (Register 1.8.0). Gleichzeitig misst er den überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage (Register 2.8.0), der nicht im Gebäude verbraucht wird. Die verschiedenen Register wechseln sich auf der Anzeige ab, sodass alle Register nacheinander sichtbar werden. Die Messung passiert gleichzeitig. Der Summenzähler muss von einem offiziellen [[Messstellenbetreiber]] betrieben werden. <br />
<br />
Die von Dir vor Ort verbrauchte Energiemenge ist nicht auf dem Stromzähler ablesbar. Diese kann nur rechnerisch ermittelt werden. Dafür nimmst Du die erzeugte Energie des [[Erzeugungszähler|Erzeugungszählers]] und ziehst davon die eingespeiste Energie des Summenzählers ab. Die Differenz ist der Direktverbrauch vor Ort. Wenn der Strom in einem Mehrparteienhaus vor Ort direkt verbraucht werden soll, ist stets ein umfassenderes [[Messkonzept|Messkonzep]]<nowiki/>t von Nöten, das sogenannte [[Summenzählermodell]].<br />
<br />
Wenn im Gebäude mehr Strom verbraucht wird, als von der Photovoltaikanlage erzeugt wird, dann steigt der Zählwert mit dem Register 1.8.0.<br />
[[Datei:Summenzähler.png|links|mini|Summenzähler als moderne Messeinrichtung. Falls der Zähler über ein Zählwerk verfügt, steht dort die Zahl 2.8.0 (Register 2.8.0)|alternativtext=]]</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Erzeugungsz%C3%A4hler&diff=420Erzeugungszähler2021-04-20T12:27:42Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Der Erzeugungszähler misst die gesamte von Deiner Photovoltaikanlage produzierte Strommenge. <br />
<br />
Der Erzeugungszähler muss von einem offiziellen [[Messstellenbetreiber]] betrieben werden.<br />
<br />
Je nach Anlagengröße kann darauf verzichtet werden, wenn [[Eigenversorgung|Eigenverbrauch]] vorliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn aufgrund der Anlagengröße davon ausgegangen werden kann, dass der eigenverbrauchte Strom nicht [[EEG-Umlage]]-pflichtig ist (siehe dazu eine [https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/156 Stellungnahme der EEG-Clearingstelle]).<br />
<br />
Da in der Regel bei Modellen in Mehrparteienhäuser eine [[Stromlieferung]] stattfindet, muss bei jeder Anlagengröße ein Erzeugungszähler installiert werden.<br />
[[Datei:Erzeugungszähler.png|links|mini|moderne Messeinrichtung des Verteilnetzbetreibers. Falls der Zähler über ein Zählwerk verfügt, steht dort die Zahl 2.8.0 (Register 2.8.0)|alternativtext=]]</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Mieterstrom&diff=419Mieterstrom2021-04-20T11:53:36Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Wenn Du eine Solar-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses betreibst und den dort erzeugten Strom direkt an die Bewohner*innen des Mehrparteienhauses lieferst, dann kannst Du für jede Kilowattstunde eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nehmen. Ebenso kann Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft das tun. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage nicht größer als 100 Kilowatt ist und der Strom nicht über das öffentliche Netz geliefert wird. Außerdem muss das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet ist, ein Wohngebäude sein. Das bedeutet, 40 Prozent seiner Fläche muss dem Wohnen dienen. Die Letztverbraucher*innen, an die der Strom [[Stromlieferung|geliefert]] wird, müssen nicht in demselben Gebäude wohnen. Es reicht aus, dass sie im gleichen [[Quartier]] wohnen.<br />
<br />
Für die Bewohner des Gebäudes, das mit Mieterstrom versorgt wird, ist der Bezug von Mieterstrom meist attraktiv. Da - sofern eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen wird - der Mieterstromtarif 10% billiger sein muss als der örtlich geltende Grundversorgertarif, sparen sie meist Stromkosten. Das erklärt sich auch dadurch, dass bei Mieterstrom - wie bei jeder Stromlieferung über eine Kundenanlage - viele [[Strompreisbestandteile]] entfallen. Vor allem müssen auf den direkt vor Ort verbrauchten Strom keine [[Netzentgelte]] und keine [[Stromsteuer]] bezahlt werden.<br />
<br />
Die Höhe der Mieterstromförderung richtet sich nach der Anlagengröße: Anlagen, die bis zu 10 Kilowatt Leistung haben, erhalten die höchste Förderung; Anlagen, bis zu 40 Kilowatt eine mittlere Förderung und Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt und bis zu 750 Kilowatt die niedrigste Förderung. Die Fördersätze werden monatlich gesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seiten der Bundesnetzagentur].<br />
<br />
Wenn sich mehrere Solar-Anlagen auf demselben Grundstück befinden und unterschiedlichen Netzanschlusspunkte haben, müssen sie - anders als es sonst das Erneuerbare-Energie-Gesetz vorsieht - zur Ermittlung der Förderungsanspruchs nicht zusammengefasst werden. Es ist daher möglich, für mehrere Anlagen, die auf demselben Gebäude betrieben werden, eine Mieterstromförderung zu bekommen. Sie dürfen zusammengenommen aber nicht mehr als 750 Kilowatt installierte [[Leistung]] aufweisen.<br />
<br />
