Wer macht was beim Mieterstrom?
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Reststromeinkauf
Der Betreiber der Photovoltaikanlage ist für den Reststromeinkauf verantwortlich. Du musst daher einen Stromliefervertrag für den Summenzähler abschließen.
Strompreiskalkulation
Feste Einnahmen sind:
- Arbeitspreis pro Kilowattstunde z.B. 26 Cent/kWh
- Mieterstromzuschlag für Strom aus der Photovoltaikanlage, der vor Ort geliefert wurde
- Grundpreis z.B. 6,90 Euro/Monat
- Mehrwertsteuer
Feste Kostenbestanteile sind:
- Grundpreis für Reststromliefervertrag des Summenzählers
- Kosten für Messtechnik
- ggf. Messstellenbetrieb
- ggf. Kosten für Dienstleister
- Kosten für die Stromerzeugung
- volle EEG-Umlage
- zugekaufter Reststrom
- Mehrwertsteuer
Kundenwechselprozesse
- Wenn Kund:innen in das Mieterstrommodell wechseln wollen oder aus dem Mieterstrommodell herauswechseln wollen muss mit dem Verteilnetzbetreiber der Vorgang geklärt werden. Es gibt dafür kein standardisiertes Verfahren.
Messstellenbetrieb
- Der Betreiber ist für die Erfassung der Stromzählerwerte der Mieterstromkund:innen verantwortlich. Er kann sich dafür einen externen Messstellenbetreiber oder einen Dienstleister suchen.
Abrechnung
- Vorgaben Rechnungsstellung beachten (§ 40 EnWG), Tipp: Nimm Dir eine alte Rechnung von dir als Muster
- Informationen zum Energiemix (Anteile, Umweltauswirkungen) visuell darstellen. Bundesweiter Durchschnitt als Vergleich
- bezahlte Abschläge müssen dokumentiert sein, noch offene Zahlungen in Rechnung gestellt werden oder eine Gutschrift für Überzahlungen getätigt werden
Mahnwesen
- Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Zahlungen bei ihm eingehen. Falls dies nicht passiert muss er dies bei den Kund:innen mahnen oder einen Dienstleister dafür beauftragen.
Kundenservice
- Der Betreiber sollte den Kund:innen beim Begrüßungsschreiben mitteilen wie er bei Fragen erreichbar ist. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden
Kundenwerbung
- Der Betreiber muss sich um das Werben der Kund:innen kümmern. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden
Meldepflichten
- Der Betreiber muss monatliche Liefermengen mitteilen und EEG-Umlage abführen
- Der Betreiber muss die an an Letztverbraucher gelieferte Mengen bis 31.05. an den Übertragungsnetzbetreiber mitteilen
- Der Betreiber muss seine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registrieren
- Der Betreiber muss seine Daten zur Stromkennzeichnung sowie die gelieferten Mengen veröffentlichen