https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/api.php?action=feedcontributions&user=FriederikeSkorning&feedformat=atom100 prozent erneuerbar - Wiki - Benutzerbeiträge [de]2024-03-28T12:49:29ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.35.1https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=%C3%9Cberschussstrom&diff=563Überschussstrom2022-07-20T12:27:33Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.''' <br />
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<br />
[[Datei:Überschussstrom.png|mini]]<br />
Es kommt häufig vor, dass eine Solar-Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt, vor allem mittags, mehr Strom erzeugt als im Haus verbraucht wird. Dann liegt eine Situation mit Überschussstrom vor. Dieser Überschussstrom kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für diese [[Einspeisung]] bekommt der/die Anlagenbetreiber*in eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]] - entweder vom Netzbetreiber (bei Anlagen bis zu 100 Kilowatt Leistung) oder als [[Marktprämie]] von einem [[Direktvermarkter]] (bei Anlagen über 100 Kilowatt und bis zu 750 Kilowatt).<br />
<br />
Je größer die Menge des Überschussstroms ist, umso geringer ist die [[Eigenverbrauchsquote]], die einen wichtigen Indikator für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage darstellt.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Startseite_Solar_f%C3%BCr_Mehrparteienh%C3%A4user&diff=562Startseite Solar für Mehrparteienhäuser2022-07-20T12:27:00Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.''' <br />
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<br />
== '''Willkommen auf dem Wiki zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern!''' ==<br />
<br />
''Dieses Wiki-Angebot wurde durch die Unterstützung der Naturstrom-Stiftung möglich, für deren Förderung wir uns bedanken.'' <br />
<br />
Eine Solar-Anlage auf einem Mehrparteienhaus - das ist immer eine gute und in den allermeisten Fällen auch eine realisierbare Idee. Allerdings ist der Betrieb unter Umständen etwas komplizierter als in einem Einparteienhaus. Dieses Wiki-Angebot der [https://100-prozent-erneuerbar.de/stiftung/ 100 prozent erneuerbar stiftung], will Dir bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen helfen. Wir geben in diesem Wiki eine allgemeine Übersicht und grundsätzliche Informationen, bspw. welche [[Rollen und Aufgaben]] mit einem Solar-Projekt verbunden sind oder welche [[Betriebskonzepte]] infragekommen oder was bei einem [[Messkonzept]] beachtet werden muss. <br />
<br />
Außerdem findest [https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/Spezial:Alle_Seiten hier] eine Übersicht aller [https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/Spezial:Alle_Seiten verlinkter Fachbegriffe] in diesem Wiki. <br />
<br />
Grundsätzlich gibt es bei der Realisierung von einem Solar-Projekt '''drei Leitfragen,''' die es zu beantworten gilt. <br />
<br />
== '''Was passiert mit dem erzeugten Solar-Strom ?''' ==<br />
Wie bei einem Einparteienhaus gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
<br />
* Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die [[Einspeisung]] bekommst Du eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]]. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.<br />
* Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als [[Überschussstrom]] bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten [[Reststrom]], den Du über die [[Stromlieferung]] aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes [[Messkonzept]] voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der [[Kundenanlage]] (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferanten]]. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine [[Stromrechnung]] viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind [[Strompreisbestandteile|Preisbestandteile]], die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die [[Netzentgelte]], die [[Stromsteuer]] und die [[EEG-Umlage]] und natürlich die [[Umsatzsteuer]] (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Allerdings muss in den allermeisten Fällen für den in einem Mehrparteienhaus erzeugten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Das liegt daran, dass es nicht möglich ist, die rechtlichen Anforderungen an eine [[Eigenversorgung]] zu erfüllen, bzw. daran, dass das deutsche Energierecht keine [[kollektive Eigenversorgung]] kennt. Zwar kann für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom ein [[Mieterstromzuschlag]] in Anspruch genommen werden. Trotzdem werden gemeinsam handelnde Eigenversoger schlechter gestellt als Eigenversorger in einem Einparteienhaus.<br />
<br />
== '''Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?''' ==<br />
Es ist nicht unbedingt nötig, dass Du für die Solar-Anlage auf Deinem Mehrparteienhaus selbst [[Anlagenbetreiber]]:in bzw. -[[Anlageneingentümer|Eigentümer:in]] wirst bzw. dass Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft oder -genossenschaft dies wird. Wenn keine eigene Finanzierung gewünscht ist, kann [[Contracting]] in Anspruch genommen werden. Insbesondere für [[Mieterstrom]] - das ist eine besonders geförderte Lieferung von Strom - gibt es sehr viele Contracting-Angebote. Diese sind auch deswegen attraktiv, weil die [[Abrechnung]] von Mieterstrom besonders kompliziert ist und der Mieterstromlieferant zum [[Energieversorgungsunternehmen]] wird, was besondere Pflichten mit sich bringt.<br />
<br />
== '''Wie ist der Betrieb einer Solaranlage rechtlich geregelt?''' ==<br />
Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem [[Netzbetreiber]]. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der [[Bundesnetzagentur]] anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der [[Messstellenbetreiber]] (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut. <br />
<br />
Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von [[Eigenversorgung]] auch für Strom, der selbst verbraucht wird. Allerdings ist Eigenversorgung bei einem Mehrparteienhaus meist nur in besonderen Fällen möglich, in denen eine [[Personenidentität]] zwischen Stromverbraucher*in und Anlagenbetreiber*in erreicht wird.<br />
<br />
Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine [[Förderung]] des Gebäudeneubaus oder der -sanierung durch die KfW.<br />
<br />
<br />
<br />
== '''Weiterführende Links zu Media-Wiki''' ==<br />
<br />
* [[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings|Liste der Konfigurationsvariablen]]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:FAQ|MediaWiki-FAQ]]<br />
*[https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Combating_spam|Erfahre, wie du Spam auf deinem Wiki bekämpfen kannst]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Wer_macht_was_beim_Mieterstrom%3F&diff=561Wer macht was beim Mieterstrom?2022-07-20T12:26:13Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
== Reststromeinkauf ==<br />
Der Anbieter von [[Mieterstrom]], der der [[Anlagenbetreiber|Betreiber]] der Photovoltaikanlage auf dem belieferten Gebäude oder einem Wohngebäude im [[Quartier]] sein kann, aber nicht muss, ist für den Einkauf von [[Reststrom]] verantwortlich. Er musst daher einen [[Stromliefervertrag]] für den [[Summenzähler]] abschließen.<br />
<br />
==Strompreiskalkulation==<br />
'''Feste Einnahmen sind:'''<br />
<br />
*Arbeitspreis pro Kilowattstunde z.B. 26 Cent/kWh<br />
*[[Mieterstromzuschlag]] für Strom aus der Photovoltaikanlage, der vor Ort geliefert wurde<br />
*Grundpreis z.B. 6,90 Euro/Monat<br />
*Mehrwertsteuer<br />
<br />
'''Feste Kostenbestanteile sind:''' <br />
<br />
*Grundpreis für Reststromliefervertrag des Summenzählers<br />
*Kosten für Messtechnik<br />
*ggf. Messstellenbetrieb<br />
*ggf. Kosten für Dienstleister<br />
* Kosten für die Stromerzeugung<br />
*volle [[EEG-Umlage]]<br />
*zugekaufter Reststrom<br />
*Mehrwertsteuer<br />
<br />
==Kundenwechselprozesse==<br />
[[Datei:Vorschlag zu Kundenanlagen.png|links|mini|500x500px|Quelle: Leitfaden Mieterstrom (BaWü), Stand 06.04.2017]]<br />
*Wenn Kund:innen [[Mieterstrom]] beziehen wollen oder den Mieterstrom kündigen wollen, muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] der Vorgang geklärt werden. Es gibt dafür kein standardisiertes Verfahren.<br />
*Ein Vorschlag wurde in einem gemeinsamen Papier aus Baden-Württemberg geschaffen, was in der Praxis nur von wenigen [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] umgesetzt wird.<br />
<br />
<br />
==Messstellenbetrieb==<br />
*Der Betreiber ist für die Erfassung der Stromzählerwerte (Kundenzähler) der Mieterstromkund:innen verantwortlich. Er kann sich dafür einen externen [[Messstellenbetreiber]] oder einen Dienstleister suchen.<br />
<br />
==Abrechnung ==<br />
<br />
*Vorgaben für die Sellung der [[Stromrechnung]] beachten ([https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html § 40 EnWG]). Tipp: Nimm Dir eine alte Rechnung von dir als Muster<br />
*Informationen zum Energiemix (Anteile, Umweltauswirkungen) visuell darstellen. Bundesweiter Durchschnitt als Vergleich.<br />
*Bezahlte Abschläge müssen dokumentiert sein, noch offene Zahlungen in Rechnung gestellt werden oder eine Gutschrift für Überzahlungen getätigt werden<br />
<br />
==Mahnwesen==<br />
<br />
*Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Zahlungen bei ihm eingehen. Falls dies nicht passiert, muss er dies die Kund:innen mahnen oder einen Dienstleister dafür beauftragen.<br />
<br />
==Kundenservice==<br />
<br />
*Der Betreiber sollte den Kund:innen beim Begrüßungsschreiben mitteilen, wie er bei Fragen erreichbar ist. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden<br />
<br />
==Kundenwerbung ==<br />
<br />
*Der Betreiber muss sich um das Werben der Kund:innen kümmern. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden<br />
<br />
==Meldepflichten==<br />
<br />
*Der Anbieter muss monatliche Liefermengen mitteilen und die [[EEG-Umlage]] an den Übertragungsnetzbetreiber abführen<br />
*Der Anbieter muss die an an Letztverbraucher gelieferte Mengen bis 31.05. an den Übertragungsnetzbetreiber mitteilen<br />
* Der Betreiber der Solar-Anlage muss seine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registrieren.<br />
*Der Anbieter muss seine Daten zur Stromkennzeichnung sowie die gelieferten Mengen veröffentlichen<br />
<br />
==Stromzähler ablesen==<br />
Wir empfehlen dem Anbieter, alle Stromzähler zum 31.12. des Jahres abzulesen und diese Werte zu dokumentieren und dem Verteilnetzbetreiber bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.<br />
<br />
==Abschlussrechnung Netzbetreiber prüfen==<br />
Der Betreiber muss die [[Einspeisevergütung]] mit dem Verteilnetzbetreiber für den Teil der [[Überschussstrom|Überschusseinspeisung]] abrechnen und diese Abrechnung prüfen.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Wandlermessung&diff=560Wandlermessung2022-07-20T12:25:51Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Eine Wandlermessung wird in der Regel benötigt, wenn deine Photovoltaikanlage eine größere Leistung als 30 Kilowatt hat. Es liegt dann eine elektrische Stromstärke oder Spannung an, die nicht mehr direkt gemessen werden kann. Die Wandler ermitteln über Induktion die geflossene Menge an Strom. Der Wert wird auf dem Stromzähler angezeigt und muss mit dem Wandlerfaktor (z.B. 50) multipliziert werden, um den erzeugten Strom zu ermitteln.<br />
<br />
Die Wandlermessung muss entsprechend der Vorschriften des [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] erfolgen und vorab mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden.[[Datei:Messwandlerschrank incl. Wandler (rot).png|links|mini|Messwandlerschrank incl. Wandler (rot)]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Virtuelle_Z%C3%A4hlpunkte&diff=559Virtuelle Zählpunkte2022-07-20T12:25:22Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
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<br />
Virtuelle Zählpunkte entstehen im [[Summenzählermodell]], wenn drittbelieferte Kund:innen über de kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung versorgt werden. Der Netzbetreiber muss den [[Summenzähler]] korrigieren, was einen neuen Zählerstand ergibt, der als virtueller Zählpunkt bezeichnet wird.<br />
<br />
In der Praxis ist es für Dich wichtig, in solch einem Modell jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres alle Stromzähler zu erfassen, sodass die virtuellen Stromzähler korrekt gebildet werden können.<br />
[[Datei:Summenzählermodell neu.png|links|mini|Summenzählermodell]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Umsatzsteuer&diff=558Umsatzsteuer2022-07-20T12:25:02Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
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<br />