Anspruch auf die Förderung hat immer die (natürliche oder juristische) Person, die den Strom an die Letztverbraucher*innen liefert. Dies muss nicht dieselbe Person wie der/die [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber*in]] sein.<br />
<br />
Allerdings muss die Person, die den Strom an Letztverbraucher*innen liefert, die umfassende Versorgung auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann. Dann muss diese Person den [[Reststrom]] bei einem anderen [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] besorgen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Person, die Mieterstromförderung in Anspruch nimmt, ein [[Energieversorgungsunternehmen]] ist und also alle einschlägigen Pflichten und Anforderungen, die mit einer [[Stromlieferung]] einhergehen, zu berücksichtigen hat. Dies ist anders als bei einer nicht-geförderten Lieferung über eine [[Kundenanlage]], bei der der Lieferant nicht zum Energieversorgungsunternehmen wird. <br />
<br />
In der Praxis sind deshalb die Mieterstromkonstellationen recht komplex, insbesondere, was die [[Abrechnung]] angeht. Messtechnisch gesprochen, braucht es meist ein [[Summenzählermodell]]. <br />
<br />
Wenn es für Dich als Privatperson, für Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft zu aufwändig erscheint, Mieterstomlieferant zu werden, gibt es eine Alternative: Du kannst ein [[Contracting]] in Anspruch nehmen. <br />
<br />
Auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html eigenen Seite der Bundesnetzagentur] findest Du zwei Umsetzungsmöglichkeiten.<br />
<br />
Eine Übersicht über alle Aufgaben findest Du im Artikel [[Wer macht was beim Mieterstrom?|"Wer macht was beim Mieterstrom?"]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Netzbetreiber&diff=418Netzbetreiber2021-04-20T11:49:27Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Der '''Verteilnetzbetreiber (VNB)''', häufig mit Netzbetreiber abgekürzt, ist in seinem lokalen oder regionalen Netzgebiet für den Anschluss der Verbrauchsstellen an das Strom- und Gasnetz, die Instandhaltung dieser Netze, die Gewährleistung der Netzstabilität und den sicheren Betrieb des Netzes zuständig. Über die Netze gelangt so die Energie der Strom- und Gasanbieter an deren Kunden. Weitere Aufgaben der Netzbetreiber sind die Herstellung von Strom- und Gasanschlüsse und die Ablesung und Wartung der [[Stromzähler]]. Die Netzbetreiber sind jeweils nur an einem Ort tätig und haben im Bereich ihrer Netze eine natürliche Monopolstellung. Theoretisch kann beispielsweise ein Stromlieferant nicht gleichzeitig auch Netzbetreiber sein. Für diese Trennung sorgt das sogenannte Unbundling Prinzip zwischen Stromnetz und Stromerzeugung. Jedoch gilt das nicht für Netzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden, was beispielsweise bei vielen Stadtwerken der Fall ist.<br />
<br />
Der Netzbetreiber ist für Dich und Dein Solar-Projekt ein relevanter Ansprechpartner. Sofern Du [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] bist, musst du deine Solar-Anlage bei deinem Netzbetreiber anmelden und ihm die Erzeugungsdaten deiner Anlage regelmäßig mitteilen. Der Anmeldungsprozess ist bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich. Auf der Webseite Deines Netzbetreibers findest du die relevanten Informationen. [[Datei:Deutsches Stromnetz und seine Netzebenen.jpg|mini|Quelle: VKU (2012), [https://www.vku.de/themen/infrastruktur-und-dienstleistungen/stromnetze/ Verband kommunlaer Unternehmen] ]]Wenn du herausfinden möchtest, wer Dein Netzbetreiber ist, kann Dein Stromlieferanten Dir darüber Auskunft erteilen. Der Netzbetreiber ist aber auch auf Deiner Stromrechnung zu finden. Ansonsten kannst Du auch anhand Deiner Postleitzahl auf folgender [https://xn--strungsauskunft-9sb.de/stromausfall Webseite] deinen Netzbetreiber ermitteln.<br />
Neben den Verteilnetzbetreiber gibt es auch noch '''Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)'''. Sie sind für die Hochspannungsnetze zuständig, d.h., sie betreiben die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung, sorgen für bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung und gewähren [[Energieversorgungsunternehmen]] Zugang zu diesen Netzen. Als Endverbraucher:in oder Anlagerbetreiber:in hast Du in der Regel keine Berührungspunkte mit den Übertragungsnetzbetreibern. Für Betreiber:innen einer Solar-Anlage wird der Übertragungsnetzbetreiber nur dann relevant, wenn eine [[Stromlieferung]] des erzeugten Solar-Stroms erfolgt. Denn dann muss der Stromlieferant die fällige [[EEG-Umlage]] an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zahlen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Netzbetreiber&diff=417Netzbetreiber2021-04-20T11:48:52Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Der '''Verteilnetzbetreiber (VNB)''', häufig mit Netzbetreiber abgekürzt, ist in seinem lokalen oder regionalen Netzgebiet für den Anschluss der Verbrauchsstellen an das Strom- und Gasnetz, die Instandhaltung dieser Netze, die Gewährleistung der Netzstabilität und den sicheren Betrieb des Netzes zuständig. Über die Netze gelangt so die Energie der Strom- und Gasanbieter an deren Kunden. Weitere Aufgaben der Netzbetreiber sind die Herstellung von Strom- und Gasanschlüsse und die Ablesung und Wartung der [[Stromzähler]]. Die Netzbetreiber sind jeweils nur an einem Ort tätig und haben im Bereich ihrer Netze eine natürliche Monopolstellung. Theoretisch kann beispielsweise ein Stromlieferant nicht gleichzeitig auch Netzbetreiber sein. Für diese Trennung sorgt das sogenannte Unbundling Prinzip zwischen Stromnetz und Stromerzeugung. Jedoch gilt das nicht für Netzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden.<br />
