Grunddienstbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus 100 prozent erneuerbar - Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''
+
Bisweilen gehört dem/der [[Anlagenbetreiber|Betreiber*in]] einer Solar-Anlage nicht das Grundstück (inklusive der dort stehenden Gebäude), auf dem die Anlage errichtet ist. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt er von dem/der Eigentümer*in des Gebäudes eine '''Grunddienstbarkeit.''' Mit ihm erhält der/die Anlagenbetreiber*in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Vor allem ist aber gesichert, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.
  
 +
== Letzte Aktualisierung: August 2022 ==
  
Bisweilen gehört dem/der [[Anlagenbetreiber|Betreiber*in]] einer Solar-Anlage nicht das Grundstück (inklusive der dort stehenden Gebäude), auf dem die Anlage errichtet ist. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt er von dem/der Eigentümer*in des Gebäudes eine '''Grunddienstbarkeit.''' Mit ihm erhält der/die Anlagenbetreiber*in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Vor allem ist aber gesichert, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.
+
* [mailto:info@100-prozent-erneuerbar.de Fehler oder veraltete Information entdeckt? Senden Sie uns Ihre Fragen & Hinweise an info@100-prozent-erneuerbar.de!]

Version vom 21. September 2022, 21:47 Uhr

Bisweilen gehört dem/der Betreiber*in einer Solar-Anlage nicht das Grundstück (inklusive der dort stehenden Gebäude), auf dem die Anlage errichtet ist. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt er von dem/der Eigentümer*in des Gebäudes eine Grunddienstbarkeit. Mit ihm erhält der/die Anlagenbetreiber*in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Vor allem ist aber gesichert, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.

Letzte Aktualisierung: August 2022