Abrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Da zudem der insgesamt von der Solaranlage erzeugte Strom gemessen wird, lässt sich leicht ausrechnen, wie viel Strom innerhalb des Hauses verbraucht wurde: Man muss dafür nur den eingespeisten Strom vom insgesamt erzeugten Strom abziehen. | Da zudem der insgesamt von der Solaranlage erzeugte Strom gemessen wird, lässt sich leicht ausrechnen, wie viel Strom innerhalb des Hauses verbraucht wurde: Man muss dafür nur den eingespeisten Strom vom insgesamt erzeugten Strom abziehen. |
Version vom 16. April 2021, 21:06 Uhr
Egal ob Du Eigenversorgung betreibst oder Du, Deine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) oder ein spezialisierter Partner Mieterstrom machst - in beiden Fällen muss der im Haus verbrauchte Strom ermittelt werden. Dafür werden sogenannte Zweirichtungszähler eingesetzt. Sie erfassen neben dem aus dem Netz bezogenen Strom den in das Netz eingespeisten Strom.
Da zudem der insgesamt von der Solaranlage erzeugte Strom gemessen wird, lässt sich leicht ausrechnen, wie viel Strom innerhalb des Hauses verbraucht wurde: Man muss dafür nur den eingespeisten Strom vom insgesamt erzeugten Strom abziehen.
Wenn Du oder Deine WEG oder Dein Mieterstrom-Anbieter eine Mieterstrom-Förderung in Anspruch nehmen willst, stellt sich meist ein Problem: Es kann immer ein*e oder mehrere Bewohner*innen im Haus geben, die auf den Bezug von Mieterstrom verzichten und den Strom von einem dritten Stromlieferanten beziehen. Physikalisch verbrauchen sie also den Strom aus der Solar-Anlage auf ihrem Dach, rein kaufmännisch betrachtet jedoch nicht. Um deren Stromverbrauch aus dem Mieterstromverbrauch herauszurechnen, braucht es entsprechende Verfahren. Meist kommen dafür Summenzähler zum Einsatz.
Der Abrechnungsrelevante Zählpunkt gegenüber dem Netzbetreiber ist der Summenzähler. Unabhängig vom Summenzähler müssen die mit Solarstrom und Reststrom belieferten Endkundenzähler abgerechnet werden. Es gibt für diese Fälle keine standardisierten Lieferantenwechselprozesse (GPKE konform). Die betroffenen Endkundenzähler wurden also in der Regel ausgebaut und abgemeldet sowie durch neue, eigene Zähler ersetzt. Da diese Zähler nur für die interne Abrechnung relevant sind, müssen sie nicht registriert werden und nicht marktkonform kommunizieren können.
Die Abrechnung bei Mieterstrom ist also recht kompliziert. Zudem müssen die gewöhnlichen Regeln für Stromrechnungen beachtet werden. Es empfiehlt sich daher speziell hierfür entwickelte Software einzusetzen.