Contracting: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Mieterstomlieferant bietet allen Bewohner:innen Deines Gebäudes einen Mieterstromtarif an, der - soweit er eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nimmt - aufgrund gesetzlicher Vorgabe unter 10% des Tarifs des Grundversorgers liegen muss. So profitierst Du (bzw. Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft) von einer klimfreundlichen Stromerzeugung, die es auch erlaubt, die Vorgaben des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Der Gebäudeeigentümer bekommt zudem meist ein kleines Pachtentgelt. Alle Bewohner können sauberen [[Mieterstrom]] beziehen und sparen dadurch meist Stromkosten. Der Bezug von Mieterstrom ist für Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern immer freiwillig. | Der Mieterstomlieferant bietet allen Bewohner:innen Deines Gebäudes einen Mieterstromtarif an, der - soweit er eine [[Mieterstromzuschlag|Mieterstromförderung]] in Anspruch nimmt - aufgrund gesetzlicher Vorgabe unter 10% des Tarifs des Grundversorgers liegen muss. So profitierst Du (bzw. Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft) von einer klimfreundlichen Stromerzeugung, die es auch erlaubt, die Vorgaben des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Der Gebäudeeigentümer bekommt zudem meist ein kleines Pachtentgelt. Alle Bewohner können sauberen [[Mieterstrom]] beziehen und sparen dadurch meist Stromkosten. Der Bezug von Mieterstrom ist für Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern immer freiwillig. | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 12:49 Uhr
Im Mieterstrom-Contracting wird Dein Dach an einen Mieterstromlieferanten verpachtet. Der Mieterstromlieferant errichtet die Anlage und betreibt sie. Er braucht dafür eine sogenannte Grunddienstbarkeit.
Der Mieterstomlieferant bietet allen Bewohner:innen Deines Gebäudes einen Mieterstromtarif an, der - soweit er eine Mieterstromförderung in Anspruch nimmt - aufgrund gesetzlicher Vorgabe unter 10% des Tarifs des Grundversorgers liegen muss. So profitierst Du (bzw. Deine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Deine Wohnungsgenossenschaft) von einer klimfreundlichen Stromerzeugung, die es auch erlaubt, die Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes zu erfüllen. Der Gebäudeeigentümer bekommt zudem meist ein kleines Pachtentgelt. Alle Bewohner können sauberen Mieterstrom beziehen und sparen dadurch meist Stromkosten. Der Bezug von Mieterstrom ist für Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern immer freiwillig.