Stromrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Im Internet findest Du zahlreichen Musterrechnungen für Stromrechnungen, beispielsweise [https://www.thueringerenergie.de/ | + | Im Internet findest Du zahlreichen Musterrechnungen für Stromrechnungen, beispielsweise [https://www.thueringerenergie.de/Privatkunden/Service/Musterrechnung die der TEAG Thüringer Energie]. |
− | Du siehst an diesem Beispiel, wie umfassend und wohlstrukturiert Stromrechnungen sind | + | Du siehst an diesem Beispiel, wie umfassend und wohlstrukturiert Stromrechnungen sind. Der Grund sind weitreichende Anforderungen, die [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html § 40 Energiewirtschaftsgesetz] und [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42.html § 42 Energiewirtschaftsgesetz] jedem [[Stromlieferant|Stromlieferanten]] für die Rechnungsstellung auferlegen. Soweit Du den von Dir gelieferten Strom als Grünstrom, also als Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, kennzeichnen möchtest, muss Du zudem [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__78.html § 78 EEG] beachten. Dafür relevant sind sogenannte [https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr#herkunftsnachweise-und-register Herkunftsnachweise]. |
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Aktuelle Version vom 19. Juli 2023, 13:22 Uhr
Wenn Du als Erzeuger*in von erneuerbarer Energie Deinen Strom an Deine Nachbar*innen oder andere Haushaltskund*innen liefern möchtest, musst Du nicht nur gesetzliche Pflichten einhalten, die sich in Bezug auf die Stromlieferung ergeben. Deine Stromrechnungen (wie im Übrigen auch Deine Stromlieferverträge) müssen auch bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Im Internet findest Du zahlreichen Musterrechnungen für Stromrechnungen, beispielsweise die der TEAG Thüringer Energie.
Du siehst an diesem Beispiel, wie umfassend und wohlstrukturiert Stromrechnungen sind. Der Grund sind weitreichende Anforderungen, die § 40 Energiewirtschaftsgesetz und § 42 Energiewirtschaftsgesetz jedem Stromlieferanten für die Rechnungsstellung auferlegen. Soweit Du den von Dir gelieferten Strom als Grünstrom, also als Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, kennzeichnen möchtest, muss Du zudem § 78 EEG beachten. Dafür relevant sind sogenannte Herkunftsnachweise.