Grundsätzlich gelten alle Erlöse, die Du mit dem Betrieb Deiner PV-Anlage erzielst, als Umsätze. Du musst also für sie Umsatzsteuer zahlen - es sei denn, Deine Gesamtumsätze, die Du als Unternemer:in in einem Jahr machst, übersteigen nicht 22.000 EUR. Unterhalb dieses Wert kannst Du Dich als Kleinunternehmer:in von der Umsatzsteuer befreien lassen. Nicht immer ist es die günstigste Option, die Kleinunternehmer-Regel in Anspruch zu nehmen, weil Du dann die Mehrwertsteuer, die Du eventuell für den Einkauf der PV-Anlage bezahlt hast, nicht als Vorsteuer ansetzen kannst. <br />
<br />
Für das Finanzamt sind Umsätze nicht nur die Einnahmen, die Du aus der EEG-[[Einspeisevergütung]] oder der [[Marktprämie]] erzielst. Auch die Einsparungen, die Du durch [[Eigenversorgung]] erreichst, werden als Umsätze aufgefasst. Dabei erwarten die meisten Finanzämter, dass Du die Kilowattstunden, die Du für die Eigenversorgung nutzt, mit dem Strompreis bewertest, den Dein [[Stromlieferant]] Dir in Rechnung stellst.<ref>OFD Karlsruhe vom 13.09.2019: [https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/809166/ Stromerzeugung, Photovoltaikanlagen, Unternehmereigenschaft]. </ref> Zum Teil werden auch die pauschale Bewertung mit 20 Cent pro Kilowattstunden und die tatsächlichen Stromherstellungskosten als Bewertungsgrundlage anerkannt.<ref>https://www.steuern.de/photovoltaikanlage.html#c4845</ref></div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Summenz%C3%A4hlermodell&diff=557Summenzählermodell2022-07-20T12:17:48Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Beim Summenzählermodell wird zusätzlich zum [[Erzeugungszähler]], der „zwischen“ der PV-Anlage und dem [[Hausanschluss]] (Netzübergabepunkt) installiert ist, ein [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] direkt nach dem [[Hausanschluss]] platziert. „Hinter“ dem [[Summenzähler]] liegen somit der [[Erzeugungszähler]] sowie alle anderen [[Kundenzähler]] der Endkund:innen des Gebäudes. Endkund:innen, die nicht am Modell teilnehmen möchten, werden mittels [[kaufmännisch-bilanzieller Durchleitung]] beliefert und mit [[virtuellen Zählpunkten]] abgerechnet. Die Stromzähler können als [[Smart-Meter]] ausgeführt werden.<br />
[[Datei:Summenzählermodell neu.png|zentriert|mini|500x500px|schematische Zeichnung des Summenzählermodells mit Erzeugungszähler, Kund:innen die am Modell teilnehmen und Zähler drittbelieferter Kund:innen]]<br />
Mit den Werten des [[Summenzähler|Summenzählers]], des [[Erzeugungszähler|Erzeugungszählers]] sowie den Werten der Zähler der via kaufmännisch bilanzieller Durchleitung versorgten Endkunden kann ermittelt werden, wie viel Solarstrom bilanziell ins Netz gespeist wird und wie viel Solarstrom im Gebäude verbraucht wird. Diese Werte werden für die [[Abrechnung]] benötigt.<br />
<br />
Mit dem Summenzählermodell ist nur eine [[saldierende Abrechnung]] möglich. Die am Modell beteiligten Verbraucher:innen haben einen [[Kumulierter Solar-Verbrauch|kumulierten Solar-Verbrauch]] und [[Kumulierter Reststromverbrauch|kumulierten Reststromverbrauch]].<br />
<br />
Falls noch Fragen zur Arbeitsteilung offen sind, gibt es eine Übersicht zu "[[Wer macht was beim Mieterstrom?|Wer macht was beim Mieterstrom?"]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Summenz%C3%A4hler&diff=556Summenzähler2022-07-20T12:17:34Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
Der Summenzähler (Zweirichtungszähler) misst den Strom, den Du trotz Photovoltaikanlage weiterhin aus dem Netz beziehst (Register 1.8.0). Gleichzeitig misst er den überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage (Register 2.8.0), der nicht im Gebäude verbraucht wird. Die verschiedenen Register wechseln sich auf der Anzeige ab, sodass alle Register nacheinander sichtbar werden. Die Messung passiert gleichzeitig. Der Summenzähler muss von einem offiziellen [[Messstellenbetreiber]] betrieben werden. <br />
<br />
Die von Dir vor Ort verbrauchte Energiemenge ist nicht auf dem Stromzähler ablesbar. Diese kann nur rechnerisch ermittelt werden. Dafür nimmst Du die erzeugte Energie des [[Erzeugungszähler|Erzeugungszählers]] und ziehst davon die eingespeiste Energie des Summenzählers ab. Die Differenz ist der Direktverbrauch vor Ort. Wenn der Strom in einem Mehrparteienhaus vor Ort direkt verbraucht werden soll, ist stets ein umfassenderes [[Messkonzept|Messkonzep]]<nowiki/>t von Nöten, das sogenannte [[Summenzählermodell]].<br />
<br />
Wenn im Gebäude mehr Strom verbraucht wird, als von der Photovoltaikanlage erzeugt wird, dann steigt der Zählwert mit dem Register 1.8.0.<br />
[[Datei:Summenzähler.png|links|mini|Summenzähler als moderne Messeinrichtung. Falls der Zähler über ein Zählwerk verfügt, steht dort die Zahl 2.8.0 (Register 2.8.0)|alternativtext=]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Strom%C3%BCberschuss&diff=555Stromüberschuss2022-07-20T12:17:22Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
Wenn in Deinem Gebäude mehr Strom erzeugt wird, als aktuell von den Nutzer:innen verbraucht wird, dann entsteht ein Stromüberschuss. Der nicht vor Ort benötigte Strom wird in das Stromnetz eingespeist und mit der aktuellen [[Einspeisevergütung]] vom [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] vergütet. Der Strom fließt zum nächstgelegenen Verbraucher und wird dort physikalisch verbraucht.<br />
<br />
Du kannst den Stromüberschuss aus der Photovoltaikanlage verringern indem du ihn in einem Stromspeicher zwischenspeicherst. Du kannst ihn dann verbrauchen, wenn der Strom vom Dach nicht ausreicht für alle Nutzer:innen im Gebäude. Eine weitere Möglichkeit besteht darin diesen für eine Elektroladesäule vor Ort zu nutzen. Je nach Heizung kann ein elektrischer Heizstab den überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage ebenfalls gut nutzen. Die Sektorkoppelung steigt dadurch, da Wärme und Mobilität ebenfalls erneuerbarer wird.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromz%C3%A4hler&diff=554Stromzähler2022-07-20T12:17:09Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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Ein Stromzähler zählt den bezogenen oder gelieferten Strom in Kilowattstunden (kWh). Er ist ein geeichtes Messgerät. Er wird vom einem [[Messstellenbetreiber]] betrieben und ist in einem Stromnetz des [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibers]] eingebaut.[[Datei:Stromzähler für Solar-Anlagen.jpg|mini|Quelle: [https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/stromzaehler Solar Ratgeber]]]Die Errichtung einer Solar-Anlage setzt voraus das verschiedene Stromzähler eingebaut werden, damit in der [[Abrechnung]] nachvollzogen werden kann wie viel Strom verbraucht wurde, wie viel Strom vor Ort produziert wurde und wie viel erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist. Je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] und [[Messkonzept]] einer Solar-Anlage werden dafür unterschiedliche Arten von Zähler benötigt: <br />
<br />
Es gibt unterschiedliche Arten von Stromzählern:<br />
<br />
* Unabhängig von einer Solar-Anlage hat jede:r Stromverbraucher:in i.d.R. einen eigenen [[Kundenzähler|'''Kundenzähler''']], oder auch Bezugszähler (vereinfacht: Stromzähler), mit dem gemessen wird wie viel Strom aus dem Netz für den jeweiligen Haushalt verbraucht wird.<br />
* Wer eine Solar-Anlage betreibt, ermittelt anhand eines [[Erzeugungszähler|'''Erzeugungszähler''']] (im Bild rechts Ertragszähler genannt) wie viel Strom die Solar-Anlage produziert. Bei einer Solar-Anlage mit einer Leistung über 7 kW bzw. eine Solar-Anlage, die über 6.000 kWh jährlich erzeugt, müssen digitale Erzeugungszähler eingebaut werden, sogenannte [[Smart-Meter|'''Smart Meter''']].<br />
* Damit man nachvollziehen kann wie viel Strom aus der Solar-Anlage in das Stromnetz eingespeist werden kann, braucht es außerdem einen '''Einspeisezähler'''.<br />
* Da es in Mehrparteienhäusern häufig mehrere Abnehmer:innen gibt, die den Solar-Strom selbst verbrauchen wollen, wird ein Messkonzept benötigt welches den Verbrauch aus Stromnetz und aus der Solar-Anlage spezifisch für jeden Haushalt misst. Dafür wird ein [[Summenzähler|Zweirichtungszähler]] oder auch [[Summenzähler]] benötigt. <br />
* Ebenfalls relevant für das Messkonzept bei Solar-Anlagen ist der [[Hausanschluss]], der als Netzübergabepunkt die Schnittstelle zwischen Haus, PV-Anlage und Stromnetz ist.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromsteuer&diff=553Stromsteuer2022-07-20T12:16:57Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Für jede Kilowattstunde Strom, den Du als Stromverbraucher*in geliefert bekommst, muss die Stromsteuer gezahlt werden. Sie beträgt seit 2003 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Du entrichtest sie an Deinen [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferant]], der sie dann an das für ihn zuständige Hauptzollamt abführt. Sie wird Dir über die [[Stromrechnung]] abgerechnet. Es gibt zwei relevante Ausnahmen, in deren Fälle keine Stromsteuer anfällt:<ref>§ 9 Nr. Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuer-Gesetz.</ref><br />
<br />
# Für Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und vom Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung zum Selbstverbrauch entnommen wird; <br />
# Für Strom, der aus Erneuerbare Energie-Anlagen oder einer hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer (elektrischen) Leistung von bis zu 2 Megawatt, stammt, sofern er in einem Radius von 4,5 Kilometer um die Erzeugungsanlage herum verbraucht wird.<br />
<br />
Das bedeutet: Der erneuerbare Strom, der für [[Eigenversorgung]] genutzt wird, ist immer von der Steuer befreit, ebenso der erneuerbare Strom, der für eine dezentrale Versorgung genutzt wird, selbst wenn er dafür durch das öffentliche Stromnetz durchgeleitet wird.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromrechnung&diff=552Stromrechnung2022-07-20T12:16:46Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Wenn Du als Erzeuger*in von erneuerbarer Energie Deinen Strom an Deine Nachbar*innen oder andere Haushaltskund*innen liefern möchtest, musst Du nicht nur gesetzliche Pflichten einhalten, die sich in Bezug auf die [[Stromlieferung]] ergeben. Deine Stromrechnungen (wie im Übrigen auch Deine [[Stromliefervertrag|Stromlieferverträge]]) müssen auch bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.<br />
<br />
Im Internet findest Du zahlreichen Musterrechnungen für Stromrechnungen, beispielsweise [https://www.thueringerenergie.de/Content/Documents/teag_musterrechnung_pk_strom_download_2018.pdf die der TEAG Thüringer Energie].<br />
<br />
Du siehst an diesem Beispiel, wie umfassend und wohlstrukturiert Stromrechnungen sind. Der Grund sind weitreichende Anforderungen, die [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html § 40 Energiewirtschaftsgesetz] und [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42.html § 42 Energiewirtschaftsgesetz] jedem [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] für die Rechnungsstellung auferlegen. Soweit Du den von Dir gelieferten Strom als Grünstrom, also als Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, kennzeichnen möchtest, muss Du zudem [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__78.html § 78 EEG] beachten. Dafür relevant sind sogenannte [https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr#herkunftsnachweise-und-register Herkunftsnachweise].</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Strompreisbestandteile&diff=551Strompreisbestandteile2022-07-20T12:16:12Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Der [[Strompreis]] setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteile zusammen. Als grobe Unterscheidung dient folgende Zweiteilung: <br />
<br />
*einerseits die Bestandteilen, die Dein [[Stromlieferant]] für die Erzeugung oder den Einkauf von Strom sowie für seine sonstigen Aufwände (Marketing, Vertrieb, Kundenadministration) einbehält;<br />
*andererseits die Bestandteile, die er aufgrund von gesetzlichen Vorgaben erhebt und an Dritte weiterreichen muss (Abgabe und Entgelte).<br />
[[Datei:Strompreiszusammensetzung-2020.png|mini|[https://strom-report.de/medien/strompreiszusammensetzung-2020.png Infografik "Strompreise 2020 Zusammensetzung" von STROM-REPORT.de]]]<br />
<br />
Diese Abgaben und Entgelte umfassen folgende Posten:<ref>https://www.evita-energie.de/blog/steuern-abgaben-und-umlagen-2021.php</ref><br />
<br />
* [[EEG-Umlage]]: seit 1. Januar 2021 6,5 Cent/kwh<br />
* Umlagen für Offshore-Windenergie, die Erzeugung von Strom und Wärme in kombinierten Kraftwerken, Abschaltung von Stromlasten,und individuelle Netzentgelte von Großverbrauchern: seit 1. Januar 2021 insgesamt 1,09 Cent/kWh<br />
* [[Stromsteuer]]: seit 2003 2,05 Cent/kWh <br />
* Konzessionsabgabe: jede Gemeinde legt die Abgabe selbst fest; die maximal zulässige Höhe ist abhängig von der Gemeindegröße und beträgt bei Gemeinden mit:<br />
