Wer macht was beim Mieterstrom?: Unterschied zwischen den Versionen

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* Ein Vorschlag wurde in einem gemeinsamen Papier aus Baden-Württemberg geschaffen, was in der Praxis nur von wenigen [[Verteilnetzbetreiber]] umgesetzt wird.
 
* Ein Vorschlag wurde in einem gemeinsamen Papier aus Baden-Württemberg geschaffen, was in der Praxis nur von wenigen [[Verteilnetzbetreiber]] umgesetzt wird.
 
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Version vom 28. März 2021, 17:05 Uhr

Reststromeinkauf

Der Betreiber der Photovoltaikanlage ist für den Reststromeinkauf verantwortlich. Du musst daher einen Stromliefervertrag für den Summenzähler abschließen.

Strompreiskalkulation

Feste Einnahmen sind:

  • Arbeitspreis pro Kilowattstunde z.B. 26 Cent/kWh
  • Mieterstromzuschlag für Strom aus der Photovoltaikanlage, der vor Ort geliefert wurde
  • Grundpreis z.B. 6,90 Euro/Monat
  • Mehrwertsteuer

Feste Kostenbestanteile sind:

  • Grundpreis für Reststromliefervertrag des Summenzählers
  • Kosten für Messtechnik
  • ggf. Messstellenbetrieb
  • ggf. Kosten für Dienstleister
  • Kosten für die Stromerzeugung
  • volle EEG-Umlage
  • zugekaufter Reststrom
  • Mehrwertsteuer

Kundenwechselprozesse

  • Wenn Kund:innen in das Mieterstrommodell wechseln wollen oder aus dem Mieterstrommodell herauswechseln wollen muss mit dem Verteilnetzbetreiber der Vorgang geklärt werden. Es gibt dafür kein standardisiertes Verfahren.
  • Ein Vorschlag wurde in einem gemeinsamen Papier aus Baden-Württemberg geschaffen, was in der Praxis nur von wenigen Verteilnetzbetreiber umgesetzt wird.
Quelle: Leitfaden Mieterstrom (BaWü), Stand 06.04.2017







Messstellenbetrieb

  • Der Betreiber ist für die Erfassung der Stromzählerwerte der Mieterstromkund:innen verantwortlich. Er kann sich dafür einen externen Messstellenbetreiber oder einen Dienstleister suchen.

Abrechnung

  • Vorgaben Rechnungsstellung beachten (§ 40 EnWG), Tipp: Nimm Dir eine alte Rechnung von dir als Muster
  • Informationen zum Energiemix (Anteile, Umweltauswirkungen) visuell darstellen. Bundesweiter Durchschnitt als Vergleich
  • bezahlte Abschläge müssen dokumentiert sein, noch offene Zahlungen in Rechnung gestellt werden oder eine Gutschrift für Überzahlungen getätigt werden

Mahnwesen

  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Zahlungen bei ihm eingehen. Falls dies nicht passiert muss er dies bei den Kund:innen mahnen oder einen Dienstleister dafür beauftragen.

Kundenservice

  • Der Betreiber sollte den Kund:innen beim Begrüßungsschreiben mitteilen wie er bei Fragen erreichbar ist. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden

Kundenwerbung

  • Der Betreiber muss sich um das Werben der Kund:innen kümmern. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden

Meldepflichten

  • Der Betreiber muss monatliche Liefermengen mitteilen und EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber abführen
  • Der Betreiber muss die an an Letztverbraucher gelieferte Mengen bis 31.05. an den Übertragungsnetzbetreiber mitteilen
  • Der Betreiber muss seine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registrieren
  • Der Betreiber muss seine Daten zur Stromkennzeichnung sowie die gelieferten Mengen veröffentlichen

Stromzähler ablesen

Wir empfehlen dem Betreiber alle Stromzähler zum 31.12. des Jahres abzulesen und diese Werte zu dokumentieren und dem Verteilnetzbetreiber bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Abschlussrechnung Netzbetreiber prüfen

Der Betreiber muss die Einspeisevergütung mit dem Verteilnetzbetreiber für den Teil der Überschusseinspeisung abrechnen und diese Abrechnung prüfen