<br />
Der Netzbetreiber ist für Dich und Dein Solar-Projekt ein relevanter Ansprechpartner. Sofern Du [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] bist, musst du deine Solar-Anlage bei deinem Netzbetreiber anmelden und ihm die Erzeugungsdaten deiner Anlage regelmäßig mitteilen. Der Anmeldungsprozess ist bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich. Auf der Webseite Deines Netzbetreibers findest du die relevanten Informationen. [[Datei:Deutsches Stromnetz und seine Netzebenen.jpg|mini|Quelle: VKU (2012), [https://www.vku.de/themen/infrastruktur-und-dienstleistungen/stromnetze/ Verband kommunlaer Unternehmen] ]]Wenn du herausfinden möchtest, wer Dein Netzbetreiber ist, kann Dein Stromlieferanten Dir darüber Auskunft erteilen. Der Netzbetreiber ist aber auch auf Deiner Stromrechnung zu finden. Ansonsten kannst Du auch anhand Deiner Postleitzahl auf folgender [https://xn--strungsauskunft-9sb.de/stromausfall Webseite] deinen Netzbetreiber ermitteln.<br />
Neben den Verteilnetzbetreiber gibt es auch noch '''Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)'''. Sie sind für die Hochspannungsnetze zuständig, d.h., sie betreiben die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung, sorgen für bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung und gewähren [[Energieversorgungsunternehmen]] Zugang zu diesen Netzen. Als Endverbraucher:in oder Anlagerbetreiber:in hast Du in der Regel keine Berührungspunkte mit den Übertragungsnetzbetreibern. Für Betreiber:innen einer Solar-Anlage wird der Übertragungsnetzbetreiber nur dann relevant, wenn eine [[Stromlieferung]] des erzeugten Solar-Stroms erfolgt. Denn dann muss der Stromlieferant die fällige [[EEG-Umlage]] an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zahlen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Contracting&diff=416Contracting2021-04-20T11:45:20Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Im Mieterstrom-Contracting verpachtest Du Dein Dach an einen Mieterstromlieferanten. Der Mieterstromlieferant errichtet die Anlage und betreibt sie. Er bietet alle Bewohner*innen Deines Gebäudes einen Mieterstromtarif an, der - soweit er eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nimmt - aufgrund gesetzlicher Vorgabe unter 10% des Tarifs des Grundversorgers liegen muss. So profitierst Du (bzw. Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft) von einer klimfreundlichen Stromerzeugung, die es auch erlaubt, die Vorgaben des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Der Gebäudeeigentümer bekommt zudem meist ein kleines Pachtentgelt. Alle Bewohner können sauberen [[Mieterstrom]] beziehen und sparen dadurch meist Stromkosten. Der Bezug von Mieterstrom ist für Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern immer freiwillig.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Anlagenbetreiber&diff=415Anlagenbetreiber2021-04-20T11:43:52Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>In Mehrparteienhäusern ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder juristische Personen Betreiber:in und [[Anlageneigentümer|Eigentümer:in]] einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen dem Eigentum an einer Solar-Anlage und deren Betrieb unterschieden wird.<br />
<br />
'''Anlagenbetreiber''' bist Du dann, wenn du die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägst. Es geht nicht darum, wer das [[Anlageneigentümer|Eigentum]] an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt und somit entsprechende [[energierechtlichen Pflichten]] einhalten muss. <br />
<br />
Der Betrieb einer Solar-Anlage wird rechtlich in verschiedenen Gesetzestexten geregelt: [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ Energiewirtschaftsgesetz] (EnWG), im [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html#BJNR106610014BJNE000405128 Erneuerbare-Energie-Gesetz] (EEG) und im Stromsteuerrecht ([https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/ StromStG] und [http://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/ StromStV]). Aus diesen Regelungen geht hervor, dass der Betrieb einer Solar-Anlage mit verschiedenen Aufgaben verbunden ist: <br />
<br />
* <u>Anmeldung bei der [[Bundesnetzagentur]]</u>: Als Betreiber:in einer Solar-Anlagen bist Du verpflichtet, die Stammdaten deiner Anlagen im [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ Marktstammdatenregister] einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG, vorrangig also die [[Einspeisevergütung]].<br />