** bis zu 25.000 Einwohner: 1,32 Cent/kWh<br />
** bis zu 100.000 Einwohner: 1,59 Cent/kWh,<br />
** bis zu 500.000 Einwohner: 1,99 Cent/kWh<br />
** über 500.000 Einwohner: 2,39 Cent/kWh.<ref>ttps://www.gesetze-im-internet.de/kav/KAV.pdf</ref><br />
* [[Netzentgelte]]: auch deren Höhe ist vom jeweiligen Wohnort abhängig, weil sie vom jeweils zuständigen Verteilnetzbetreiber festgelegt werden. Die Bundesnetzagentur gibt einen mengengewichteten Durchschnittspreis von 7,22 Cent/kWh an.<ref>https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z/N/Netzentgelt.html?nn=267092</ref> Davon sind 0,33 Cent für den Betrieb der Messstelle zu entrichten.<br />
* Mehrwertsteuer ([[Umsatzsteuer]]): Sie beträgt seit dem 1. Januar 2021 wieder 19 Prozent des Nettopreises.[[Datei:Unterschiedliche Verbraucherpreise nach Stromlieferung.png|mini|Unterschiedliche Verbraucherpreise je nach Stromlieferungskonzept]]<br />
<br />
Die hohe Abgaben- und Entgeltlast führt dazu, dass Dein Stromlieferant von jedem Euro, dem Du ihm zahlst, nur knapp 25 Cent einbehält. <br />
<br />
Für jede Kilowattstunde, die nicht über das öffentliche Stromnetz (Netz zur allgemeinen Versorgung) geliefert wird, entfallen bis auf die EEG-Umlage alle Abgaben und Entgelte, wobei die Stromsteuer meist nur dann entfällt, wenn der Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen stammt. Die Stromsteuer kann unter bestimmten Umständen auch bei einer dezentralen Lieferung von erneuerbarem Strom über das öffentliche Netz entfallen, wenn Verbrauch und Erzeuzung nicht mehr als 4,5 Kilometer voneinander entfernt sind.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Strompreis&diff=550Strompreis2022-07-20T12:15:40Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Der Strompreis ist der Preis, den Du als Endverbraucher*in Deinem [[Energieversorgungsunternehmen]] - das ist das Unternehmen, das Deine Stromlieferung vornimmt - zahlst. Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland betrug Anfang 2021 etwa 31,89 Cent pro Kilowattstunde (kWh). <ref>[https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/ BDEW Strompreisanalyse Januar 2021]</ref><br />
<br />
Wichtig ist aber, dass der volle Strompreis nur für die Kilowattstunde gezahlt werden muss, die über das öffentliche Stromnetz (Netz zur allgemeinen Versorgung) geliefert wird. Weiterhin ist der Strompreis für die Kilowattstunde, die aus einer Erneuerbare-Energie-Anlage stammt und innerhalb eines Radius von 4,5 Kilometer verbraucht wird, etwas niedriger. In beiden Fällen liegt das daran, dass bestimmte [[Strompreisbestandteile]] wegfallen.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromliefervertrag&diff=549Stromliefervertrag2022-07-20T12:15:27Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
Wenn Du als Haushaltskundin oder -kunde Strom aus dem allgemeinen Netz entnimmst, kommt automatisch einen Vertrag mit dem für Dein Gebiet zuständigen Grundversorger zustande. Aufgaben, Rechte und Pflichten des [[Grundversorger|Grundversorgers]] sind gesetzlich bestimmt. Wenn Du mit einem dritten [[Energieversorgungsunternehmen]] einen Stromliefervertrag abschließt, wird der Grundversorger mit Inkrafttreten des Vertrages von seiner Versorgungspflicht befreit.<br />
<br />
Jeder Vertrag über die Stromlieferung von Haushaltskunden muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese sind in [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html § 41 Energiewirtschaftsgesetz] festgelegt. <br />
<br />
Solltest Du selbst als Stromerzeuger:in Strom an Haushaltskund*innen, zum Beispiel Deine Nachbar*innen, lieferst, gelten die Anforderungen von § 41 Energiewirtschaftsgesetz auch für Dich. <br />
<br />
Meist musst Du Strom zukaufen, um den Bedarf Deiner Kunden*innen zu decken. Der zugekaufte Strom heißt [[Reststrom]], weil er den Strom, der direkt vor Ort, also in einer [[Kundenanlage]] erzeugt wird, ergänzt. In den Moment, indem Du Reststrom brauchst, weil Deine Anlage nicht genug erzeugt und Deine Speicher leer sind, tätigst Du eine herkömmliche [[Stromlieferung]] und musst alle dadurch anfallenden Pflichten erfüllen. Neben den Vorschriften für den Stromliefervertrag nach § 41 Energiewirtschaftsgesetz sind u.a. auch Vorschriften für die [[Stromrechnung]] zu beachten. </div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromlieferung&diff=548Stromlieferung2022-07-20T12:15:12Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
Wenn Du als Stromverbraucher:in einen [[Stromliefervertrag]] abschließt, ist Dein Vertragspartner ein Energieversorgungsunternehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Person, die Dir Strom liefert, eine natürliche Person ist, zum Beispiel Dein* Nachbar*in oder Dein Vermieter*in. Wenn Dir Deine Wohnung selbst gehört und Deine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Eure Hausverwaltung den Strom liefert, gilt die WEG oder die Hausverwaltung als [[Stromlieferant]]. Auch Deine Wohnungsgenossenschaft kannt natürlich Stromlieferant werden. <br />
<br />
Was die Stromlieferung angeht, genießt Du bestimmte Verbraucherrechte.<ref>Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel.[https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/KuendigungundWechsel/Lieferantenwechsel/lieferantenwechsel-node.html]</ref> So darf die Laufzeit Deines Stromliefervertrags die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Du hast das Recht, Deinen Stromlieferanten frei zu wählen. Wenn Du Dich für einen neuen Lieferanten entscheidet, darf der Lieferantenwechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Zukünftig hast Du, jedenfalls wenn Du einen Vertrag mit einem großen Stromlieferanten hast, auch das Recht auf flexible Tarife.<gallery mode="packed"><br />
</gallery>[[Datei:Stromlieferung nicht nur Kundenanlage.png|mini]]Wenn Du als Erzeuger:in von erneuerbaren Strom Deinen Strom an Haushaltskunden liefern und ihn dafür durch das öffentliche Netz leiten möchtest, wirst Du automatisch zum Stromlieferanten und damit zum [[Energieversorgungsunternehmen]]. Dies gilt auch dann, wenn Dein Strom direkt im Haus verbraucht wird und Du nur den fehlenden Strom - den sogenannten [[Reststrom]] oder Residualstrom - für Deine Kunden einkaufst und über die [[Stromrechnung]] weiterverrechnest. <gallery><br />
</gallery><br />
<br />
[[Datei:Stromlieferung ausschließlich über eine Kundenanlage.png|mini]]<br />
Anders ist es hingegen, wenn der gesamte von Dir gelieferte Strom aus einer sogenannten Kundenanlage kommt. Das wäre dann der Fall, wenn sich die Haushalts- oder Gewerbekunden, an die der Strom geliefert wird, auf demselben Grundstück wie die Erzeugungsanlage und der Speicher, der dann regelmäßig benötigt wird, befindet.In der Realität ist der Fall einer Stromlieferung ausschließlich über eine Kundenanlage sehr selten, weil es regelmäßig nicht möglich ist, dauerhaft den gesamten Stromverbrauch über eine Solaranlage und einen Batteriespeicher zu decken und andere Anlagen-/Speicher-Kombinationen kaum als Kundenanlage zu realisieren sind. Wenn eine solche Konstellation aber erreicht wird, wird der Stromlieferant nicht zu einem Energieversorgungsunternehmen. Er muss die Aufnahme und Beendigung seiner Tätigkeit nicht bei der [[Bundesnetzagentur]] anzeigen und ist bei der Gestaltung der Stromrechnungen weitgehend frei. <br />
<br />
Er muss allerdings wie jeder anderer Stromlieferant auch die volle [[EEG-Umlage]] an seinen regelverantwortlichen [[Netzbetreiber|Übertragungsnetzbetreiber]] zahlen und ist verpflichtet, diesem entsprechende Angaben zu machen. Sie sind in [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__74.html § 74 EEG] genauer aufgeführt. Hingegen muss der Stromlieferant keine weiteren Abgaben oder Entgelte zahlen, die bei Stromlieferungen außerhalb einer Kundenanlage einen wesentlichen Teil der [[Strompreisbestandteile]] ausmachen.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Stromlieferant&diff=547Stromlieferant2022-07-20T12:15:00Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
'''Stromlieferant''' ist das Unternehmen, das Dir als Endverbraucher:in den Strom liefert. In manchen Fällen kannst Du mit einer Solar-Anlage aber auch zum Stromlieferanten werden. <br />
<br />
Sofern die Stromlieferung nicht ausschließlich aus einer [[Kundenanlage]] erfolgt, gilt jeder Stromlieferant als [[Energieversorgungsunternehmen]] und hat entsprechende Pflichten zu erfüllen. Dieser Fall kann beispielsweise beim [[Mieterstrom]]-Modell oder bei der [[Kollektive Eigenversorgung|kollektiven Eigenversorgung]] eintreten, sofern Strom jenseits der Kundenanlage (sogenannter [[Reststrom]]) an Endverbraucher:innen geliefert wird[[Reststromlieferung|(Reststromlieferung]]). Dies ist in der Praxis meist der Fall. <br />
<br />
Als Stromlieferant musst Du die Aufnahme und das Ende Deiner Tätigkeit bei der [[Bundesnetzagentur|Bundesnetzagentu]]<nowiki/>r anzeigen und darlegen, dass Du über die notwendige personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügst und Deine Geschäfte zuverlässig leiten kannst. Wenn die Bundesnetzagentur die entsprechenden Darlegungen nicht überzeugend findet, kann sie die Ausübung Deiner Tätigkeit untersagen. Auch eine Registrierung im [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Marktstammstatenregister] der [[Bundesnetzagentur]] als “Marktakteur der Kategorie Stromlieferant” ist erforderlich. Außerdem brauchst Du aufgrund von [https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__4.html § 4 Stromsteuergesetz] auch eine steuerrechtliche Erlaubnis, die Du beim Hauptzollamt erhältst, wenn gegen Deine steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Du, soweit nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet bist, ordnungsmäßig Deine kaufmännische Bücher führst und rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellst.<br />
<br />
Bei allen Stromlieferungen, bei denen zumindest zeit- oder teilweise das öffentliche Netz genutzt wird oder aus anderen Gründen der gesamte gelieferte Strom nicht aus einer [[Kundenanlage]] stammt, gilt außerdem: Der Stromlieferant muss einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber schließen, in dessen Gebiet seine Kunden ihren Stromanschluss haben (sogenannter Lieferantenrahmenvertrag). In diesem Vertrag verpflichtet sich der Stromlieferant zur Zahlung der [[Netzentgelte]]. Der Stromliefervertrag zwischen Lieferanten und Stromkund*innen regelt, dass der Stromkunde/die Stromkundin die Netzentgelte wie auch die sonstige [[Strompreisbestandteile]] bezahlt, die der Lieferant aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen abführen muss.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Smart_Meter&diff=546Smart Meter2022-07-20T12:14:38Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
Intelligente Stromzähler, kurz Smart-Meter, können nicht nur den Zählerstand mitteilen, sondern ebenfalls noch die aktuelle Leistung und den Verbrauch von gewünschten Zeitintervallen. Diese Daten können Dir als Kund:in in einem Webportal visualisiert werden. Die Werte können dem [[Netzbetreiber]] zur Verfügung gestellt werden, sofern die Smart-Meter über ein Kommunikationsmodul verfügen.<br />
<br />
In einer Kundenanlage mit [[Summenzählermodell]] müssen die Kund:innen, die am Mieterstrommodell mitmachen, keine Smart-Meter nutzen. Der [[Summenzähler]] selbst, der [[Erzeugungszähler]] und die Zähler der drittbelieferten Kunden müssen aber als Smart-Meter ausgeführt werden.<br />
<br />
Weitere Informationen unter: https://www.bdew.de/energie/digitalisierung/welche-rolle-spielen-smart-meter-fuer-die-digitalisierung-der-energiewende/</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Saldierende_Abrechnung&diff=545Saldierende Abrechnung2022-07-20T12:14:27Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
<br />
Ein Hausstromkreis besteht normalerweise aus drei Phasen, das heißt im Prinzip aus drei Kabel, die vom Stromnetz zu den Verbrauchsgeräten führen. <br />
<br />
Der [[Stromzähler]] zählt bei saldierender Abrechnung alle drei Phasen zusammen, bevor er diese auf dem Stromzähler darstellt. <br />
<br />
Dabei bleibt unsichtbar, wie viel auf jeder Phase erzeugt, bzw. verbraucht wurde. <br />
<br />
Es wird nur das Ergebnis der Verrechnung dargestellt.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Rollen_und_Aufgaben&diff=544Rollen und Aufgaben2022-07-20T12:14:11Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
Bei der Umsetzung von einem Solar-Projekt müssen unterschiedliche Rollen und Aufgaben berücksichtigt werden. Anders als bei Solar-Projekten auf Einfamilienhäusern können diese Rollen und Aufgaben bei Mehrparteienhäusern auf unterschiedliche Akteure verteilt werden. Je nach Konstellation in einem Mehrparteienhaus und je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] einer Solar-Anlage variiert der damit verbundene Aufwand. So bieten sich dir als Mieter:in, als Wohnungseigentümer:in oder als Vermieter:in unterschiedliche Möglichkeiten, ein Solar-Projekt zu initiieren oder sich an einem Solar-Projekt zu beteiligen. <br />
<br />
