Einspeisung

Aus 100 prozent erneuerbar - Wiki
Version vom 22. März 2021, 20:56 Uhr von (Benutzername entfernt) (Die Seite wurde neu angelegt: „Wenn Du Strom in einer Erneuerbaren Energie-Anlage erzeugst, hast Du das Recht, diesen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn Du bestimmte Vora…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wenn Du Strom in einer Erneuerbaren Energie-Anlage erzeugst, hast Du das Recht, diesen Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wenn Du bestimmte Voraussetzung erfüllst, erhältst Du für diesen Strom eine Vergütung aufgrund des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG-Vergütung). Hierfür musst Du die Anlage beim Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist, anmelden. Der Netzbetreiber muss Dir den nächsten Anschlusspunkt zuweisen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Strommetz als günstigster Verknüpfungspunkt.

Außerdem musst Du die Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.