* <u>Anlagen-Anmeldung beim [[Netzbetreiber]]:</u> Die Errichtung und der Anschluss der Solar-Anlage an das Niederspannungsnetz musst Du an deinen Netzbetreiber melden. Dieser Schritt beinhaltet verschiedene Formulare und Dokumente, die häufig von deinem Installationsbetrieb übernommen werden. Dabei solltest Du darauf achten, dass die Montage durch ein in das Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorgenommen wird. Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetreiber gemeldet werden, dafür gibt es in der Regel ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“.<br />
* <u>Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Gewerbe- und Finanzamt</u>: Als Betreiber:in erhältst Du gemäß EEG für den erzeugten Strom, den Du nicht selbst verbrauchst, sondern in das Stromnetz einspeist, eine Einspeisevergütung. Daher liegt in diesem Fall eine gewerbliche Tätigkeit vor, deren Aufnahme dem Gewerbeamt gemeldet werden muss. Auch das Finanzamt erfährt so vom Betrieb der Solar-Anlage und wird auf die Einhaltung unterschiedlicher [https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/betrieb/meldung steuerrechtliche Regelungen] achten.<br />
* <u>Anmeldung beim Hauptzollamt</u>: In manchen [[Betriebskonzepte|Betriebskonzepten]] einer Solar-Anlage wird der Solar-Strom an Endverbraucher:innen geliefert, in diesem Fall muss fällt dafür die Stromsteuer an. Du musst dann die Streuer beim Hauptzollamt anmelden oder dort eine Steuerbefreiung beantragen (siehe [[Stromlieferung]]).<br />
Darüber hinaus unterscheiden sich energierechtlichen Pflichten danach, wie der Strom genutzt wird - also je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]]. Wenn beispielsweise eine Förderung für die [[Einspeisung]] oder für die Nutzung des Solar-Stroms (wie [[Mieterstrom]]) beansprucht wird, musst Du als Anlagenbetreiber:in entsprechende Fördervoraussetzungen und Meldepflichten erfüllen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=EEG-Umlage&diff=414EEG-Umlage2021-04-20T11:41:09Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Die EEG-Umlage ist Teil der [[Strompreisbestandteile]]. Sie ist eine Abgabe, die jede*r Stromverbraucher*in für jede gelieferte Kilowattstunde Strom zahlen muss. Sie beträgt seit 1. Januar 2021 6,5 Cent pro Kilowattstunden. Alle Stromlieferanten - auch die, die Strom ausschließlich über eine [[Kundenanlage]], also u.a. ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz liefern - müssen die EEG-Umlage an den für ihn zuständigen [[Netzbetreiber|Übertragungsnetzbetreiber]] zahlen. Genaueres regeln §§ 60 und 74 EEG. Die Übertragungsnetzbetreiber führen als Hoheitsträger das sogenannte EEG-Konto.<br />
<br />
Hier werden auf Einnahmeseite alle Zahlungen der EEG-Umlage sowie die Erlöse aus der Veräußerung des Stroms durch die Netzbetreiber aufgeführt. Auf der Ausgabenseite stehen die Auszahlungen an Erzeuger*innen von Strom aus erneuerbaren Energien für die [[Einspeisung]] ihres Stroms, für die sie eine [[Einspeisevergütung]] erhalten.<br />
<br />
In der Regel reicht jeder Stromlieferant seinen Kund*innen die EEG-Umlage weiter. Er muss dafür jedoch in der [[Stromrechnung]] bestimmte Transparenzvorgaben beachten. <br />
<br />
Nur in zwei Fällen müssen Stromverbraucher*innen nicht die volle EEG-Umlage zahlen: Der eine betrifft die stromintensive Industrie. Unternehmen müssen, sobald sie mehr als eine Millionen Kilowattstunden verbrauchen, für jede Kilowattstunde über diesen Grenzwert maximal 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen.<ref>Bundeswirtschaftsministerium (2018): [https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/hintergrundinformationen-zur-besonderen-ausgleichsregelung-antragsverfahren.html Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung.] </ref> Zum anderen gibt es Ausnahmen für Personen, die [[Eigenversorgung]] machen: Sie müssen, sofern sie eine Erneuerbare Energie-Anlage mir eine rLeistung von bis zu 30 Kilowatt betreiben und nicht mehr als 30.000 Kilowattstunden aus dieser Anlage selbst verbrauchen, für den selbstverbrauchten Strom keine EEG-Umlage zahlen. Wenn die Anlage eine Leistung von mehr als 30 Kilowatt hat oder der eigenverbrauchte Strom im Jahr mehr als 30.000 Kilowattstunden beträgt, dann zahlen die Eigenversorger für den selbstverbrauchten Strom 40 Prozent der EEG-Umlage.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Einspeisung&diff=413Einspeisung2021-04-20T11:33:15Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Wenn Du Strom in einer Erneuerbaren Energie-Anlage erzeugst, hast Du das Recht, diesen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn Du bestimmte Voraussetzung erfüllst, erhältst Du für diesen Strom eine Vergütung aufgrund des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien ([[Einspeisevergütung|EEG-Vergütung]]). Hierfür musst Du die Anlage beim [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]], in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist, anmelden. Der Netzbetreiber muss Dir den nächsten Anschlusspunkt zuweisen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Strommetz als günstigster Verknüpfungspunkt.<br />