Bei der Planung deines Solar-Projekts ist es ratsam, sich frühzeitig über die energiewirtschaftlichen Rollen und Aufgaben, inklusiver der damit einhergehenden Pflichten, zu informieren. Dabei sind folgende Fragen relevant: <br />
<br />
* Wem gehört die Solar-Anlage (siehe [[Anlageneingentümer|Anlageneigentümer]]:in)?<br />
* Wer betreibt die Solar-Anlage (siehe [[Anlagenbetreiber]]:in)?<br />
* Wer nutzt den Solar-Strom und wie? Endverbraucher:innen können den Strom entweder direkt nutzen, oder der gesamte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist (siehe [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]]).<br />
* Welche [[energierechtliche Pflichten]] gelten und bei wem? Der [[Netzbetreiber]], der [[Messstellenbetreiber]], die [[Bundesnetzagentur]], das Gewerbeamt, das Finanzamt, in manchen Fällen gar das Haupzollamt - alle diese Akteure müssen wissen, dass eine Anlage betrieben wird.<br />
* Welche Abrechnungspflichten müssen berücksichtigt werden? Hier geht es um das [[Messkonzept]] und die [[Stromlieferung]], dabei variieren die Aufgaben und Pflichten je nach Betriebskonzept der Solar-Anlage.<br />
Wenn du ein Solar-Projekt realisieren möchtest, muss neben den energiewirtschaftlichen Fragen auch der [[Entscheidungsprozess in einem Mehrparteienhaus]] berücksichtigt werden.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Reststromlieferung&diff=543Reststromlieferung2022-07-20T12:13:58Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
Eine Solar-Anlage, bei der der Solar-Strom an Ort und Stelle der Erzeugung verbraucht wird, kann nur selten den gesamten Energiebedarf eines Mehrparteienhauses decken. Nachts oder an Tagen mit wenig Sonnenlicht muss trotz der Solar-Anlage Strom aus dem Netz bezogen werden - diese Art der [[Stromlieferung]] wird '''Reststromlieferung oder Residualstromlieferung''' genannt. Je weniger Reststrom benötigt wird, umso größer ist die [[Autarkiequote]]. <br />
<br />
Es muss ein Vertrag mit einem Lieferanten für den [[Reststrom]] abgeschlossen werden, der den Summenzähler mit Reststrom beliefert. Dafür kommt jeder Lieferant in Frage. Aufgrund der größeren Abnahmemenge bei mehreren Teilnehmern am Modell kann es möglich sein, einen besseren Preis als gewöhnliche Letztverbraucher zu bekommen.<br />
<br />
Wenn nur wenige Parteien am Modell teilnehmen kann der gelieferte Strom nur wenige oder keine Kilowattstunde Strom betragen. In diesem Fall ist die Grundgebühr aber dennoch fällig.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Reststrom&diff=542Reststrom2022-07-20T12:13:41Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
[[Datei:Stromlieferung mit Residualstrom.png|mini]]<br />
Was mit Reststrom (oder auch Residualstrom) gemeint ist, lässt sich am besten an einem Beispiel schildern: Nehmen wir an, Dir gehört zusammen mit vier weiteren Leuten, eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus, in dem insgesamt acht Parteien wohnen. Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betreibt Ihr eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach sowie einen Stromspeicher im Keller. Die Photovotaik-Anlage hat eine Leistung von 20 Kilowatt, der Stromspeicher eine Kapazität von 12 Kilowattstunden. An einem Sommertag könnte die Anlage etwa 10 Kilowattstunden in der Zeit zwischen 16 und 17 Uhr produzieren. Der Speicher ist gut gefüllt und könnte weitere 10 Kilowattstunden beitragen. Die acht Parteien im Haus haben aber gemeinsam in dieser Zeit einen Verbrauch von 30 Kilowattstunden. Es fehlen also 10 Kilowattstunden für die Bedarfsdeckung. Diese 10 Kilowattstunden sind der Reststrom. Ihn muss Eure WEG von einem anderen Stromanbieter beziehen. Hierfür schließt ihr einen gesonderten [[Stromliefervertrag]] mit dem Drittanbieter ab. Der Bezug muss über einen eigenen [[Stromzähler]] gemessen werden. Um den Resstrom korrekt zu erfassen, braucht Ihr einen [[Summenzähler]]. Im [[Summenzählermodell]] benötigt ihr nur für den [[Summenzähler]] einen Stromliefervertrag für den Reststrom. Dort erfolgt dann die [[Reststromlieferung]]. <br />
<br />
In dem Moment, in dem Eure WEG Reststrom von einem dritten Anbieter bezieht, der über das öffentliche Netz geliefert wird, wird die WEG automatisch zu einem [[Energieversorgungsunternehmen]] und hat weitreichende Pflichten in Bezug auf die [[Stromlieferung]] zu beachten.<br />
<br />
Unabhängig davon, ob Reststrom für die Stromlieferung notwendig ist, hat die WEG auf jede gelieferte Kilowattstunde die volle EEG-Umlage zu zahlen.<br />
<br />
Weitere Abgaben und Entgelte, vor allem die [[Netzentgelte]] sind hingegen nur auf die Reststrommenge zu beziehen. Dies gilt auch für die [[Stromsteuer]].<br />
<br />
Reststrom ist also immer teurer als der Solar-Strom, der an Ort und Stelle der Erzeugung verbraucht wird. Dies ist ein Grund, warum der Anteil des Reststroms an der gesamten Strommenge stark die Wirtschaftlichkeit der gesamten Stromlieferung und damit auch den Strompreis für die belieferten Nachbar*innen bestimmt: Je mehr Reststrom benötigt wird, umso mehr belastet dieser teurer Reststrom die Wirtschaftlichkeit und umso schwerer wird es, den belieferten Haushalte attraktive Strompreise zu bieten. Daher ist die sogenannte [[Autarkiequote]] ein relevanter Indikator für die Wirtschaftlichkeit der Belieferug von Kunden über eine [[Kundenanlage]] mit ergänzender [[Reststromlieferung]].</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Quartier&diff=541Quartier2022-07-20T12:13:13Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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Seit dem 1. Januar 2021 kann man auch Nachbar*innen im Quartier mit [[Mieterstrom]] versorgen. Voraussetzung ist, dass der Strom nicht durch ein öffentliches Netz geleitet wird. Davor war die Versorgung auf das Grundstück, in dem die Erzeugung angesiedelt ist, begrenzt. Darüber hinaus ist der Begriff des Quartiers unbestimmt. Zu beachten ist aber, dass die Solar-Anlage, deren Strom für Mieterstrom genutzt wird, auf oder an einem Wohngebäude errichtet sein muss. Sie darf nicht auf oder an einem Nebengebäude wie zum Beispiel einer Scheune, einer Remise usw. angebracht sein. Wenn allerdings ein*e Letztverbraucher*in in einem Nebengebäude ansässig ist, kann diese*r mit Mieterstrom versorgt werden. Wie beim herkömmlichen Mieterstrom reduziert sich der Strompreis für die Letzverbraucher*innen durch den Wegfall der meisten Abgaben, vor allem der [[Stromsteuer]], und der [[Netzentgelte]]. Hingegen muss die volle [[EEG-Umlage]] gezahlt werden.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Prim%C3%A4renergiefaktoren&diff=540Primärenergiefaktoren2022-07-20T12:12:58Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<br />
Um Energieprozesse zu bilanzieren, wird zwischen Primär- und Endenergie unterschieden. Die Endenergie, die ein Energieträger transportiert, ist immer geringer als die Primärenergie, weil bei der Wandlung von Primärenergie - zum Beispiel beim Verbrennen von Gas zur Erzeugung von Strom - Verluste (im Fall der Gasverbrennung: Abwärme) auftreten. Außerdem geht auch beim Transport (beispielsweise bei der Leitung des Stroms über Netze) Energie verloren. Der Unterschied zwischen Primär- und Endenergie zeigt genau das: die Verluste durch die Wandlung und den Transport von Energie. Um den eigentlichen Energiebedarf ([[Jahres-Primärenergiebedarf]]) für das Heizen, die Wärmwasseraufwndung, die Lüftung und die Kühlung eines Gebäudes zu erfassen, müssen diese Verluste berücksichtigt werden. Dafür wird die Energie, die im Gebäude verbraucht wird (Endenergie), mit spezifischen Faktoren multipliziert. Dies sind die Primärenergiefaktoren. <br />
<br />
Für jeden Energieträger gibt es spezifische Primärenergiefaktoren, weil sich das Ausmaß der Verluste je nach Energieträger unterscheidet.<br />
<br />
Das [[Gebäude-Energie-Gesetz]] sieht in [http://www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_4.html Anlage 4] folgende Primärenergiefaktoren vor:<br />
<br />
* Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Biogas, Bioöl, Steinkohle: 1,1<br />
* Braunkohle 1,2<br />
* Holz: 0,2<br />
* Netzstrom: 1,8<br />
<br />
Wichtig ist: Erneuerbare Wärme-Energien wie Erdwärme, Geothermie oder Solarthermie haben einen Primärenergiefaktor von Null. Auch Strom aus Photovoltaik und auch Windenergie hat, wenn er gebäudenah erzeugt wird, einen Primärenergiefaktor von Null. <br />
<br />
Für Bioöl und Biogas kann ein Primärenergiefaktor von 0,3 verwendet werden, wenn die Biomasse in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude (oder mehreren Gebäuden, die im räumlichen Zusammenhang sind) erzeugt wurde und zur direkten Versorgung genutzt wurde.<br />
<br />
Für Biogas, das aus dem Gasnetz entnommen wird (Biomethan) gelten folgende Primärenergiefaktoren:<br />
<br />
* der Wert 0,7 für den Fall, dass das Biomethan in einem Brennwertkessel genutzt wird,<br />
* der Wert 0,5 für den Fall, dass das Biomethan in einer hocheffizienten KWK-Anlage genutzt wird, die bestimmte Kriterien erfüllt.<br />
<br />
Bei Nah- und Fernwärmenetze kommt es auf den Wärmeträger an, den das jeweilige Versorgungsunternehmen nutzt. Als Minimalwert gilt ein Primärenergiefaktor von 0,3.<br />
<br />
Für gebäudenahe oder -integrierte hochflexible KWK-Anlagen gibt es ein eigenes Berechnungsverfahren. Wenn eine KWK-Anlage in einem neuen Gebäude einen fossilen Kessel in einem oder mehreren Bestandsgebäude in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ersetzt, kann ein Primärenergiefaktor von 0,6 verwendet werden. <br />
<br />
Soweit eine KWK-Anlage Strom erzeugt, die in das Stromnetz eingespeist werden, kann für diesen Strom ein Primärenergiefaktor von 2,8 (sogenannter Primärenergiefaktor für den Verdrängungsstrommix) angesetzt werden. Diese Überschuss-Primärenergie wirkt wie eine Gutschrift, sie vermindert also den Primärenergiebedarf bei der Erzeugung von Wärme.<br />
<br />
Für Strom, der in Erneuerbare Energie-Anlagen erzeugt wird und in das Netz eingespeist wird, gibt es keinen vergleichbaren Primärenergiefaktor für den Verdrängungsstrommix. Stattdessen besteht die Möglichkeit einer direkten [[Anrechenbarkeit von Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen|Anrechenbarkeit]] auf den Primärenergiebedarf. <br />
<br />
Es folgen zwei Beispiele:<br />
<br />
# ''Ein Mehrparteienhaus wird über eine Kombination aus Solarthermie und Gaskessel beheizt. Auch das Trinkwasser wird durch diese Technologien erwärmt. Über den Gaskessel werden im Jahr 80 MWh Wärme erzeugt, über die Solarthermie 15 MWh. Es ergibt sich also ein Endenergiebedarf von 95 MWh. Dann ergibt sich durch die Multiplikation mit den jeweiligen Primärenergiefaktoren der folgende Jahres-Primärenergiebedarf:'' ''80 MWh x 1,1 (Primärenergiefaktor Gas) + 15 MWh x 0 (Primärenergiefaktor Solarthermie) = 88 MWh (Jahresprimärenergiebedarf).''<br />
# ''In einem neu zu errichtenden Mehrparteienhaus wird eine hochflexible KWK-Anlage installiert, die ein Bestandsgebäude mitversorgt, in dem ein Öl-Kessel dafür außer Betrieb genommen wurde. Die KWK-Anlage erzeugt 915 MWh thermische Energie. Von dem erzeugten Strom werden 100 MWh in das öffentliche Netz eingespeist. Es ergibt sich der folgende Jahres-Primärenergiebedarf:'' ''915 MWh x 0,6 (Primärenergiefaktor für diese Art von KWK-Anlagen) - 100 MWh x 2,8 (Primärenergiefaktor für KWK-Verdrängungsstrommix) = 269 MWh (Jahresprimärenergiebedarf)''</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Personenidentit%C3%A4t&diff=539Personenidentität2022-07-20T12:12:23Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Die [[Eigenversorgung]] mit selbst erzeugten Solarstrom setzt voraus, dass [[Anlagenbetreiber]]:in und Letztverbraucher:in dieselbe Person sind (Personenidentität). Als Anlagenbetreiber:in gilt die Person, die die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Anlage trägt. Hingegen spielt keine Rolle, wem die Anlage gehört. Analog gilt als Letztverbraucher:in die Person, die die Elektrizitätsverbrauchgeräte betreiben. <br />
<br />
In Bezug auf die konkreten Anwendungsfälle gibt es sehr viele Graubereiche, die Anwälte der Kanzlei von Bredow Valentin Herz in einem [https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2019-01/Rechtsgutachten%20Gemeinschaftliche%20Eigenversorgung.pdf Gutachten] betrachtet haben. <br />
<br />
Die Lesart, die zumindest die Bundesnetzagentur wählt, ist allerdings recht eindeutig<ref>[https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Eigenversorgung/Eigenversorgung-node.html Bundesnetzagentur: Eigenversorgung und EEG-Umlage].</ref>. Wenn Du zusammen mit Deinem Nachbar aus der Wohnung über Dir auf dem Dach des Hauses, in dem Ihr wohnt, eine Solaranlage betreibst, dann könnt Ihr keine Eigenversorgung machen. Dasselbe gilt, wenn Deine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Deine Wohnungsgenossenschaft oder ein anderer Vermieter eine Anlage auf einem Hausdach betreibt. Auch dann ist ausgeschlossen, dass die Bewohner*innen des Gebäudes Eigenversorgung machen. Stattdessen kommt dann regelmäßig [[Mieterstrom]] infrage.<br />
