Grunddienstbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus 100 prozent erneuerbar - Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Benutzername entfernt)
(Die Seite wurde neu angelegt: „Bisweilen gehört dem/der Betreiber*in einer Solar-Anlage nicht das Grundstück (inklusive der dort stehenden Gebäude), auf dem die Anlag…“)
 
(Aktualitätshinweis weggenommen)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Bisweilen gehört dem/der [[Anlagenbetreiber|Betreiber*in]] einer Solar-Anlage nicht das Grundstück (inklusive der dort stehenden Gebäude), auf dem die Anlage errichtet ist. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt er von dem/der Eigentümer*in des Gebäudes eine '''Grunddienstbarkeit.''' Mit ihm erhält der/die Anlagenbetreiber*in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Vor allem ist aber gesichert, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.
 
Bisweilen gehört dem/der [[Anlagenbetreiber|Betreiber*in]] einer Solar-Anlage nicht das Grundstück (inklusive der dort stehenden Gebäude), auf dem die Anlage errichtet ist. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt er von dem/der Eigentümer*in des Gebäudes eine '''Grunddienstbarkeit.''' Mit ihm erhält der/die Anlagenbetreiber*in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Vor allem ist aber gesichert, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.
 +
 +
 +
 +
* [mailto:info@100-prozent-erneuerbar.de Fehler oder veraltete Information entdeckt? Senden Sie uns Ihre Fragen & Hinweise an info@100-prozent-erneuerbar.de!]

Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 13:01 Uhr

Bisweilen gehört dem/der Betreiber*in einer Solar-Anlage nicht das Grundstück (inklusive der dort stehenden Gebäude), auf dem die Anlage errichtet ist. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt er von dem/der Eigentümer*in des Gebäudes eine Grunddienstbarkeit. Mit ihm erhält der/die Anlagenbetreiber*in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Vor allem ist aber gesichert, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.