<br />
Außerdem musst Du die Anlage im sogenannten [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Marktstammdatenregister] der [[Bundesnetzagentur]] registrieren.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Betriebskonzepte&diff=412Betriebskonzepte2021-04-20T11:32:28Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Auch auf oder an einem Mehrparteienhaus kann Solar-Strom erzeugt werden. <br />
<br />
Wenn Du Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus bist (oder Dir vielleicht sogar das gesamte Gebäude gehört), oder Du Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft bist, geht es Dir sicherlich in erster Linie um den Klimaschutz und möglichweise um ein paar Zusatzeinnahmen, die man mit einer Solar-Anlage erzielen kann. Attraktiv ist die Solar-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade aber auch deshalb, weil sei einen Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] leisten kann.<br />
<br />
Es gibt allerdings unterschiedliche Optionen für den Betrieb der Anlage und für die Verwendung des Stroms.<br />
<br />
So musst Du als Wohungseingentümer oder als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht unbedingt selbst in die Anlage investieren, und Du musst sie auch nicht selbst betreiben. Du kannst Dich hier verschiedener Modelle für [[Anlageneigentümer|Anlageneigentümer*in]] / [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber*in]] bedienen. Dies gilt auch für Wohnungsgenossenschaften. Wenn Du als Mieter aktiv werden willst, kannst Du das Dach des Hauses, in dem Du wohnst, von Deinem Vermieter pachten, um die Anlage zu betreiben. <br />
<br />
Auch für die Verwendung des Strom kannst Du zwischen unterschiedlichen Optionen auswählen. Grundsätzlich kannst Du für den gesamten Strom, der auf dem Dach (oder an der Fassade) erzeugt wird und den Du in das öffentliche Stromnetz einspeist, eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]] bekommen. Die Vergütung für die Einspeisung musst Du bei Deinem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] beantragen, wenn die Anlage nicht mehr als 100 Kilowatt Leistung hat. Bei Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt kannst Du eine [[Marktprämie]] erhalten, brauchst dafür aber einen [[Direktvermarkter]].<br />
<br />
Alternativ kann der Strom vom Dach (oder der Fassade) Deines Hauses direkt innerhalb des Hauses verbraucht werden. Energierechtlich gesprochen, liegt dann entweder die Versorgung aus einer [[Kundenanlage]] oder eine [[Eigenversorgung]] vor. Der Unterschied zwischen beiden: Bei der Versorgung aus einer Kundenanlage handelt es sich um eine [[Stromlieferung]], da der/die Anlagenbetreiber*in und der/die Letztverbraucher*in nicht dieselbe Person sind. Bei einer Eigenversorgung ist es genau umgekehrt: es liegt keine Stromlieferung vor, weil der/die Anlagenbetreiber*in und der/die Letztverbraucher*in dieselbe Person sind ([[Personenidentität]]). <br />
<br />
Strom, der aus einer Kundenanlage geliefert wird oder der zur Eigenversorgung genutzt wird, ist billiger als der Strom, der aus dem Stromnetz von einem [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] bezogen wird, weil u.a. keine [[Stromsteuer]], keine [[Netzentgelte]] und gar keine oder nur eine reduzierte [[EEG-Umlage]] bezahlt werden muss.<br />
<br />
In aller Regel wird man sowohl bei einer Versorgung über eine Kundenanlage als auch bei Eigenversorgung nicht den gesamten Stromverbrauch über den Strom aus der Anlage auf dem Dach decken. Man braucht dann [[Reststrom]], den man über einen Stromlieferanten aus dem öffentlichen Stromnetz bezieht. Umgekehrt wird es immer wieder Zeitpunkte geben - meist gegen Mittag, wenn die Solar-Anlage am meisten Strom erzeugt - zu denen mehr Strom aus der eigenen Produktion zur Verfügung steht, als im Haus verbraucht werden kann. Auch für diesen [[Überschussstrom]] erhältst Du eine Vergütung für die Einspeisung.<br />
<br />
Um herauszufinden welches das richtige Betriebskonzept für dein Solarprojekt auf einem Mehrparteienhaus ist, kann dir der kostenlose [https://everyone-energy.de/ digitale Energiewende-Berater] von everone energy helfen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromz%C3%A4hler&diff=411Stromzähler2021-04-20T10:25:21Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>[[Datei:Stromzähler für Solar-Anlagen.jpg|mini|Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]]<br />
Ein Stromzähler zählt den bezogenen oder gelieferten Strom in Kilowattstunden (kWh). <br />
<br />
Er ist ein geeichtes Messgerät. Er wird vom einem [[Messstellenbetreiber]] betrieben und ist in einem Stromnetz des [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibers]] eingebaut.<br />
<br />