<br />
Es gibt nur drei Modell, wie in einem Mehrparteienhaus Eigenversorgung betrieben werden kann, wie also das Kriterium der Personenidentität erfüllt werden kann:<br />
<br />
* Ein Bewohner des Hauses betreibt die Anlage alleine und nimmt für seinen eigenen Stromverbrauch Eigenversorgung in Anspruch.<br />
* Eine WEG nutzt den Strom aus der Anlage vom Dach, um Eigenversorgung für den Allgemeinstrom zu machen. Zum Allgemeinstrom zählt zum Beispiel der Strom, der im Treppenhaus verbraucht wird (Licht, Fahrstuhl usw.).<br />
* Die Bewohner*innen betreiben jede für sich eigene Anlagen auf dem Dach. Dies führt natürlich im Vergleich zu einer großen Anlagen relativ zu höheren Kosten. Zu beachten ist auch, dass die Anlagen für die Ermittlung der Höhe der [[Einspeisevergütung]] für den [[Überschussstrom]] zusammengefasst werden. Dann ergibt sich manchmal eine niedrigerer Vergütungssatz, wenn die zusammengefassten Anlagen mehr als 10 Kilowatt oder mehr als 40 Kilowatt Leistung aufweisen.<br />
<br />
Das deutsche Recht kennt - anders als das Europarecht - also keine [[kollektive Eigenversorgung]].</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Netzentgelte&diff=538Netzentgelte2022-07-20T12:12:06Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
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<br />
Grundsätzlich musst Du als Stromverbraucher*in für jede Kilowattstunde, die Dir über das öffentliche Stromnetz geliefert wird, ein Netzentgelt zahlen. Dieses Netzentgelt wird von den zuständigen [[Netzbetreiber|Übertragungs-]] und [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] festgelegt. Daher ist die Höhe von der Region abhängig, in der Du wohnst oder ansässig bist. Es gibt aber sehr große regionale Unterschiede. Generell sind die Netzentgelte in Großstädten niedriger als in ländlichen Regionen. In bestimmten Gebieten zahlen Verbraucher*innen weniger als 5 Cent pro Kilowattstunde; in Nord-Ost-Deutschland sind sie am höchsten und liegen zum Teil über 10 Cent/kWh.<br />
<br />
Keine Netzentgelte musst Du als Stromverbraucher*in zahlen für Strom, der Dir über eine [[Kundenanlage]] (zum Beispiel als [[Mieterstrom]]) geliefert wird oder den Du im Rahmen der [[Eigenversorgung]] selbst erzeugst und verbrauchst.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Netzbetreiber&diff=537Netzbetreiber2022-07-20T12:11:43Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Der '''Verteilnetzbetreiber (VNB)''', häufig mit Netzbetreiber abgekürzt, ist in seinem lokalen oder regionalen Netzgebiet für den Anschluss der Verbrauchsstellen an das Strom- und Gasnetz, die Instandhaltung dieser Netze, die Gewährleistung der Netzstabilität und den sicheren Betrieb des Netzes zuständig. Über die Netze gelangt so die Energie der Strom- und Gasanbieter an deren Kunden. Weitere Aufgaben der Netzbetreiber sind die Herstellung von Strom- und Gasanschlüsse und die Ablesung und Wartung der [[Stromzähler]]. Die Netzbetreiber sind jeweils nur an einem Ort tätig und haben im Bereich ihrer Netze eine natürliche Monopolstellung. Theoretisch kann beispielsweise ein Stromlieferant nicht gleichzeitig auch Netzbetreiber sein. Für diese Trennung sorgt das sogenannte Unbundling Prinzip zwischen Stromnetz und Stromerzeugung. Jedoch gilt das nicht für Netzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden, was beispielsweise bei vielen Stadtwerken der Fall ist.<br />
<br />
Der Netzbetreiber ist für Dich und Dein Solar-Projekt ein relevanter Ansprechpartner. Sofern Du [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] bist, musst du deine Solar-Anlage bei deinem Netzbetreiber anmelden und ihm die Erzeugungsdaten deiner Anlage regelmäßig mitteilen. Der Anmeldungsprozess ist bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich. Auf der Webseite Deines Netzbetreibers findest du die relevanten Informationen. [[Datei:Deutsches Stromnetz und seine Netzebenen.jpg|mini|Quelle: VKU (2012), [https://www.vku.de/themen/infrastruktur-und-dienstleistungen/stromnetze/ Verband kommunlaer Unternehmen] ]]Wenn du herausfinden möchtest, wer Dein Netzbetreiber ist, kann Dein Stromlieferanten Dir darüber Auskunft erteilen. Der Netzbetreiber ist aber auch auf Deiner Stromrechnung zu finden. Ansonsten kannst Du auch anhand Deiner Postleitzahl auf folgender [https://xn--strungsauskunft-9sb.de/stromausfall Webseite] deinen Netzbetreiber ermitteln.<br />
Neben den Verteilnetzbetreiber gibt es auch noch '''Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)'''. Sie sind für die Hochspannungsnetze zuständig, d.h., sie betreiben die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung, sorgen für bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung und gewähren [[Energieversorgungsunternehmen]] Zugang zu diesen Netzen. Als Endverbraucher:in oder Anlagerbetreiber:in hast Du in der Regel keine Berührungspunkte mit den Übertragungsnetzbetreibern. Für Betreiber:innen einer Solar-Anlage wird der Übertragungsnetzbetreiber nur dann relevant, wenn eine [[Stromlieferung]] des erzeugten Solar-Stroms erfolgt. Denn dann muss der Stromlieferant die fällige [[EEG-Umlage]] an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zahlen.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Mieterstromzuschlag&diff=536Mieterstromzuschlag2022-07-20T12:11:15Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Betreiber von Photovoltaikanlagen haben bei dem [[Mieterstrom]]-Modell Anspruch auf einen Mieterstromzuschlag für den vor Ort an Letztverbraucher gelieferten Strom aus der Solar-Anlage. Der Anspruch besteht, wenn vom Gebäude mindestens 40% als Wohnfläche genutzt wird und wenn die Leistung der Anlage kleiner als 100 kWp ist. Der mit den Kund:innen vereinbarte Strompreis darf maximal 90% des Grundversorgertarifs im jeweiligen Verteilnetzgebiet betragen. Der Strom, der in das Stromnetz eingespeist wird, bekommt die klassische [[Einspeisevergütung]]. <br />
<br />
Der Mieterstromzuschlag wurde gemäß § 48a <abbr>EEG</abbr> 2021 erhöht und betrug im April 2021: <br />
{| class="wikitable"<br />
! colspan="1" rowspan="1" |bis einschließlich einer installierten Leistung von<br />
! colspan="1" rowspan="1" |Cent pro Kilowattstunde<br />
|-<br />
| colspan="1" rowspan="1" |10 <abbr>kW</abbr><br />
| colspan="1" rowspan="1" |3,79<br />
|-<br />
| colspan="1" rowspan="1" |40 <abbr>kW</abbr><br />
| colspan="1" rowspan="1" |3,52<br />
|-<br />
| colspan="1" rowspan="1" |750 <abbr>kW</abbr><br />
| colspan="1" rowspan="1" |2,37<br />
|}<br />
Wie bei der Einspeisevergütung unterliegt auch der Mieterstromzuschlag einer Degression und wird regelmäßig abgesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seiten] der Bundesnetzagentur.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Mieterstrom&diff=535Mieterstrom2022-07-20T12:11:01Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
'''Mieterstrom-Modelle''' sind Vermarktungsmodelle für Strom,<br />
<br />
* der vor Ort mit einer Solaranlage, einem <abbr>BHKW</abbr> oder einer ähnlichen Anlage erzeugt,<br />
* an die Hausbewohner ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung geliefert und<br />
* im Gebäude verbraucht wird.<ref>https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html</ref><br />
<br />
Wenn Du eine Solar-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses betreibst und den dort erzeugten Strom direkt an die Bewohner*innen des Mehrparteienhauses lieferst, dann kannst Du für jede Kilowattstunde eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nehmen. Ebenso kann Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft das tun. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage nicht größer als 100 Kilowatt ist und der Strom nicht über das öffentliche Netz geliefert wird. Außerdem muss das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet ist, ein Wohngebäude sein. Das bedeutet, 40 Prozent seiner Fläche muss dem Wohnen dienen. Die Letztverbraucher*innen, an die der Strom [[Stromlieferung|geliefert]] wird, müssen nicht in demselben Gebäude wohnen. Es reicht aus, dass sie im gleichen [[Quartier]] wohnen.<br />
<br />
Für die Bewohner des Gebäudes, das mit Mieterstrom versorgt wird, ist der Bezug von Mieterstrom meist attraktiv. Da - sofern eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen wird - der Mieterstromtarif 10% billiger sein muss als der örtlich geltende Tarif des [[Grundversorger|Grundversorgers]], sparen sie meist Stromkosten. Das erklärt sich auch dadurch, dass bei Mieterstrom - wie bei jeder Stromlieferung über eine Kundenanlage - viele [[Strompreisbestandteile]] entfallen. Vor allem müssen auf den direkt vor Ort verbrauchten Strom keine [[Netzentgelte]] und keine [[Stromsteuer]] bezahlt werden.<br />
<br />
Die Höhe der [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] richtet sich nach der Anlagengröße: Anlagen, die bis zu 10 Kilowatt Leistung haben, erhalten die höchste Förderung; Anlagen, bis zu 40 Kilowatt eine mittlere Förderung und Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt die niedrigste Förderung. Die Fördersätze werden monatlich gesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seiten der Bundesnetzagentur].<br />
<br />
Wenn sich mehrere Solar-Anlagen auf demselben Grundstück befinden und unterschiedlichen Netzanschlusspunkte haben, müssen sie - anders als es sonst das Erneuerbare-Energie-Gesetz vorsieht - zur Ermittlung der Förderungsanspruchs nicht zusammengefasst werden. Es ist daher möglich, für mehrere Anlagen, die auf demselben Gebäude betrieben werden, eine Mieterstromförderung zu bekommen, selbst wenn sie zusammengenommen mehr als 100 Kilowatt Leistung aufweisen. Sie dürfen zusammengenommen aber nicht mehr als 750 Kilowatt installierte Leistung haben.<br />
<br />
Anspruch auf die Förderung hat immer die (natürliche oder juristische) Person, die den Strom an die Letztverbraucher*innen liefert. Dies muss nicht dieselbe Person wie der/die [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber*in]] sein.<br />
<br />
Allerdings muss die Person, die den Strom an Letztverbraucher*innen liefert, die umfassende Versorgung auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann. Dann muss diese Person den [[Reststrom]] bei einem anderen [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] besorgen. Je mehr Reststrom benötigt wird (je geringer also die [[Autarkiequote]] ist) und je weniger Strom aus der/den Anlage(n) vor Ort für den Mieterstrom genutzt werden kann (je geringer also die [[Eigenverbrauchsquote]] ist), umso weniger wirtschaftlicher ist Mieterstrom für den Lieferanten bzw. den/die Anlagenbetreiber*in. <br />
<br />
Die Person, die Mieterstromförderung in Anspruch nimmt, ist ein [[Energieversorgungsunternehmen]] ist und muss alle einschlägigen Pflichten und Anforderungen, die mit einer [[Stromlieferung]] einhergehen, berücksichtigen. Dies ist anders als bei einer nicht-geförderten Lieferung über eine [[Kundenanlage]] ohne [[Reststromlieferung]]. Hier wird der Lieferant nicht zum Energieversorgungsunternehmen. <br />
<br />
In der Praxis sind deshalb die Mieterstromkonstellationen recht komplex, insbesondere, was die [[Abrechnung]] angeht. Messtechnisch gesprochen, braucht es meist ein [[Summenzählermodell]]. <br />
<br />
Wenn es für Dich als Privatperson, für Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft zu aufwändig erscheint, Mieterstomlieferant zu werden, gibt es eine Alternative: Du kannst ein [[Contracting]] in Anspruch nehmen. <br />
<br />
Auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html eigenen Seite der Bundesnetzagentur] findest Du zwei Umsetzungsmöglichkeiten.<br />
<br />
Eine Übersicht über alle Aufgaben findest Du im Artikel [[Wer macht was beim Mieterstrom?|"Wer macht was beim Mieterstrom?"]].</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Messstellenbetreiber&diff=534Messstellenbetreiber2022-07-20T12:10:49Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das für den Messtellenbetrieb von Stromzählern bei Dir als Endverbraucher:in oder auch als [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] verantwortlich ist. Darunter fällt der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen ab deinem [[Hausanschluss]]. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.<br />
<br />
Den Messstellenbetrieb für den [[Erzeugungszähler]] sowie den [[Summenzähler]] übernimmt der [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] oder ein von Dir gewählter freier Messstellenbetreiber.<br />
<br />
Wenn Du als Anlagenbetreiber:in Strom an andere Bewohner in Deinem Mehrparteienhaus [[Stromlieferung|lieferst]], können deren Stromzähler auch ohne offiziellen Messstellenbetreiber betrieben werden. Dafür kannst du geeichte [[Kundenzähler|Stromzähler]] kaufen und einbauen lassen, die du selbst abliest.<br />
<br />
