Kumulierter Reststromverbrauch: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 17:07 Uhr
Im Summenzählermodell (ohne Smart Meter) wird über die Differenz von Erzeugungszähler und Summenzähler der vor Ort genutzte Solarstrom und der vor Ort bezogene Reststrom bestimmt. Wenn nicht alle Parteien mitmachen, erfolgt eine Korrektur des Summenzählers, da einzelne Parteien aus dem Summenzählermodell herausgerechnet werden müssen. Es kann mit normalen Zählern keine Differenzierung nach der tatsächlichen, zeitlich aufgelösten Stromnutzung stattfinden.
Je nach Anzahl der am Modell Teilnehmenden kann der Bezug von Reststrom in der Summe auch 0 kWh betragen.
Zwei Beispiele zeigen das wie folgt:
Fall 1
Im Gebäude bestand ein gesamter Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, davon entfielen 20.000 auf Haushalte, die Mieterstrom beziehen.
Die Solaranlage erzeugte 25.000 Kilowattstunden, von denen 12.000 eingespeist wurden. Der durch die Mieterstrom-Haushalte direkt verbrauchte Strom betrug als 13.000 Kilowattstunden.
Daraus ergibt sich für diese Haushalte ein Reststrom-Anteil von 7.000 Kilowattstunden.
Im Gebäude wurde also weniger Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.
In solchen Fällen liegt der Anteil des Restroms immer zwischen dem „Durchschnittswert, wenn alle mitmachen“ und 0%.
Fall 2
Im Gebäude bestand ein gesamter Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, davon entfielen 10.000 auf Haushalte, die Mieterstrom beziehen.
Die Solaranlage erzeugte 25.000 Kilowattstunden, von denen 12.000 eingespeist wurden. Der durch die Mieterstrom-Haushalte direkt verbrauchte Strom betrug als 13.000 Kilowattstunden.
Daraus ergibt sich für diese Haushalte ein Reststrom-Menge von -3.000 Kilowattstunden.
Im Gebäude wurde also mehr Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.
Bei einem negativen Wert für den Reststrom, ist eine Zählerkorrektur notwendig, so dass die Reststrom-Menge null beträgt.