Kumulierter Solar-Verbrauch

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Im Summenzählermodell (ohne Smart-Meter) wird über die Differenz von Erzeugungszähler und Summenzähler der vor Ort genutzte Solarstrom bestimmt. Wenn nicht alle Parteien Mieterstrom beziehen, erfolgt eine Korrektur des Summenzählers, da einzelne Parteien aus dem Summenzählermodell herausgerechnet werden müssen. Es kann mit normalen Zählern keine Differenzierung nach der tatsächlichen, zeitlich aufgelösten Stromnutzung stattfinden.

Zwei Beispiele zeigen das wie folgt:

Fall 1

Der Erzeugungszähler zeigt 25.000 Kilowattstunden an; der Summenzähler eine Einspeisung von 12.000 und einen Bezug von 17.000.

Dies bedeutet: 13.000 Kilowattstunden wurden im Haus direkt verbraucht. Da die Summe der Kundenzähler der Kunden, die Mieterstrom beziehen, 20.000 Kilowattstunden beträgt, bedeutet dies: Es bestand für diese Haushalte ein Restrom-Bedarf von 7.000 Kilowattstunden.

Im Gebäude wurde also weniger Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.

In solchen Fällen liegt der Anteil Solarstrom am Strombezug der Beteiligten immer zwischen dem „Durchschnittswert, wenn alle mitmachen“ und 100%.


Fall 2

Der Erzeugungszähler zeigt 25.000 Kilowattstunden an; der Summenzähler eine Einspeisung von 12.000 Kilowattstunden und einen Bezug von 17.000 Kilowattstunden.

Da die Summe der Kundenzähler einen Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden anzeigen, wurde mehr Strom im Haus direkt verbraucht als von den beteiligten Haushalten insgesamt Strom verbraucht wurde.

Der Anteil Solarstrom am Strombezug der Beteiligten ist also größer 100 %.

In diesem Fall wird eine Zählerkorrektur notwendig, so dass der Anteil 100% beträgt.

Beispielrechnung 1 für das Summenzählermodell
Beispielrechnung 2 für das Summenzählermodell, Zählerkorrektur nötig