Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE): Unterschied zwischen den Versionen
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In der Praxis bedeutet das beispielsweise für Dich: Wenn du deinen Stromanbieter wechseln möchtest, dann kannst du diesen kündigen und ihm den Zählerstand mitteilen. Der neue Stromanbieter übernimmt diesen Zählerstand für seine Abrechnung. Der [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] dokumentiert diesen Wechsel und und prüft die Zählerdaten auf Korrektheit. Falls beim neuen Anbieter die falschen Wechseldaten angegeben werden, wird der Wechsel vom Verteilnetzbetreiber abgeleht. | In der Praxis bedeutet das beispielsweise für Dich: Wenn du deinen Stromanbieter wechseln möchtest, dann kannst du diesen kündigen und ihm den Zählerstand mitteilen. Der neue Stromanbieter übernimmt diesen Zählerstand für seine Abrechnung. Der [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] dokumentiert diesen Wechsel und und prüft die Zählerdaten auf Korrektheit. Falls beim neuen Anbieter die falschen Wechseldaten angegeben werden, wird der Wechsel vom Verteilnetzbetreiber abgeleht. | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 13:01 Uhr
Die Bundesnetzagentur hat einheitliche Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität beschlossen. Dies war nötig, da es vorher diverse Dateiformate und Prozesse gab. Neue Anbieter hatten große Eintrittshürden, die damit beseitigt werden sollten.
Neu definiert wurden Prozesse zu Kündigung, Lieferbeginn- und Ende, Ersatzversorgung, Zählerstand- und Zählwertübermittlung/Messwertübermittlung, Netznutzungsabrechnung, Stammdatenänderung, Geschäftsdatenanfrage und Bestandslisten.
In der Praxis bedeutet das beispielsweise für Dich: Wenn du deinen Stromanbieter wechseln möchtest, dann kannst du diesen kündigen und ihm den Zählerstand mitteilen. Der neue Stromanbieter übernimmt diesen Zählerstand für seine Abrechnung. Der Verteilnetzbetreiber dokumentiert diesen Wechsel und und prüft die Zählerdaten auf Korrektheit. Falls beim neuen Anbieter die falschen Wechseldaten angegeben werden, wird der Wechsel vom Verteilnetzbetreiber abgeleht.