Messkonzept: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Je nach Leistung der Erzeugungsanlage | + | Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim [[Mieterstrom]], bei dem häufig ein [[Summenzählermodell]] zum Einsatz kommt, und bei der [[Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung|gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung]]. |
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2024, 11:07 Uhr
Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann, benötigst Du Stromzähler und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r Anlagenbetreiber:in wählt das Messkonzept frei aus.
Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim Mieterstrom, bei dem häufig ein Summenzählermodell zum Einsatz kommt, und bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Das Messkonzept muss mit dem Verteilnetzbetreiber abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf rechtliche Konformität und auf Übereinstimmung mit den technischen Anschlussbedingungen. In der Regel wird ein Messstellenbetreiber benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt. Auch der seit 23.5.2023 mögliche Einsatz eines virtuellen Summenzählers erfordert die Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber; allerdings gibt es derzeit noch keine Erfahrungswerte, wie dies in der Praxis vor sich geht.
Je nach Leistung der Erzeugungsanlage bzw. dem Gebäude vor Ort muss eine Wandlermessung bei den Stromzählern eingebaut werden.
Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer Kundenanlage.