Eigenversorgung

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Wenn Du als Stromverbraucher:in den von Dir verbrauchten Strom selbst erzeugst, könnte es sein, dass Du Eigenversorgung machst. Dafür müssen aber zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss der Strom ohne Durchleitung durch das öffentliche Stromnetz im “unmittelbaren räumlichen Zusammenhang” zur Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht werden. Dies bedeutet meist, dass die Erneuerbare Energie-Anlage auf demselben Grundstück, auf dem der Strom verbraucht wird, installiert sein muss. Zweitens muss der/die Anlagenbetreiber*in - das ist die Person, die die ökonomischen Chancen und Risiken des Betriebs der Anlage trägt - die gleiche Person sein wie die Verbraucher*in (sogenannte Personenidentität). Diese Regel wird eng ausgelegt, so dass der gemeinschaftliche Betrieb einer Anlagen von Menschen, die nicht im gleichen Haushalt leben, regelmäßig dazu führt, dass Eigenversorgung nicht infrage kommt. Das liegt daran, dass das deutsche Recht keine kollektive Eigenversorgung kennt.