Anlagenbetreiber

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In Mehrparteien ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder jursitische Personen Betreiber:in und Eigentümer:in einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen Errichtung, also der Kauf einer Anlage, und Betrieb einer Solar-Anlage unterschieden wird.

Anlagenbetreiber bist Du dann, wenn du die Anlage auch tatsächlich betreibst, also die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägst. Geregelt wird dies im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2009, im § 3 Nr. 2. Es geht nicht darum, wer das Eigentum an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt und somit entsprechende energierechtlichen Pflichten einhalten muss.

Der Betrieb einer Solar-Anlage wird rechtlich in verschiedenen Gesetzestexten geregelt: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV). Aus diesen Regelungen geht hervor, dass der Betrieb einer Solar-Anlage mit verschiedenen Aufgaben verbunden ist:

  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur: Als Betreiber:innen einer Solar-Anlagen bist du verpflichtet, die Stammdaten deiner Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG.
  • Anlagen-Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Errichtung und der Anschluss der Solar-Anlage an das Niederspannungsnetz musst Du an deinen Netzbetreiber melden. Dieser Schritt beinhaltet verschiedene Formulare und Dokumente, die häufig von deinem Installationsbetrieb übernommen werden. Dabei solltest Du darauf achten, dass die Montage durch ein ins Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorgenommen wird. Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetreiber gemeldet werden, dafür gibt es in der Regel ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“.
  • Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt: Als Betreiber:in erhältst Du gemäß EEG eine Einspeisevergütung, für den erzeugten Strom der nicht selbst verbraucht, sondern in das Stromnetz eingespeist wird. Dies gilt aus steuerrechtlicher Sicht als ein Verkauf und die Einspeisevergütung als Einnahme. Grundsätzlich liegt in diesem Fall eine unternehmerische bzw. gewerbliche Tätigkeit vor, deren Aufnahme dem Finanzamt gemeldet werden muss. Aus der Meldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt ergeben sich je nach gewählter Besteuerungsform unterschiedliche steuerrechtliche Regelungen.

Darüber hinaus unterscheiden sich energierechtlichen Pflichten danach, wie der Strom genutzt wird - also je nach Betriebskonzept. Wenn beispielsweise eine Förderung für die Einspeisung oder für die Nutzung des Solar-Stroms (wie Mieterstrom) beansprucht wird, musst Du als Anlagenbetreiber:in entsprechende die Fördervoraussetzungen erfüllen und die Meldepflichten erfüllen.