Es gibt unterschiedliche Arten von Stromzählern:<br />
<br />
* [...] [[Kundenzähler]], [[Smart-Meter]]<br />
* [...] [[Summenzähler]] oder auch Zweirichtungszähler<br />
* [[Datei:Stromzählen bei Solar-Anlagen.jpg|mini|Stromzähler und wer sie beschaffen muss. Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]][...] [[Erzeugungszähler]]<br />
* [...] [[Hausanschluss]]<br />
* [...] [[Wandlermessung]]<br />
* [...] Einspeisezähler<br />
<br />
In [[Kundenanlage|Kundenanlagen]] gibt es [[Kundenzähler]], die nicht alle Vorgaben für eine Versorgung über das Stromnetz entsprechen müssen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Datei:Stromz%C3%A4hlen_bei_Solar-Anlagen.jpg&diff=410Datei:Stromzählen bei Solar-Anlagen.jpg2021-04-20T10:23:58Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Stromzählen bei Solar-Anlagen (Quelle: Solar Ratgeber)</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Datei:Stromz%C3%A4hler_f%C3%BCr_Solar-Anlagen.jpg&diff=409Datei:Stromzähler für Solar-Anlagen.jpg2021-04-20T10:22:16Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Darstellung der verschiedenen Zähler bei Solar-Anlagen (Quelle: Solar Ratgeber)</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Messkonzept&diff=408Messkonzept2021-04-20T10:05:40Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann, benötigst Du [[Stromzähler]] [[Kundenzähler|Stromzähler]] und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] wählt das Messkonzept frei aus. <br />
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Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim [[Mieterstrom]], bei dem häufig ein [[Summenzählermodell]] zum Einsatz kommt.<br />
<br />
Das Messkonzept muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf rechtliche Konformität und auf Übereinstimmung mit den technischen Anschlussbedingungen. In der Regel wird ein [[Messstellenbetreiber]] benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.<br />
<br />
Je nach Leistung der Erzeugungsanlage bzw. dem Gebäude vor Ort muss eine [[Wandlermessung]] bei den Stromzählern eingebaut werden.<br />
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Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer [[Kundenanlage]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Messkonzept&diff=407Messkonzept2021-04-20T09:20:36Z<p>Céline: </p>
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<div>Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann, benötigst Du [[Kundenzähler|Stromzähler]] und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] wählt das Messkonzept frei aus. <br />
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Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim [[Mieterstrom]], bei dem häufig ein [[Summenzählermodell]] zum Einsatz kommt.<br />
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Das Messkonzept muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf rechtliche Konformität und auf Übereinstimmung mit den technischen Anschlussbedingungen. In der Regel wird ein [[Messstellenbetreiber]] benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.<br />
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Je nach Leistung der Erzeugungsanlage bzw. dem Gebäude vor Ort muss eine [[Wandlermessung]] bei den Stromzählern eingebaut werden.<br />
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Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer [[Kundenanlage]].</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Energieversorgungsunternehmen&diff=403Energieversorgungsunternehmen2021-04-19T13:38:15Z<p>Céline: </p>
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<div>Ein Energieversorgungsunternehmen (abgekürzt EVU, kurz Energieversorger) ist ein Unternehmen, das in der Energieversorgung tätig ist. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definiert Energieversorgungsunternehmen als "''natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen''", ausgenommen sind [[Kundenanlagen]]. Somit wird jeder [[Stromlieferant]], der außerhalb einer [[Kundenanlage]] Strom liefert auch zu einem Energieversorgungsunternehmen. <br />
<br />
Das deutsche Energierecht versteht unter der Versorgung von Verbraucher:innen die direkte Belieferung von privaten und gewerblichen Endkunden. Die [[Stromlieferung]] gehört zur Grundversorgung. Für den örtlichen Grundversorger gilt deshalb eine Versorgungspflicht, was bedeutet, dass der Stromlieferant seinen Stromkunden eine Versorgungssicherheit gewährleisten muss. Energieversorger unterliegen der Aufsicht durch die [[Bundesnetzagentur]] (BNetzA). Bei einer [[Stromlieferung]] an Haushaltskunden ist der Stromlieferant bei der BNetzA anzeigepflichtig.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Startseite_Solar_f%C3%BCr_Mehrparteienh%C3%A4user&diff=402Startseite Solar für Mehrparteienhäuser2021-04-19T13:21:37Z<p>Céline: </p>
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<div>== '''Willkommen auf dem Wiki zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern!''' ==<br />
