Marktprämie: Unterschied zwischen den Versionen
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Wie auch die Einspeisevergütung wird der festgelegte Wert jeden Monat neu bestimmt, weil er eine Degression unterliegt. Die aktuellen Beträge findest Du auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seite der Bundesnetzagentur]. | Wie auch die Einspeisevergütung wird der festgelegte Wert jeden Monat neu bestimmt, weil er eine Degression unterliegt. Die aktuellen Beträge findest Du auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seite der Bundesnetzagentur]. |
Version vom 16. April 2021, 15:31 Uhr
Wenn Du Betreiber:in einer Solar-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt (und bis zu 750 Kilowatt) bist, erhältst Du keine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Um Geld für den eingespeisten Strom zu erhalten, mußt Du den von Dir erzeugten Strom an Dritte verkaufen (sogenannte Direktvermarktung). In aller Regel schließen Anlagenbetreiber:innen dafür einen langjährigen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den erzeugten Strom zu einem fest vereinbarten Preis abnimmt. Dieser Preis berechnet sich aus der Differenz zwischen einem im Erneuerbare Energie-Gesetz definierten Wert (sogenannter anzulegender Wert) und dem durchschnittlichen Monatsmarktwert der jeweiligen Erzeugungsart. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nehmen wir an, der festzulegende Wert für eine Solaranlage mit 150 Kilowatt installierter Leistung beträgt 6,00 Cent pro Kilowattstunde. Nehmen wir weiterhin an, der monatliche Mittelwert für den Marktwert von Solarstrom beträgt 3,5 Cent / Kilowattstunde. Dann beträgt die Marktprämie genau 1,5 Cent / Kilowattstunde. Aus der Marktprämie und dem Geld aus der Veräußerung des Stroms am Markt (meist der Strombörse) zahlt Dein Direktvermarkter dann Dir als Anlagenbetreiber den vereinbarten Preis für Deinen Strom.
Wie auch die Einspeisevergütung wird der festgelegte Wert jeden Monat neu bestimmt, weil er eine Degression unterliegt. Die aktuellen Beträge findest Du auf einer Seite der Bundesnetzagentur.
Auch wenn Du eine Anlage mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt betreibst, könntest Du - statt eine Einspeisevergütung vom Netzbetreber zu nutzen - Deinen Strom direkt vermarkten. Auch hierfür gibt es eine Marktprämie. Die anzulegende Werte für Anlagen bis 10 Kilowatt liegen deutlich höher als die für Anlagen bis 40 Kilowatt und solche zwischen 40 und bis zu 750 Kilowatt. Anlagen, die mehr als 750 Kilowatt installierte Leistung haben, müssen den anzulegenden Wert hingegen in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur bestimmen lassen.
Wenn Du eine Anlage über 100 Kilowatt Leistung betreibst und keinen Direktvermarkter findest, kannst Du für einen Zeitraum von maximal drei aufeinanderfolgen Kalendermonaten (und nicht mehr als sechs Monaten im Kalenderjahr) eine Ausfallvergütung in Anspruch nehmen. Die Ausfallvergütung liegt für Solaranlagen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde unter dem anzulegenden Wert.