Damit du die Übersicht behältst, solltest du jährlich alle Stromzähler gleichzeitig ablesen und dies dokumentieren. Falls du bei der Abrechnung der [[Einspeisevergütung|EEG-Vergütung]] und dem [[Mieterstromzuschlag]] mit dem Verteilnetzbetreiber Probleme hast, kannst du mit deiner Dokumentation die korrekten Zählerwerte liefern.<br />
<br />
Vielleicht auch noch interessant: Die Bundesnetzagentur hat einheitliche [[Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)]] beschlossen. Ziel ist die Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen und Datenformaten bei der Abwicklung der Versorgung von Kunden mit Elektrizität im liberalisierten Strommarkt.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Messkonzept&diff=533Messkonzept2022-07-20T12:10:08Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann, benötigst Du [[Stromzähler]] und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]] wählt das Messkonzept frei aus. <br />
<br />
Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim [[Mieterstrom]], bei dem häufig ein [[Summenzählermodell]] zum Einsatz kommt.<br />
<br />
Das Messkonzept muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf rechtliche Konformität und auf Übereinstimmung mit den technischen Anschlussbedingungen. In der Regel wird ein [[Messstellenbetreiber]] benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.<br />
<br />
Je nach Leistung der Erzeugungsanlage bzw. dem Gebäude vor Ort muss eine [[Wandlermessung]] bei den Stromzählern eingebaut werden.<br />
<br />
Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer [[Kundenanlage]].</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Marktpr%C3%A4mie&diff=532Marktprämie2022-07-20T12:09:16Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Wenn Du [[Anlagenbetreiber|Betreiber:in]] einer Solar-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt bist, erhältst Du keine [[Einspeisevergütung]] vom [[Netzbetreiber]]. In diesem Fall greift die '''Direktvermarktung''': Um Geld für den eingespeisten Strom zu erhalten, musst Du den erzeugten Strom an Dritte verkaufen. <br />
<br />
In aller Regel schließen Anlagenbetreiber:innen dafür einen langjährigen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den erzeugten Strom zu einem fest vereinbarten Preis abnimmt. Dieser Preis berechnet sich aus der Differenz zwischen einem im Erneuerbare Energie-Gesetz definierten Wert (sogenannter anzulegender Wert) und dem durchschnittlichen Monatsmarktwert der jeweiligen Erzeugungsart. <br />
<br />
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nehmen wir an, der festzulegende Wert für eine Solaranlage mit 150 Kilowatt installierter Leistung beträgt 6,00 Cent pro Kilowattstunde. Nehmen wir weiterhin an, der monatliche Mittelwert für den Marktwert von Solarstrom beträgt 3,5 Cent / Kilowattstunde. Dann beträgt die Marktprämie genau 1,5 Cent / Kilowattstunde. Aus der Marktprämie und dem Geld aus der Veräußerung des Stroms am Markt (meist der Strombörse) zahlt Dir der [[Direktvermarkter]] den vereinbarten Preis für Deinen Strom. <br />
<br />
Wie auch die [[Einspeisevergütung]] wird der festgelegte Wert jeden Monat neu bestimmt, weil er eine Degression unterliegt. Die aktuellen Beträge findest Du auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seite der Bundesnetzagentur]. <br />
<br />
Auch wenn Du eine Anlage mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt betreibst, könntest Du - statt eine Einspeisevergütung vom Netzbetreber zu nutzen - Deinen Strom direkt vermarkten. Auch hierfür gibt es eine Marktprämie. Die anzulegende Werte für Anlagen bis 10 Kilowatt liegen deutlich höher als die für Anlagen bis 40 Kilowatt und solche zwischen 40 und bis zu 750 Kilowatt. Anlagen, die mehr als 750 Kilowatt installierte Leistung haben, müssen den anzulegenden Wert hingegen in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur bestimmen lassen.<br />
<br />
Wenn Du eine Anlage über 100 Kilowatt Leistung betreibst und keinen Direktvermarkter findest, kannst Du für einen Zeitraum von maximal drei aufeinanderfolgen Kalendermonaten (und nicht mehr als sechs Monaten im Kalenderjahr) eine Ausfallvergütung in Anspruch nehmen. Die Ausfallvergütung liegt für Solaranlagen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde unter dem anzulegenden Wert.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Kundenz%C3%A4hler&diff=531Kundenzähler2022-07-20T12:09:04Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Der Kundenzähler - auch vereinfacht Stromzähler genannt - misst den aus dem Netz entnommenen Strom eines/einer Endverbraucher*in.<br />
<br />
Die Kundenzähler in [[Kundenanlage|Kundenanlagen]] können unterschiedlich ausgeführt sein. In alten Gebäuden können geeichte Ferraris-Zähler genutzt werden. In neuen Gebäuden können Kundenzähler als moderne Messeinrichtung ausgeführt werden. Vorgabe für die Abrechnung mit den Kund:innen ist eine Eichung der Stromzähler.<br />
<br />
In [[Kundenanlage|Kundenanlagen]] gibt es Kundenzähler, die nicht alle Vorgaben für eine Versorgung über das Stromnetz entsprechen müssen.[[Datei:Kundenzähler Ferraris-Zähler.png|links|mini|Kundenzähler Ferraris-Zähler]]<br />
[[Datei:Kundenzähler moderne Messeinrichtung.png|links|mini|Kundenzähler moderne Messeinrichtung]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Kundenanlage&diff=530Kundenanlage2022-07-20T12:08:51Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
[[Datei:Stromlieferung Kundenanlage Unterschuss.png|mini]]<br />
Nehmen wir an, Du bist Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer Wohnungsgenossenschaft. Deine WEG oder Deine Genossenschaft betreibt auf dem Dach Eures Hauses eine Photovoltaik-Anlage. Wenn sie den dort erzeugten Strom an Bewohner:innen des Hauses liefert, liegt eine Versorgung über eine '''Kundenanlage''' vor. <br />
<br />
Als Kundenanlagen werden gem. § 3 Nr. 24a EnWG jene Energie-Erzeungungsanlagen verstanden, wenn über eine kundeneigene Energieanlage Letztverbraucher angeschlossen sind und diese Anlage mit einem [[Summenzähler]] vom Netz der allgemeinen Versorgung abgegrenzt ist. Mit dieser Definition wird das Ziel verfolgt zwischen dem Beginn des regulierten Netzes und dem Ende der nicht gesteuerten Kundenanlage zu differenzieren. Damit dies gelingt und es sich um eine Kundenanlage handelt, müssen folgende Merkmale erfüllt werden:<ref>https://wiki.hs-schmalkalden.de/EnRKundenanlage</ref> <br />
<br />
* Räumlich, zusammengehörendes Gebiet <br />
* Verbindung mit einem Energieversorgungsnetz oder Erzeugungsanlage <br />
* Für den Wettbewerb unbedeutend <br />
* Unentgeltliche und diskriminierungsfreie Bereitstellung zum Zwecke der Belieferung mittels Durchleitung <br />
<br />
Eine Versorgung über eine Kundenanlage ist im Prinzip immer dann gegeben, wenn der Strom im unmittelbaren räumlichen Umfeld, also in der Regel auf dem gleichen Grundstück, verbraucht wird, ohne durch das öffentliche Netz geleitet zu werden. Soweit es sich bei der Kundenanlage um eine Solaranlage bis zu 100 Kilowatt handelt, kann für die Versorgung über die Kundenanlage eine [[Mieterstrom]]-Förderung in Anspruch genommen werden. <br />
<br />
Für Strom, der aus einer Kundenanlage stammt, müssen keine [[Netzentgelte]] und keine [[Stromsteuer]] gezahlt werden (s''iehe [[Strompreisbestandteile]])''. Aber es besteht die Pflicht, die volle [[EEG-Umlage]] zu zahlen. <br />
<br />
Aufgrund des Wegfalls der Netzentgelte und der Stromsteuer ist Strom aus einer Kundenanlage, der direkt an Ort und Stelle der Erzeugung verbraucht wird, immer billiger als der sogenannte [[Reststrom]], der aus dem Stromnetz bezogen wird ([[Reststromlieferung]]). Daher ist für die gesamte Wirtschaftlichkeit einer Stromlieferung über eine Kundenanlage von der Menge des bezogenen Reststroms abhängig. Diese wird in der sogenannten [[Autarkiequote]] angezeigt. <br />
<br />
Sofern der/die Betreiber*in keine Mieterstrom-Förderung in Anspruch nimmt, muss er oder sie sich nicht als [[Energieversorgungsunternehmen]] registrieren lassen, und er oder sie muss nicht die entsprechenden Pflichten erfüllen. <br />
[[Datei:Stromlieferung Kundenanlage mehr Erzeugung als Verbrauch.png|mini]]<br />
Nimmt er oder sie aber eine Mieterstrom-Förderung in Anspruch, gelten für ihn/sie die gleichen Pflichten wie bei jeder anderen [[Stromlieferung]] auch.<br />
<br />
Die Größe einer Kundenanlage kann unterschiedlich sein. Die Kundenanlage darf keine Bedeutung für die Sicherstellung eines unverfälschten Wettbewerbs haben. Letztverbraucher:innen müssen unabhängig von der Wahl des Energielieferanten darüber beliefert werden können. Bei einem Mehrparteienhaus mit bis zu 200 Parteien liegt in der Regel eine Kundenanlage vor.<br />
<br />
Bei größeren Wohnanlagen mit mehreren Häusern oder sehr großen Mehrparteienhäuser musst du eine Einzelfallprüfung machen. Dafür gibt es kein behördliches Verfahren, sodass dies jede:r Anlagenbetreiber:in selbst entscheiden muss. Bei Gebäuden, die mehr als 540 Wohneinheiten umfassen, scheidet eine Kundenanlage aus.<br />
<br />
Die EEG-Clearingstelle hat bereits mehrere [https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rechtsprechung/4322 Entscheidungen] getroffen, die die Kundenanlage weiter definieren. Außerdem liegen zahlreiche Gerichtsurteile vor.<br />
<br />
[[Datei:Kundenanlage.png|mini|Kundenanlage mit einem Summenzähler und diversen Kundenzählern]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Kumulierter_Solar-Verbrauch&diff=529Kumulierter Solar-Verbrauch2022-07-20T12:08:13Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Im Summenzählermodell (ohne [[Smart-Meter]]) wird über die Differenz von [[Erzeugungszähler]] und [[Summenzähler]] der vor Ort als [[Mieterstrom]] genutzte Solarstrom bestimmt. Wenn nicht alle Parteien im Haus beim Mieterstrom beziehen, erfolgt eine Korrektur des [[Summenzähler|Summenzählers]], da einzelne Parteien aus dem [[Summenzählermodell]] herausgerechnet werden müssen. Es kann mit normalen Zählern keine Differenzierung nach der tatsächlichen, zeitlich aufgelösten Stromnutzung stattfinden.<br />
<br />
Zwei Beispiele zeigen das wie folgt:<br />
<br />
'''Fall 1''' <br />
<br />
Der Erzeugungszähler zeigt 25.000 Kilowattstunden an; der Summenzähler eine Einspeisung von 12.000 und einen Bezug von 17.000. <br />
<br />
Dies bedeutet: 13.000 Kilowattstunden wurden im Haus direkt verbraucht. Da die Summe der [[Kundenzähler]] der Kunden, die Mieterstrom beziehen, 20.000 Kilowattstunden beträgt, bedeutet dies: Es bestand für diese Haushalte ein [[Reststrom|Restrom-]]Bedarf von 7.000 Kilowattstunden. <br />
<br />
Im Gebäude wurde also weniger Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde. <br />
<br />
In solchen Fällen liegt der Anteil Solarstrom am Strombezug der Beteiligten immer zwischen dem „Durchschnittswert, wenn alle mitmachen“ und 100%.<br />
<br />
'''Fall 2'''<br />
<br />
Der Erzeugungszähler zeigt 25.000 Kilowattstunden an; der Summenzähler eine Einspeisung von 12.000 Kilowattstunden und einen Bezug von 17.000 Kilowattstunden.<br />
<br />
Da die Summe der Kundenzähler einen Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden anzeigen, wurde mehr Strom im Haus direkt verbraucht als von den beteiligten Haushalten insgesamt Strom verbraucht wurde.<br />
<br />
Der Anteil Solarstrom am Strombezug der Beteiligten ist also größer 100 %. <br />
<br />
In diesem Fall wird eine Zählerkorrektur notwendig, so dass der Anteil 100% beträgt.<br />
<br />
[[Datei:Fall 1.png|links|mini|400x400px|Beispielrechnung 1 für das Summenzählermodell]]<br />
[[Datei:Fall 2.png|links|mini|400x400px|Beispielrechnung 2 für das Summenzählermodell, Zählerkorrektur nötig]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Kumulierter_Reststromverbrauch&diff=528Kumulierter Reststromverbrauch2022-07-20T12:08:00Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Im Summenzählermodell (ohne [[Smart-Meter]]) wird über die Differenz von [[Erzeugungszähler]] und [[Summenzähler]] der vor Ort genutzte Solarstrom und der vor Ort bezogene [[Reststrom]] bestimmt. Wenn nicht alle Parteien mitmachen, erfolgt eine Korrektur des [[Summenzähler|Summenzählers]], da einzelne Parteien aus dem [[Summenzählermodell]] herausgerechnet werden müssen. Es kann mit normalen Zählern keine Differenzierung nach der tatsächlichen, zeitlich aufgelösten Stromnutzung stattfinden.<br />
<br />
Je nach Anzahl der am Modell Teilnehmenden kann der Bezug von Reststrom in der Summe auch 0 kWh betragen.<br />
<br />
Zwei Beispiele zeigen das wie folgt:<br />
<br />
'''Fall 1'''<br />
<br />
Im Gebäude bestand ein gesamter Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, davon entfielen 20.000 auf Haushalte, die Mieterstrom beziehen.<br />
<br />
Die Solaranlage erzeugte 25.000 Kilowattstunden, von denen 12.000 eingespeist wurden. Der durch die Mieterstrom-Haushalte direkt verbrauchte Strom betrug als 13.000 Kilowattstunden.<br />
<br />
Daraus ergibt sich für diese Haushalte ein Reststrom-Anteil von 7.000 Kilowattstunden.<br />
