Einspeisevergütung

Aus 100 prozent erneuerbar - Wiki
Version vom 22. März 2021, 21:07 Uhr von (Benutzername entfernt) (Die Seite wurde neu angelegt: „Für erneuerbaren Strom, den Du als Anlagenbetreiber*in in das öffentliche Stromnetz eingespeist, kannst Du unter bestimmten Umständen eine EEG-Vergütung er…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Für erneuerbaren Strom, den Du als Anlagenbetreiber*in in das öffentliche Stromnetz eingespeist, kannst Du unter bestimmten Umständen eine EEG-Vergütung erhalten. Für Art und Höhe der Vergütung ist die installierte Leistung der Anlage ausschlaggebend.

Bei Solar-Anlagen, die auf oder an Gebäuden oder Lärmschutzwänden installiert sind, gelten folgende Vergütungsklassen:

  • Bis 10 Kilowatt: diese Anlagen erhalten die höchste Einspeisevergütung;
  • bis 40 Kilowatt: diese Anlagen erhalten eine mittlere Vergütung;
  • bis 750 Kilowatt: diese Anlagen erhaltzen die niedrigste Vergütung.

Der Vergütungssatz wird monatlich angepasst. Die jeweils aktuellen Werte erfährst Du auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Wenn Deine Anlage nicht mehr als 100 Kilowatt installierte Leistung aufweist, erhältst Du die Einspeisevergütung von dem Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist. Hierfür musst Du Dich beim Netzbetreiber anmelden. Der Wert der Einspeisvergütung ist im Gesetz (EEG) selbst festgelegt.

Wenn Du (oder Deine Community, in der Du Dich engagierst) eine Erneuerbare Energie-Anlage betreibst, die mehr als 100 Kilowatt installierte Leistung hat, musst Du Deinen Strom direkt an Dritte verkaufen (sogenannte Direktvermarktung), um die Einspeisevergütung zu erhalten. Man spricht dann von einer Marktprämie. Die meisten Anlagenbetreiber:innen nutzen dafür spezialisierte Unternehmen (Direktvermarkter). Größere Anlagen - in der Regel mit einer installierten Leistung über 750 Kilowatt - müssen das Recht auf eine Einspeisevergütung in einer Ausschreibung ersteigern.

Einnahmen, die Du mit dem Betrieb einer Erneuerbare Energie-Anlage erzielst, gelten als Umsätze. Für sie fällt also grundsätzlich die Umsatzsteuer an. Hingegen sind Solaranlagen bis 10 Kilowatt von der Gewerbesteuer befreit. Betreiber:innen von größeren Anlagen müssen ein Gewerbe anmelden. Ihre Gewinne unterliegen prinzipiell der Gewerbesteuer. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR Jahresgewinn. In jedem Fall müssen die Gewinne aber über die Einkommenssteuer versteuert werden. [1]

  1. https://www.solarplatz.de/steuerliche-fragen-zum-thema-photovoltaik