Einspeisevergütung: Unterschied zwischen den Versionen

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* bis 40 Kilowatt: diese Anlagen erhalten eine mittlere Vergütung;
 
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* bis 1 Megawatt: diese Anlagen erhalten die niedrigste Vergütung.
 
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Die Vergütung ist deutlich höher, wenn der Strom aus der Solaranlage komplett ins Netz eingespeist wird. Wenn mit der Anlage auch Eigenversorgung betrieben wird, gibt es den Bonus nicht. Das ist im §48 des EEG 2023 so geregelt. Alternativ kann die Anlage so geplant werden, dass ein Teil zur Eigenversorgung, der andere zur Volleinspeisung genutzt wird. Voraussetzung ist dann aber, dass es für jeden Anlagenteil eine eigenen [[Erzeugungszähler]] gibt.
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Die Vergütung ist deutlich höher, wenn der Strom aus der Solaranlage komplett ins Netz eingespeist wird. Wenn mit der Anlage auch [[Eigenversorgung]] betrieben wird, gibt es den Bonus nicht. Das ist im §48 des EEG 2023 so geregelt. Alternativ kann die Anlage so geplant werden, dass ein Teil zur Eigenversorgung, der andere zur Volleinspeisung genutzt wird. Voraussetzung ist dann aber, dass es für jeden Anlagenteil eine eigenen [[Erzeugungszähler]] gibt.
  
 
Der Vergütungssatz wird monatlich angepasst. Die jeweils aktuellen Werte erfährst Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html;jsessionid=A4AF7B8CF9BFBDEAA9F90E8F95593D91 Seiten der Bundesnetzagentur].  
 
Der Vergütungssatz wird monatlich angepasst. Die jeweils aktuellen Werte erfährst Du auf den [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html;jsessionid=A4AF7B8CF9BFBDEAA9F90E8F95593D91 Seiten der Bundesnetzagentur].  

Version vom 29. August 2022, 15:54 Uhr

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki derzeit nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.


Für erneuerbaren Strom, den Du als Anlagenbetreiber*in in das öffentliche Stromnetz eingespeist, kannst Du unter bestimmten Umständen eine Einspeisevergütung (oder auch EEG-Vergütung) erhalten. Für Art und Höhe der Vergütung ist die installierte Leistung der Anlage ausschlaggebend.

Bei Solar-Anlagen, die auf oder an Gebäuden oder Lärmschutzwänden installiert sind, gelten folgende Vergütungsklassen:

  • Bis 10 Kilowatt: diese Anlagen erhalten die höchste Einspeisevergütung;
  • bis 40 Kilowatt: diese Anlagen erhalten eine mittlere Vergütung;
  • bis 1 Megawatt: diese Anlagen erhalten die niedrigste Vergütung.

Die Vergütung ist deutlich höher, wenn der Strom aus der Solaranlage komplett ins Netz eingespeist wird. Wenn mit der Anlage auch Eigenversorgung betrieben wird, gibt es den Bonus nicht. Das ist im §48 des EEG 2023 so geregelt. Alternativ kann die Anlage so geplant werden, dass ein Teil zur Eigenversorgung, der andere zur Volleinspeisung genutzt wird. Voraussetzung ist dann aber, dass es für jeden Anlagenteil eine eigenen Erzeugungszähler gibt.

Der Vergütungssatz wird monatlich angepasst. Die jeweils aktuellen Werte erfährst Du auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Wenn Deine Anlage nicht mehr als 100 Kilowatt installierte Leistung aufweist, erhältst Du die Einspeisevergütung von dem Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist. Hierfür musst Du Dich beim Netzbetreiber anmelden. Der Wert der Einspeisvergütung ist im Gesetz (EEG) selbst festgelegt.

Wenn Du (oder Deine Community, in der Du Dich engagierst) eine Erneuerbare Energie-Anlage betreibst, die mehr als 100 Kilowatt installierte Leistung hat, musst Du Deinen Strom direkt an Dritte verkaufen (sogenannte Direktvermarktung), um die Einspeisevergütung zu erhalten. Man spricht dann von einer Marktprämie. Die meisten Anlagenbetreiber:innen nutzen dafür spezialisierte Unternehmen (Direktvermarkter). Größere Anlagen - in der Regel mit einer installierten Leistung über 1 Megawatt - müssen das Recht auf eine Einspeisevergütung in einer Ausschreibung ersteigern.

Einnahmen, die Du mit dem Betrieb einer Erneuerbare Energie-Anlage erzielst, gelten als Umsätze. Für sie fällt also grundsätzlich die Umsatzsteuer an. Hingegen sind Solaranlagen bis 10 Kilowatt von der Gewerbesteuer befreit. Betreiber:innen von größeren Anlagen müssen ein Gewerbe anmelden. Ihre Gewinne unterliegen prinzipiell der Gewerbesteuer. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR Jahresgewinn. In jedem Fall müssen die Gewinne aber über die Einkommenssteuer versteuert werden. [1]

  1. https://www.solarplatz.de/steuerliche-fragen-zum-thema-photovoltaik