'''Stand: April 2021.''' <br />
<br />
''Dieses Wiki-Angebot wurde durch die Unterstützung der Naturstrom-Stiftung möglich, für deren Förderung wir uns bedanken.'' <br />
<br />
Eine Solar-Anlage auf einem Mehrparteienhaus - das ist immer eine gute und in den allermeisten Fällen auch eine realisierbare Idee. Allerdings ist der Betrieb unter Umständen etwas komplizierter als in einem Einparteienhaus. Dieses Wiki-Angebot von [https://everyone-energy.de/ everyone energy], einem Projekt der [https://100-prozent-erneuerbar.de/stiftung/ 100 prozent erneuerbar stiftung], will Dir bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen helfen. Wir geben in diesem Wiki eine allgemeine Übersicht und grundsätzliche Informationen, bspw. welche [[Rollen und Aufgaben]] mit einem Solar-Projekt verbunden sind oder welche [[Betriebskonzepte]] infragekommen oder was bei einem [[Messkonzept]] beachtet werden muss. <br />
<br />
Wenn Du schon ein konkretes Projekt auf einem Mehrparteienhaus im Sinn hast, hilft Dir unser speziell hierfür entwickelter [https://everyone-energy.de/ kostenloser digitaler Service] weiter. <br />
<br />
Grundsätzlich gibt es bei der Realisierung von einem Solar-Projekt '''drei Leitfragen,''' die es zu beantworten gilt. <br />
<br />
== '''Was passiert mit dem erzeugten Solar-Strom ?''' ==<br />
Wie bei einem Einparteienhaus gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
<br />
* Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die [[Einspeisung]] bekommst Du eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]]. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.<br />
* Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als [[Überschussstrom]] bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten [[Reststrom]], den Du über die [[Stromlieferung]] aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes [[Messkonzept]] voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der [[Kundenanlage]] (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferanten]]. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine [[Stromrechnung]] viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind [[Strompreisbestandteile|Preisbestandteile]], die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die [[Netzentgelte]], die [[Stromsteuer]] und die [[EEG-Umlage]] und natürlich die [[Umsatzsteuer]] (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Allerdings muss in den allermeisten Fällen für den in einem Mehrparteienhaus erzeugten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Das liegt daran, dass es nicht möglich ist, die rechtlichen Anforderungen an eine [[Eigenversorgung]] zu erfüllen, bzw. daran, dass das deutsche Energierecht keine [[kollektive Eigenversorgung]] kennt. Zwar kann für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom ein [[Mieterstromzuschlag]] in Anspruch genommen werden. Trotzdem werden gemeinsam handelnde Eigenversoger schlechter gestellt als Eigenversorger in einem Einparteienhaus.<br />
<br />
== '''Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?''' ==<br />
Es ist nicht unbedingt nötig, dass Du für die Solar-Anlage auf Deinem Mehrparteienhaus selbst [[Anlagenbetreiber]]:in bzw. -[[Anlageneingentümer|Eigentümer:in]] wirst bzw. dass Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft oder -genossenschaft dies wird. Wenn keine eigene Finanzierung gewünscht ist, kann [[Contracting]] in Anspruch genommen werden. Insbesondere für [[Mieterstrom]] - das ist eine besonders geförderte Lieferung von Strom - gibt es sehr viele Contracting-Angebote. Diese sind auch deswegen attraktiv, weil die [[Abrechnung]] von Mieterstrom besonders kompliziert ist und der Mieterstromlieferant zum [[Energieversorgungsunternehmen]] wird, was besondere Pflichten mit sich bringt.<br />
<br />
== '''Wie ist der Betrieb einer Solaranlage rechtlich geregelt?''' ==<br />
Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem [[Netzbetreiber]]. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und bei der [[Bundesnetzagentur]] anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der [[Messstellenbetreiber]] (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut. <br />
<br />
Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von [[Eigenversorgung]] auch für Strom, der selbst verbraucht wird. Allerdings ist Eigenversorgung bei einem Mehrparteienhaus meist nur in besonderen Fällen möglich, in denen eine [[Personenidentität]] zwischen Stromverbraucher*in und Anlagenbetreiber*in erreicht wird.<br />
<br />
Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine [[Förderung]] des Gebäudeneubaus oder der -sanierung durch die KfW.<br />
<br />
<br />
<br />
== '''Weiterführende Links zu Media-Wiki''' ==<br />
<br />
* [[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings|Liste der Konfigurationsvariablen]]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:FAQ|MediaWiki-FAQ]]<br />
