Technische Anschlussbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind ein Regelwerk, dass von Deinem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] erlassen wird und Bedingungen für den Anschluss und die Messung der Solaranalagen festlegt. Rechtsgrundlage ist die Niederspannungsanschlussverordnung, welche den [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibern]] das Recht gibt, TAB zu erlassen. Aufgrund der großen Zahl an Verteilnetzbetreibern in Deutschland können die Regeln in den TAB im Detail abweichen - beispielsweise, wenn es um die Vorgaben zur [[Wandlermessung]] geht. Generell gilt: der Blick in die TAB allein genügt nicht, enger Austausch mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] ist oft vonnöten. | Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind ein Regelwerk, dass von Deinem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] erlassen wird und Bedingungen für den Anschluss und die Messung der Solaranalagen festlegt. Rechtsgrundlage ist die Niederspannungsanschlussverordnung, welche den [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreibern]] das Recht gibt, TAB zu erlassen. Aufgrund der großen Zahl an Verteilnetzbetreibern in Deutschland können die Regeln in den TAB im Detail abweichen - beispielsweise, wenn es um die Vorgaben zur [[Wandlermessung]] geht. Generell gilt: der Blick in die TAB allein genügt nicht, enger Austausch mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] ist oft vonnöten. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2024, 11:35 Uhr
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind ein Regelwerk, dass von Deinem Verteilnetzbetreiber erlassen wird und Bedingungen für den Anschluss und die Messung der Solaranalagen festlegt. Rechtsgrundlage ist die Niederspannungsanschlussverordnung, welche den Verteilnetzbetreibern das Recht gibt, TAB zu erlassen. Aufgrund der großen Zahl an Verteilnetzbetreibern in Deutschland können die Regeln in den TAB im Detail abweichen - beispielsweise, wenn es um die Vorgaben zur Wandlermessung geht. Generell gilt: der Blick in die TAB allein genügt nicht, enger Austausch mit dem Verteilnetzbetreiber ist oft vonnöten.
Mit dem sogenannten Solarpaket vom Mai 2024 wurde ein Prozess zur bundesweiten Vereinheitlichung der TAB gestartet.