Abrechnung
Egal ob Du Eigenversorgung betreibst oder Du, Deine Wohneigentümergemeinschaft (WEG), Deine Wohnungsgenossenschaft oder ein spezialisierter Partner Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung machen - in allen Fällen muss der im Haus verbrauchte Strom ermittelt werden. Dafür werden sogenannte Summenzähler (Zweirichtungszähler) eingesetzt. Sie erfassen neben dem aus dem Netz bezogenen Strom den in das Netz eingespeisten Strom.
Da zudem ein Erzeugungszähler den insgesamt von der Solaranlage erzeugten Strom misst, lässt sich leicht ausrechnen, wie viel Strom innerhalb des Hauses verbraucht wurde: Man muss dafür nur den eingespeisten Strom vom insgesamt erzeugten Strom abziehen.
Wenn Du, Deine WEG Deine Wohnungsgenossenschaft oder Dein Mieterstrom-Anbieter eine Mieterstrom-Förderung in Anspruch nehmen willst oder Ihr gemeinschaftliche Gebäudeversorgung betreiben wollt, stellt sich meist ein Problem: Es kann immer ein*e oder mehrere Bewohner*innen im Haus geben, die auf den Bezug von Mieterstrom verzichten und den Strom von einem dritten Stromlieferanten beziehen. Entsprechend kann es bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung Bewohner:innen geben, die auf Bezug von Strom aus der Gemeinschaftsanlage verzichten. Physikalisch verbrauchen sie also den Strom aus der Solar-Anlage auf ihrem Dach, rein kaufmännisch betrachtet jedoch nicht. Um deren Stromverbrauch aus dem Mieterstromverbrauch bzw. Gebäudestromverbrauch herauszurechnen, braucht es entsprechende Verfahren. Vorrangig kommt das sogenannte Summenzählermodell zum Einsatz.
Der abrechnungsrelevante Zählpunkt gegenüber dem Netzbetreiber ist der Summenzähler. Unabhängig vom Summenzähler müssen die mit Solarstrom und Reststrom belieferten Endkundenzähler abgerechnet werden. Es gibt für diese Fälle keine standardisierten Lieferantenwechselprozesse (GPKE konform). Die betroffenen Endkundenzähler werden also in der Regel ausgebaut und abgemeldet sowie durch neue, eigene Zähler ersetzt. Da diese Zähler nur für die interne Abrechnung relevant sind, müssen sie nicht registriert werden und nicht marktkonform kommunizieren können.
Die Abrechnung bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung ist also recht kompliziert. Zudem müssen die gewöhnlichen Regeln für Stromrechnungen beachtet werden. Es empfiehlt sich daher speziell hierfür entwickelte Software einzusetzen.
Die seit dem 23.5.2023 mögliche Verwendung eines virtuellen Summenzählers wird die Abrechnung mittelfristig erleichtern. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Messeinrichtungen, deren Werte in die Saldierung eingehen, mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind. Außerdem sind in der Praxis noch keine Messkonzepte und Erfahrungen bei den Verteilnetzbetreibern etabliert.