<br />
Im Gebäude wurde also weniger Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.<br />
<br />
In solchen Fällen liegt der Anteil des Restroms immer zwischen dem „Durchschnittswert, wenn alle mitmachen“ und 0%.<br />
<br />
<br />
'''Fall 2'''<br />
<br />
Im Gebäude bestand ein gesamter Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, davon entfielen 10.000 auf Haushalte, die Mieterstrom beziehen.<br />
<br />
Die Solaranlage erzeugte 25.000 Kilowattstunden, von denen 12.000 eingespeist wurden. Der durch die Mieterstrom-Haushalte direkt verbrauchte Strom betrug als 13.000 Kilowattstunden.<br />
<br />
Daraus ergibt sich für diese Haushalte ein Reststrom-Menge von -3.000 Kilowattstunden.<br />
<br />
Im Gebäude wurde also mehr Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.<br />
<br />
Bei einem negativen Wert für den Reststrom, ist eine Zählerkorrektur notwendig, so dass die Reststrom-Menge null beträgt.[[Datei:Fall 1.png|links|mini|400x400px|Beispielrechnung 1 für das Summenzählermodell]]<br />
[[Datei:Fall 2.png|links|mini|400x400px|Beispielrechnung 2 für das Summenzählermodell, Zählerkorrektur nötig]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Kollektive_Eigenversorgung&diff=527Kollektive Eigenversorgung2022-07-20T12:07:45Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Von kollektiver Eigenversorgung spricht man, wenn Du mit einer Gemeinschaft, mit der Du nicht denselben Hausstand teilst - zum Beispiel mit Nachbar*innen - gemeinsam eine Solaranlage betreibst und diesen Strom selbst verbrauchen willst. Die europäische [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018L2001&from=de Erneuerbare-Energien-Richtlinie] gibt grundsätzlich jedem/-r Verbraucher*in das Recht, kollektive Eigenversorgung zu betreiben. Das deutsche Recht kennt aber diese Form der Eigenversorgung nicht. Für den deutschen Gesetzgeber liegt nur dann [[Eigenversorgung]] vor, wenn eine [[Personenidentität]] zwischen Anlagenbetreiber*in und Letztverbraucher*in vorhanden ist. <br />
<br />
Nach deutschem Recht ist kollektive Eigenversorgung bestenfalls in der folgenden Konstellation möglich: <br />
<br />
Du wohnst zusammen mit Mitbewohner*innen in einer Wohngemeinschaft (WG), betreibst eine Solar-Anlage auf dem Dach des Hauses, in dem Ihr wohnt, und bist für Deinen Netzbetreiber als Letztverbraucher*in Anschlussnehmer*in. Das heißt, Du zahlst die Stromrechnung Deiner WG zunächst aus Deiner Tasche. <br />
<br />
Ob hingegen folgende Konstellation noch als Eigenversorgung nach deutschem Recht zu verstehen wäre, ist schon fraglich: Als WG betreibt ihr die Solar-Anlage gemeinsam - daraus entsteht wahrscheinlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - und ihr seid auch gemeinsam Anschlussnehmer. Diese Konstellation ist wahrscheinlich deswegen nicht als Eigenversorgung anzusehen, weil die Bundesnetzagentur in ihrem [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/Finaler_Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Leitfaden zur Eigenversorgung] definiert, dass Letztverbraucher*in die Person ist, die die Elektrizitätsverbrauchsgeräte betreibt. <br />
<br />
Klar ist hingegen, dass in Wohnheimen keine Eigenversorgung betrieben werden kann.<br />
<br />
Insgesamt lässt das deutsche Recht praktisch keine kollektive Eigenversorgung zu. <br />
<br />
In dem oben genannten Beispiel des gemeinsamen Betriebs einer Solar-Anlagen durch zwei Nachbarn und den Verbrauch des dort erzeugten Strom in zwei unterschiedlichen Wohnungen liegt nach deutschem Recht eine [[Stromlieferung]] vor. Die GbR, die die Solar-Anlage betreibt, wird zu einem [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] und muss dann auch die einschlägigen Bestimmungen der Stromlieferung erfüllen.<br />
<br />
Ob diese Verhinderung von kollektiver Eigenversorgung durch das deutsche Recht mit dem Europarecht vereinbar ist, ist höchst fraglich.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Kaufm%C3%A4nnisch-bilanzielle_Durchleitung&diff=526Kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung2022-07-20T12:07:28Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Beim [[Summenzählermodell]] gibt es Kund:innen, die am Modell teilnehmen, und Kund:innen, die nicht daran teilnehmen und von Dritten beliefert werden. Die drittbelieferten Kund:innen werden aus dem Modell herausgerechnet, was man als kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung bezeichnet. Dafür wird die von den drittbelieferten Kund:innen verbrauchte Energie vom Bezug des [[Summenzähler|Summenzählers]] abgezogen.[[Datei:Summenzählermodell neu.png|links|mini|Summenzählermodell ]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Jahres-Prim%C3%A4renergiebedarf&diff=525Jahres-Primärenergiebedarf2022-07-20T12:07:15Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Mit Jahres-Primärenergiebedarf wird laut [[Gebäude-Energie-Gesetz]] der Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes bezeichnet, der für die Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung entsteht. Bei der Erfassung des Jahres-Primärenergiebedarfs werden zusätzlich zum Energiegehalt der eingesetzten Energieträger und von elektrischem Strom auch die vorgelagerten Prozessketten einbezogen. Deswegen wird von Primärenergie gesprochen und nicht von Endenergie, bei der nur die im Gebäude tatsächlich verwendete Energie betrachtet würde. Um die Jahres-Primärenergie zu bestimmen, sind sogenannte [[Primärenergiefaktoren]] anzuwenden. Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarf gibt es eine [https://www.beuth.de/en/pre-standard/din-v-18599-1/293515783 DIN-Norm].<br />
<br />
Wenn Du als Einzeleigentümer oder über Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Deinem Gebäude eine Photovoltaik-Anlage betreibst, hast Du die Möglichkeit der [[Anrechenbarkeit Anrechenbarkeit von Strom aus Erneuerbare- Energie-Anlagen|Anrechenbarkeit]] auf den Jahres-Primärenergiebedarf. Auch jede andere Form, die [[Erneuerbare Energie-Pflicht|Pflicht zur mindestens anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien]] zu erfüllen, führt dank der jeweiligen Primärenergiefaktoren zu einer Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Hausanschluss&diff=524Hausanschluss2022-07-20T12:06:58Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
[[Datei:Hausanschlusskasten.png|links|mini|412x412px|Hausanschlusskasten mit sichtbaren Sicherungen]]<br />
Der Hausanschluss (Netzübergabepunkt) trennt das Haus vom Stromnetz. Der [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] fordert dafür in der Regel einen Hausanschlusskasten (siehe Bild). Da dieser Bereich noch im ungezählten Bereich des Stromnetz liegt, wird der Hausanschlusskasten vom [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] plombiert.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Startseite_Solar_f%C3%BCr_Mehrparteienh%C3%A4user&diff=523Startseite Solar für Mehrparteienhäuser2022-07-20T12:06:36Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>== '''Willkommen auf dem Wiki zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern!''' ==<br />
'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.''' <br />
<br />
<br />
''Dieses Wiki-Angebot wurde durch die Unterstützung der Naturstrom-Stiftung möglich, für deren Förderung wir uns bedanken.'' <br />
<br />
Eine Solar-Anlage auf einem Mehrparteienhaus - das ist immer eine gute und in den allermeisten Fällen auch eine realisierbare Idee. Allerdings ist der Betrieb unter Umständen etwas komplizierter als in einem Einparteienhaus. Dieses Wiki-Angebot der [https://100-prozent-erneuerbar.de/stiftung/ 100 prozent erneuerbar stiftung], will Dir bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen helfen. Wir geben in diesem Wiki eine allgemeine Übersicht und grundsätzliche Informationen, bspw. welche [[Rollen und Aufgaben]] mit einem Solar-Projekt verbunden sind oder welche [[Betriebskonzepte]] infragekommen oder was bei einem [[Messkonzept]] beachtet werden muss. <br />
<br />
Außerdem findest [https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/Spezial:Alle_Seiten hier] eine Übersicht aller [https://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/Spezial:Alle_Seiten verlinkter Fachbegriffe] in diesem Wiki. <br />
<br />
Grundsätzlich gibt es bei der Realisierung von einem Solar-Projekt '''drei Leitfragen,''' die es zu beantworten gilt. <br />
<br />
== '''Was passiert mit dem erzeugten Solar-Strom ?''' ==<br />
Wie bei einem Einparteienhaus gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
<br />
* Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die [[Einspeisung]] bekommst Du eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]]. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.<br />
* Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als [[Überschussstrom]] bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten [[Reststrom]], den Du über die [[Stromlieferung]] aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes [[Messkonzept]] voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der [[Kundenanlage]] (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferanten]]. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine [[Stromrechnung]] viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind [[Strompreisbestandteile|Preisbestandteile]], die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die [[Netzentgelte]], die [[Stromsteuer]] und die [[EEG-Umlage]] und natürlich die [[Umsatzsteuer]] (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Allerdings muss in den allermeisten Fällen für den in einem Mehrparteienhaus erzeugten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Das liegt daran, dass es nicht möglich ist, die rechtlichen Anforderungen an eine [[Eigenversorgung]] zu erfüllen, bzw. daran, dass das deutsche Energierecht keine [[kollektive Eigenversorgung]] kennt. Zwar kann für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom ein [[Mieterstromzuschlag]] in Anspruch genommen werden. Trotzdem werden gemeinsam handelnde Eigenversoger schlechter gestellt als Eigenversorger in einem Einparteienhaus.<br />
<br />
== '''Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?''' ==<br />
Es ist nicht unbedingt nötig, dass Du für die Solar-Anlage auf Deinem Mehrparteienhaus selbst [[Anlagenbetreiber]]:in bzw. -[[Anlageneingentümer|Eigentümer:in]] wirst bzw. dass Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft oder -genossenschaft dies wird. Wenn keine eigene Finanzierung gewünscht ist, kann [[Contracting]] in Anspruch genommen werden. Insbesondere für [[Mieterstrom]] - das ist eine besonders geförderte Lieferung von Strom - gibt es sehr viele Contracting-Angebote. Diese sind auch deswegen attraktiv, weil die [[Abrechnung]] von Mieterstrom besonders kompliziert ist und der Mieterstromlieferant zum [[Energieversorgungsunternehmen]] wird, was besondere Pflichten mit sich bringt.<br />
<br />
== '''Wie ist der Betrieb einer Solaranlage rechtlich geregelt?''' ==<br />
Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem [[Netzbetreiber]]. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der [[Bundesnetzagentur]] anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der [[Messstellenbetreiber]] (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut. <br />
<br />
Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von [[Eigenversorgung]] auch für Strom, der selbst verbraucht wird. Allerdings ist Eigenversorgung bei einem Mehrparteienhaus meist nur in besonderen Fällen möglich, in denen eine [[Personenidentität]] zwischen Stromverbraucher*in und Anlagenbetreiber*in erreicht wird.<br />
<br />
Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine [[Förderung]] des Gebäudeneubaus oder der -sanierung durch die KfW.<br />
<br />
<br />
<br />
== '''Weiterführende Links zu Media-Wiki''' ==<br />
<br />
* [[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings|Liste der Konfigurationsvariablen]]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:FAQ|MediaWiki-FAQ]]<br />
*[https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]<br />
*[[mediawikiwiki:Special:MyLanguage/Manual:Combating_spam|Erfahre, wie du Spam auf deinem Wiki bekämpfen kannst]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Grundversorger&diff=522Grundversorger2022-07-20T12:05:51Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
In Deutschland ist der '''Grundversorger''' nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige [[Energieversorgungsunternehmen]], das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Der Grundversorger muss grundsätzlich jeden Haushaltskunden mit Strom oder Gas beliefern (Kontrahierungszwang), und dies zu öffentlich bekannt gegebenen und im Internet veröffentlichten Preisen. So ist sichergestellt, dass alle Haushalte, für die der jeweilige Grundversorger zuständig ist, Energie zu den gleichen Bedingungen und Preisen erhalten können.<br />
<br />
