Stromrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.'''
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Wenn Du als Erzeuger*in von erneuerbarer Energie Deinen Strom an Deine Nachbar*innen oder andere Haushaltskund*innen liefern möchtest, musst Du nicht nur gesetzliche Pflichten einhalten, die sich in Bezug auf die [[Stromlieferung]] ergeben. Deine Stromrechnungen (wie im Übrigen auch Deine [[Stromliefervertrag|Stromlieferverträge]]) müssen auch bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.
 
Wenn Du als Erzeuger*in von erneuerbarer Energie Deinen Strom an Deine Nachbar*innen oder andere Haushaltskund*innen liefern möchtest, musst Du nicht nur gesetzliche Pflichten einhalten, die sich in Bezug auf die [[Stromlieferung]] ergeben. Deine Stromrechnungen (wie im Übrigen auch Deine [[Stromliefervertrag|Stromlieferverträge]]) müssen auch bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.
  

Version vom 20. Juli 2022, 13:16 Uhr

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.


Wenn Du als Erzeuger*in von erneuerbarer Energie Deinen Strom an Deine Nachbar*innen oder andere Haushaltskund*innen liefern möchtest, musst Du nicht nur gesetzliche Pflichten einhalten, die sich in Bezug auf die Stromlieferung ergeben. Deine Stromrechnungen (wie im Übrigen auch Deine Stromlieferverträge) müssen auch bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Im Internet findest Du zahlreichen Musterrechnungen für Stromrechnungen, beispielsweise die der TEAG Thüringer Energie.

Du siehst an diesem Beispiel, wie umfassend und wohlstrukturiert Stromrechnungen sind. Der Grund sind weitreichende Anforderungen, die § 40 Energiewirtschaftsgesetz und § 42 Energiewirtschaftsgesetz jedem Stromlieferanten für die Rechnungsstellung auferlegen. Soweit Du den von Dir gelieferten Strom als Grünstrom, also als Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, kennzeichnen möchtest, muss Du zudem § 78 EEG beachten. Dafür relevant sind sogenannte Herkunftsnachweise.