Marktprämie: Unterschied zwischen den Versionen
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In aller Regel schließen Anlagenbetreiber:innen dafür einen langjährigen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den erzeugten Strom zu einem fest vereinbarten Preis abnimmt. Dieser Preis berechnet sich aus der Differenz zwischen einem im Erneuerbare Energie-Gesetz definierten Wert (sogenannter anzulegender Wert) und dem durchschnittlichen Monatsmarktwert der jeweiligen Erzeugungsart. | In aller Regel schließen Anlagenbetreiber:innen dafür einen langjährigen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den erzeugten Strom zu einem fest vereinbarten Preis abnimmt. Dieser Preis berechnet sich aus der Differenz zwischen einem im Erneuerbare Energie-Gesetz definierten Wert (sogenannter anzulegender Wert) und dem durchschnittlichen Monatsmarktwert der jeweiligen Erzeugungsart. | ||
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− | Wie auch die [[Einspeisevergütung]] wird der festgelegte Wert jeden Monat neu bestimmt, weil er | + | Wie auch die [[Einspeisevergütung]] wird der festgelegte Wert jeden Monat neu bestimmt, weil er einer Degression unterliegt. Die aktuellen Beträge findest Du auf einer [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html Seite der Bundesnetzagentur]. |
Auch wenn Du eine Anlage mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt betreibst, könntest Du - statt eine Einspeisevergütung vom [[Netzbetreiber]] zu nutzen - Deinen Strom direkt vermarkten. Auch hierfür gibt es eine Marktprämie. Die anzulegenden Werte für Anlagen bis 10 Kilowatt liegen deutlich höher als die für Anlagen bis 40 Kilowatt und solche zwischen 40 Kilowatt und bis zu 1 Megawatt. Anlagen, die mehr als 1 Megawatt installierte Leistung haben, müssen den anzulegenden Wert hingegen in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur bestimmen lassen. | Auch wenn Du eine Anlage mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt betreibst, könntest Du - statt eine Einspeisevergütung vom [[Netzbetreiber]] zu nutzen - Deinen Strom direkt vermarkten. Auch hierfür gibt es eine Marktprämie. Die anzulegenden Werte für Anlagen bis 10 Kilowatt liegen deutlich höher als die für Anlagen bis 40 Kilowatt und solche zwischen 40 Kilowatt und bis zu 1 Megawatt. Anlagen, die mehr als 1 Megawatt installierte Leistung haben, müssen den anzulegenden Wert hingegen in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur bestimmen lassen. | ||
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Version vom 17. Juli 2023, 15:40 Uhr
Wenn Du Betreiber:in einer Solar-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt bist, erhältst Du keine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. In diesem Fall greift die Direktvermarktung: Um Geld für den eingespeisten Strom zu erhalten, musst Du den erzeugten Strom an Dritte verkaufen.
In aller Regel schließen Anlagenbetreiber:innen dafür einen langjährigen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den erzeugten Strom zu einem fest vereinbarten Preis abnimmt. Dieser Preis berechnet sich aus der Differenz zwischen einem im Erneuerbare Energie-Gesetz definierten Wert (sogenannter anzulegender Wert) und dem durchschnittlichen Monatsmarktwert der jeweiligen Erzeugungsart.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nehmen wir an, der anzulegende Wert für eine Solaranlage mit 150 Kilowatt installierter Leistung beträgt 6,00 Cent pro Kilowattstunde. Nehmen wir weiterhin an, der monatliche Mittelwert für den Marktwert von Solarstrom beträgt 3,5 Cent / Kilowattstunde. Dann beträgt die Marktprämie genau 1,5 Cent / Kilowattstunde. Aus der Marktprämie und dem Geld aus der Veräußerung des Stroms am Markt (meist der Strombörse) zahlt Dir der Direktvermarkter den vereinbarten Preis für Deinen Strom.
Wie auch die Einspeisevergütung wird der festgelegte Wert jeden Monat neu bestimmt, weil er einer Degression unterliegt. Die aktuellen Beträge findest Du auf einer Seite der Bundesnetzagentur.
Auch wenn Du eine Anlage mit einer Leistung bis zu 100 Kilowatt betreibst, könntest Du - statt eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber zu nutzen - Deinen Strom direkt vermarkten. Auch hierfür gibt es eine Marktprämie. Die anzulegenden Werte für Anlagen bis 10 Kilowatt liegen deutlich höher als die für Anlagen bis 40 Kilowatt und solche zwischen 40 Kilowatt und bis zu 1 Megawatt. Anlagen, die mehr als 1 Megawatt installierte Leistung haben, müssen den anzulegenden Wert hingegen in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur bestimmen lassen.
Wenn Du eine Anlage über 100 Kilowatt Leistung betreibst und keinen Direktvermarkter findest, kannst Du für einen Zeitraum von maximal drei aufeinanderfolgen Kalendermonaten (und nicht mehr als sechs Monaten im Kalenderjahr) eine Ausfallvergütung in Anspruch nehmen. Die Ausfallvergütung liegt für Solaranlagen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde unter dem anzulegenden Wert.
Wie bei der Einspeisevergütung solltest Du auch bei der Marktprämie solltest Du beachten, dass die anzulegenden Werte sich deutlich erhöhen, wenn der Strom aus der Solaranlage komplett ins Netz eingespeist wird. Das ist im §48 des EEG 2023 so geregelt. Alternativ kann die Anlage so geplant werden, dass ein Teil zur Eigenversorgung, der andere zur Volleinspeisung genutzt wird. Voraussetzung ist dann aber, dass es für jeden Anlagenteil eine eigenen Erzeugungszähler gibt.