*[https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Combating_spam|Erfahre, wie du Spam auf deinem Wiki bekämpfen kannst]]</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Anlagenbetreiber&diff=280Anlagenbetreiber2021-04-12T15:53:25Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>In Mehrparteienhäusern ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder juristische Personen Betreiber:in und [[Anlageneigentümer|Eigentümer:in]] einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen dem Eigentum an einer Solar-Anlage und deren Betrieb unterschieden wird.<br />
<br />
'''Anlagenbetreiber''' bist Du dann, wenn du die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägst. Es geht nicht darum, wer das [[Anlageneigentümer|Eigentum]] an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt und somit entsprechende [[energierechtlichen Pflichten]] einhalten muss. <br />
<br />
Der Betrieb einer Solar-Anlage wird rechtlich in verschiedenen Gesetzestexten geregelt: [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ Energiewirtschaftsgesetz] (EnWG), im [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html#BJNR106610014BJNE000405128 Erneuerbare-Energie-Gesetz] (EEG) und im Stromsteuerrecht ([https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/ StromStG] und [http://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/ StromStV]). Aus diesen Regelungen geht hervor, dass der Betrieb einer Solar-Anlage mit verschiedenen Aufgaben verbunden ist: <br />
<br />
* <u>Anmeldung bei der [[Bundesnetzagentur]]</u>: Als Betreiber:in einer Solar-Anlagen bist Du verpflichtet, die Stammdaten deiner Anlagen im [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ Marktstammdatenregister] einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG, vorrangig also die [[Einspeisevergütung]].<br />
* <u>Anlagen-Anmeldung beim [[Netzbetreiber]]:</u> Die Errichtung und der Anschluss der Solar-Anlage an das Niederspannungsnetz musst Du an deinen Netzbetreiber melden. Dieser Schritt beinhaltet verschiedene Formulare und Dokumente, die häufig von deinem Installationsbetrieb übernommen werden. Dabei solltest Du darauf achten, dass die Montage durch ein in das Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorgenommen wird. Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetreiber gemeldet werden, dafür gibt es in der Regel ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“.<br />
* <u>Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Gewerbe- und Finanzamt</u>: Als Betreiber:in erhältst Du gemäß EEG für den erzeugten Strom, den Du nicht selbst verbrauchst, sondern in das Stromnetz einspeist, eine Einspeisevergütung. Daher liegt in diesem Fall eine gewerbliche Tätigkeit vor, deren Aufnahme dem Gewerbeamt gemeldet werden muss. Auch das Finanzamt erfährt so vom Betrieb der Solar-Anlage und wird auf die Einhaltung unterschiedlicher [https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/betrieb/meldung steuerrechtliche Regelungen] achten.<br />
* <u>Anmeldung beim Hauptzollamt</u>: Wenn Du Strom aus einer Solar-Anlage an Endverbraucher:innen lieferst, schuldest Du für Stromsteuer. Du musst dann die Streuer beim Hauptzollamt anmelden oder dort eine Steuerbefreiung beantragen (siehe [[Stromlieferung]]). <br />
Darüber hinaus unterscheiden sich energierechtlichen Pflichten danach, wie der Strom genutzt wird - also je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]]. Wenn beispielsweise eine Förderung für die [[Einspeisung]] oder für die Nutzung des Solar-Stroms (wie [[Mieterstrom]]) beansprucht wird, musst Du als Anlagenbetreiber:in entsprechende Fördervoraussetzungen und Meldepflichten erfüllen.</div>Célinehttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromsteuer&diff=278Stromsteuer2021-04-12T14:47:31Z<p>Céline: </p>
<hr />
<div>Für jede Kilowattstunde Strom, den Du als Stromverbraucher*in geliefert bekommst, musst Du die Stromsteuer zahlen. Sie beträgt seit 2003 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Du entrichtest sie an Deinen [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferant]], der sie dann an das für ihn zuständige Hauptzollamt abführt. Sie wird Dir über die [[Stromrechnung]] abgerechnet. Es gibt zwei relevante Ausnahmen, in deren Fälle keine Stromsteuer anfällt:<ref>§ 9 Nr. Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuer-Gesetz.</ref><br />
<br />
# Für Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und vom Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung zum Selbstverbrauch entnommen wird; <br />
# Für Strom, der aus Erneuerbare Energie-Anlagen oder einer hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer (elektrischen) Leistung von bis zu 2 Megawatt, stammt, sofern er in einem Radius von 4,5 Kilometer um die Erzeugungsanlage herum verbraucht wird. Weiterhin<br />
<br />
Das bedeutet: Der erneuerbare Strom, der für [[Eigenversorgung]] genutzt wird, ist immer von der Steuer befreit, ebenso der erneuerbare Strom, der für eine dezentrale Versorgung genutzt wird, selbst wenn er dafür durch das öffentliche Stromnetz durchgeleitet wird.</div>Céline