Einspeisung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wenn Du Strom in einer Erneuerbaren Energie-Anlage erzeugst, hast Du das Recht, diesen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn Du bestimmte Voraussetzung erfüllst, erhältst Du für diesen Strom eine Vergütung aufgrund des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien ([[Einspeisevergütung|EEG-Vergütung]]). Hierfür musst Du die Anlage beim Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist, anmelden. Der Netzbetreiber muss Dir den nächsten Anschlusspunkt zuweisen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Strommetz als günstigster Verknüpfungspunkt. | + | Wenn Du Strom in einer Erneuerbaren-Energie-Anlage erzeugst, hast Du das Recht, diesen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn Du bestimmte Voraussetzung erfüllst, erhältst Du für diesen Strom eine Vergütung aufgrund des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien ([[Einspeisevergütung|EEG-Vergütung]]). Hierfür musst Du die Anlage beim [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]], in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist, anmelden. Der Netzbetreiber muss Dir den nächsten Anschlusspunkt zuweisen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Strommetz als günstigster Verknüpfungspunkt. |
− | Außerdem musst Du die Anlage im sogenannten [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Marktstammdatenregister] der Bundesnetzagentur registrieren. | + | Außerdem musst Du die Anlage im sogenannten [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Marktstammdatenregister] der [[Bundesnetzagentur]] registrieren. |
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 12:52 Uhr
Wenn Du Strom in einer Erneuerbaren-Energie-Anlage erzeugst, hast Du das Recht, diesen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn Du bestimmte Voraussetzung erfüllst, erhältst Du für diesen Strom eine Vergütung aufgrund des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG-Vergütung). Hierfür musst Du die Anlage beim Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist, anmelden. Der Netzbetreiber muss Dir den nächsten Anschlusspunkt zuweisen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Strommetz als günstigster Verknüpfungspunkt.
Außerdem musst Du die Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.