Anlagenbetreiber

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Der Anlagenbetreiber ist diejenige Person, die die Anlage auch tatsächlich betreibt. Geregelt wird dies im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2009, im § 3 Nr. 2. Es geht nicht darum, wer das Eigentum an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt und damit die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Anlage trägt.

Aus dieser Regelung geht außerdem hervor, dass der Anlagenbetreiber einer PV-Anlage verschiedene Rechte und Ansprüche hat. Dazu zählen:

  • Unverzüglicher und vorrangiger Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz
  • Unverzügliche und vorrangige Abnahme des Stroms
  • Abnahme des gesamten erzeugten Stroms
  • Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms aus der Anlage