Messkonzept: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann benötigst Du [[Stromzähler]] und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r Anlagenbetreiber:in wählt das Messkonzept frei aus. Es muss mit dem [[Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf Konformität mit dem [[Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)|Erneuerbare Energien Gesetz]] und den [[Technischen Anschlussbedingungen]] des [[Netzbetreibers|Verteilnetzbetreiber]]. In der Regel wird ein [[Messstellenbetreiber]] benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt. | + | Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann benötigst Du [[Stromzähler]] und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r Anlagenbetreiber:in wählt das Messkonzept frei aus. Es muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf Konformität mit dem [[Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)|Erneuerbare Energien Gesetz]] und den [[Technischen Anschlussbedingungen]] des [[Netzbetreibers|Verteilnetzbetreiber]]. In der Regel wird ein [[Messstellenbetreiber]] benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt. |
Je nach Leistung der Erzeugungsanlage, bzw. dem Haus vor Ort muss eine [[Wandlermessung]] bei den Stromzählern eingebaut werden. | Je nach Leistung der Erzeugungsanlage, bzw. dem Haus vor Ort muss eine [[Wandlermessung]] bei den Stromzählern eingebaut werden. | ||
Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer [[Kundenanlage]]. | Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer [[Kundenanlage]]. |
Version vom 10. April 2021, 16:37 Uhr
Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann benötigst Du Stromzähler und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r Anlagenbetreiber:in wählt das Messkonzept frei aus. Es muss mit dem Verteilnetzbetreiber abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf Konformität mit dem Erneuerbare Energien Gesetz und den Technischen Anschlussbedingungen des Verteilnetzbetreiber. In der Regel wird ein Messstellenbetreiber benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.
Je nach Leistung der Erzeugungsanlage, bzw. dem Haus vor Ort muss eine Wandlermessung bei den Stromzählern eingebaut werden.
Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer Kundenanlage.