Grundversorger: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 13:01 Uhr
In Deutschland ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Der Grundversorger muss grundsätzlich jeden Haushaltskunden mit Strom oder Gas beliefern (Kontrahierungszwang), und dies zu öffentlich bekannt gegebenen und im Internet veröffentlichten Preisen. So ist sichergestellt, dass alle Haushalte, für die der jeweilige Grundversorger zuständig ist, Energie zu den gleichen Bedingungen und Preisen erhalten können.
Wenn Du eine neue Wohnung beziehst und, ohne einen Vertrag mit einem Stromlieferanten zu schließen, Strom aus der Steckdose beziehst, kommt fast immer automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande.
Der für die Gemeinde, in der Du wohnst, zuständige Grundversorger wird durch die Bundesnetzagentur bestimmt.