Wenn Du eine neue Wohnung beziehst und, ohne einen Vertrag mit einem Stromlieferanten zu schließen, Strom aus der Steckdose beziehst, kommt fast immer automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande. <br />
<br />
Der für die Gemeinde, in der Du wohnst, zuständige Grundversorger wird durch die [[Bundesnetzagentur]] bestimmt.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Grunddienstbarkeit&diff=521Grunddienstbarkeit2022-07-20T12:05:39Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Bisweilen gehört dem/der [[Anlagenbetreiber|Betreiber*in]] einer Solar-Anlage nicht das Grundstück (inklusive der dort stehenden Gebäude), auf dem die Anlage errichtet ist. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt er von dem/der Eigentümer*in des Gebäudes eine '''Grunddienstbarkeit.''' Mit ihm erhält der/die Anlagenbetreiber*in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Vor allem ist aber gesichert, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsprozesse_zur_Kundenbelieferung_mit_Elektrizit%C3%A4t_(GPKE)&diff=520Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)2022-07-20T12:05:27Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Die Bundesnetzagentur hat einheitliche Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität beschlossen. Dies war nötig, da es vorher diverse Dateiformate und Prozesse gab. Neue Anbieter hatten große Eintrittshürden, die damit beseitigt werden sollten.<br />
<br />
Neu definiert wurden Prozesse zu Kündigung, Lieferbeginn- und Ende, Ersatzversorgung, Zählerstand- und Zählwertübermittlung/Messwertübermittlung, Netznutzungsabrechnung, Stammdatenänderung, Geschäftsdatenanfrage und Bestandslisten.<br />
<br />
In der Praxis bedeutet das beispielsweise für Dich: Wenn du deinen Stromanbieter wechseln möchtest, dann kannst du diesen kündigen und ihm den Zählerstand mitteilen. Der neue Stromanbieter übernimmt diesen Zählerstand für seine Abrechnung. Der [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] dokumentiert diesen Wechsel und und prüft die Zählerdaten auf Korrektheit. Falls beim neuen Anbieter die falschen Wechseldaten angegeben werden, wird der Wechsel vom Verteilnetzbetreiber abgeleht.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Geb%C3%A4ude-Energie-Gesetz&diff=519Gebäude-Energie-Gesetz2022-07-20T12:05:14Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Das [https://www.gesetze-im-internet.de/geg/BJNR172810020.html Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)] ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurden das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst und um weitere Aspekte erweitert. Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. <br />
<br />
Wichtige Punkte sind:<br />
<br />
* Definition von [[Energetische Standards|Energetischen Standards]]: Beim Gebäudeneubau und der Veränderung der Außenflächen von Bestandsgebäuden sind bestimmte energetische Anforderungen in Bezug auf den [[Jahres-Primärenergiebedarf]] zu erfüllen. Wer die Standards übererfüllt, kann mit einer öffentlichen [[Förderung]] rechnen.<br />
* Definition der [[Primärenergiefaktoren]] für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs;<br />
* [[Anrechenbarkeit von Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen]]: Für die Erfüllung der energetischen Standards kann auch Strom aus erneuerbaren Energien berücksichtigt werden kann, sofern er aus gebäudenahen Erzeugungsanlagen stammt;<br />
* [[Erneuerbare Energie-Pflicht]]: Beim Neubau ist mindestens eine Erneuerbare-Energie-Art zu nutzen;<br />
* Aufführung der CO2-Emissionen des Gebäudes im [[Energieausweis]];<br />
* Möglichkeit, bei Änderungen von bestehenden Gebäuden die Einhaltung der Anforderungen über eine gemeinsame Erfüllung im Quartier zu erfüllen; diese Möglichkeit besteht jedoch nur bis zum Jahr 2025;<br />
* Vorgaben für den Betrieb von Ölkesseln: Diese dürfen in der Regel nicht länger als 30 Jahre betrieben werden; ein Einbau von neuen Ölheizungen ist ab 2026 nur noch unter bestimmten Auflagen möglich - zum Beispiel, wenn der Wärmebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird (sogenannte Hybridheizungen).</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Erzeugungsz%C3%A4hler&diff=517Erzeugungszähler2022-07-20T12:04:05Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.''' <br />
<br />
Der Erzeugungszähler misst die gesamte von Deiner Photovoltaikanlage produzierte Strommenge. <br />
<br />
Der Erzeugungszähler muss von einem offiziellen [[Messstellenbetreiber]] betrieben werden.<br />
<br />
Je nach Anlagengröße kann darauf verzichtet werden, wenn [[Eigenversorgung|Eigenverbrauch]] vorliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn aufgrund der Anlagengröße davon ausgegangen werden kann, dass der eigenverbrauchte Strom nicht [[EEG-Umlage]]-pflichtig ist (siehe dazu eine [https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/156 Stellungnahme der EEG-Clearingstelle]).<br />
<br />
Da in der Regel bei Modellen in Mehrparteienhäuser eine [[Stromlieferung]] stattfindet, muss bei jeder Anlagengröße ein Erzeugungszähler installiert werden.<br />
[[Datei:Erzeugungszähler.png|links|mini|moderne Messeinrichtung des Verteilnetzbetreibers. Falls der Zähler über ein Zählwerk verfügt, steht dort die Zahl 2.8.0 (Register 2.8.0)|alternativtext=]]</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Entscheidungsprozesse_in_einem_Mehrparteienhaus&diff=515Entscheidungsprozesse in einem Mehrparteienhaus2022-07-12T15:02:43Z<p>FriederikeSkorning: </p>
<hr />
<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
<br />
<br />
Grundsätzlich gilt: Eine Solar-Anlage ist eine bauliche Veränderung am Wohngebäude. Da das optische Aussehen einer Immobilie durch die Errichtung einer Solar-Dachanlage verändert wird, muss ein solches Bauvorhaben mit der Hausgemeinschaft abgestimmt werden. <br />
<br />
Ob Du Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in in einem Mehrparteienhaus bist, entscheidet, ob und wie Du über ein Solar-Projekt bestimmen kannst. <br />
<br />
==== Entscheidungsprozess für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ====<br />
Als Eigentümer:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss über eine Solar-Anlage in der Wohneigentümerversammlung abgestimmt werden. Lange Zeit mussten alle Eigentümer:innen einer WEG erwünschten Baumaßnahmen zur Modernisierung und Sanierung, zu denen auch die Errichtung einer Solar-Anlage gehört, einstimmig zustimmen. Doch mit der [https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/WEG-Reform/WEG-Reform_node.html Reform des Wohnungseigentumsgesetzes] im Dezember 2020 wurde dieser Prozess wesentlich vereinfacht. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wurde vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen - darunter zählen auch Solar-Anlagen oder Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. <br />
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Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz hat die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht. So können Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie etwa Solar-Anlagen, mit der Mehrheit der Stimmen der Wohnungseigentümer:innen, die in der Versammlung anwesend sind oder sich vertreten lassen, beschlossen werden. Die Kosten für die Baumaßnahmen, die die Mehrheit der Wohnungseigentümer:innen beschließt, müssen nur diejenigen bezahlen, die für sie gestimmt haben. Eine Ausnahme gilt, wenn sich die Baumaßnahme kostenmäßig amortisiert, was bei einer PV-Anlage regelmäßig der Fall sein dürfte. Auch wenn die Baumaßnahme mit großer Mehrheit beschlossen wird (mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und zugleich die Hälfte der Miteigentumsanteile), müssen alle Wohnungseigentümer:innen ihren Anteil an den Kosten tragen<br />
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Wenn du den Entscheidungsprozess für ein Solar-Projekt in Deiner WEG in Gang setzen willst, kannst Du die [https://everyone-energy.de/downloads/ Vorlage zur Einberufung einer WEG-Versammlung] von everyone energy nutzen. <br />
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==== Entscheidungsprozess für Mieter:innen ====<br />
Wenn Du eine Genossenschaftswohnung gemietet hast und Genossenschaftsmitglied bist, kannst Du Deine gesetzliche Mitsprachemöglichkeit geltend machen und bei der nächsten Generalversammlung einen Antrag auf Beschlussfassung über die Errichtung einer Solar-Anlage stellen. Es ist auch möglich, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies verlangen. Die Generalversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit). Auch für die Genossenschaft wird das Betriebskonzept sehr wichtig sein.<br />
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Als Bewohner:in einer Nicht-Genossenschaftswohnung kannst Du - eventuell gemeinsam mit weiteren Mieter*innen Dein*e Vermieter:in auffordern, eine Solaranlagen zu errichten. Du und eventuell weitere Mieter*innen könnten auch das Dach des Hauses pachten, um dort eine Solar-Anlage zu errichten und zu betreiben. Wenn Du die Anlage alleine betreibst, könntest Du [[Eigenversorgung]] machen. Wenn Du mit sie mit Mit-Bewohnern betreibst, kommt [[Mieterstrom]] infrage.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Energieversorgungsunternehmen&diff=514Energieversorgungsunternehmen2022-07-12T14:59:08Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
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Ein Energieversorgungsunternehmen (abgekürzt EVU, kurz Energieversorger) ist ein Unternehmen, das in der Energieversorgung tätig ist. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definiert Energieversorgungsunternehmen als "''natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen''", ausgenommen sind [[Kundenanlagen]]. Somit wird jeder [[Stromlieferant]], der außerhalb einer [[Kundenanlage]] Strom liefert auch zu einem Energieversorgungsunternehmen. <br />
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Das deutsche Energierecht versteht unter der Versorgung von Verbraucher:innen die direkte Belieferung von privaten und gewerblichen Endkunden. Die [[Stromlieferung]] gehört zur Grundversorgung. Für den örtlichen [[Grundversorger]] gilt deshalb eine Versorgungspflicht, was bedeutet, dass der Stromlieferant seinen Stromkunden eine Versorgungssicherheit gewährleisten muss. Energieversorger unterliegen der Aufsicht durch die [[Bundesnetzagentur]] (BNetzA). Bei einer [[Stromlieferung]] an Haushaltskunden ist der Stromlieferant bei der BNetzA anzeigepflichtig.</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Energierechtliche_Pflichten&diff=513Energierechtliche Pflichten2022-07-12T14:58:40Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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<div>'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''<br />
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Abhängig von dem Betriebskonzept einer Solar-Anlage unterscheiden sich die [[Rollen und Aufgaben|Aufgaben und Rollen]] und die energierechtlichen Pflichten die Du berücksichtigen musst. <br />
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Die energierechtlichen Pflichten sind über eine Vielzahl von Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV) verteilt und lassen sich grob unterteilen in: <br />
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* Fördervoraussetzungen (siehe [[Einspeisung]], [[Einspeisevergütung]] und [[Mieterstrom]]).<br />
* [[Technischen Anschlussbedingungen|technische Anschlussbedingungen]]<br />
* Mess- und Abrechnungspflichten (siehe [[Messkonzept]] und [[Stromrechnung]])<br />
* Melde- und Mitteilungspflichten (siehe [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]])<br />
* Pflichten zur Entrichtung bestimmter Abgaben und Umlagen (siehe [[Stromlieferung]] und [[Eigenversorgung]])</div>FriederikeSkorninghttps://100-prozent-erneuerbar.de/wiki/index.php?title=Einspeisung&diff=508Einspeisung2022-07-12T12:56:41Z<p>FriederikeSkorning: </p>
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Wenn Du Strom in einer Erneuerbaren Energie-Anlage erzeugst, hast Du das Recht, diesen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn Du bestimmte Voraussetzung erfüllst, erhältst Du für diesen Strom eine Vergütung aufgrund des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien ([[Einspeisevergütung|EEG-Vergütung]]). Hierfür musst Du die Anlage beim [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]], in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist, anmelden. Der Netzbetreiber muss Dir den nächsten Anschlusspunkt zuweisen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Strommetz als günstigster Verknüpfungspunkt.<br />
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Außerdem musst Du die Anlage im sogenannten [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Marktstammdatenregister] der [[Bundesnetzagentur]] registrieren.</div>FriederikeSkorning