Kumulierter Reststromverbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Summenzählermodell (ohne [[Smart-Meter]]) wird über die Differenz von [[Erzeugungszähler]] und [[Summenzähler]] der vor Ort genutzte Solarstrom und der vor Ort bezogene [[Reststrom]] bestimmt. Wenn nicht alle Parteien mitmachen erfolgt eine Korrektur des [[Summenzähler|Summenzählers]], da einzelne Parteien aus dem [[Summenzählermodell]] herausgerechnet werden. Es kann mit normalen Zählern keine Differenzierung nach der tatsächlichen, zeitlich aufgelösten Stromnutzung stattfinden.
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Im Summenzählermodell (ohne [[Smart-Meter]]) wird über die Differenz von [[Erzeugungszähler]] und [[Summenzähler]] der vor Ort genutzte Solarstrom und der vor Ort bezogene [[Reststrom]] bestimmt. Wenn nicht alle Parteien mitmachen, erfolgt eine Korrektur des [[Summenzähler|Summenzählers]], da einzelne Parteien aus dem [[Summenzählermodell]] herausgerechnet werden müssen. Es kann mit normalen Zählern keine Differenzierung nach der tatsächlichen, zeitlich aufgelösten Stromnutzung stattfinden.
  
 
Je nach Anzahl der am Modell Teilnehmenden kann der Bezug von Reststrom in der Summe auch 0 kWh betragen.
 
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Wenn im Gebäude weniger Solarstrom verbraucht wird (Direktverbrauch), als von am Modell beteiligten insgesamt Strom verbraucht wird.
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Im Gebäude bestand ein gesamter Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, davon entfielen 20.000 auf Haushalte, die Mieterstrom beziehen.
 
 
Der Anteil Solarstrom am Strombezug der Beteiligten liegt zwischen dem „Durchschnittswert wenn alle mitmachen“ bis 100%.
 
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Die Solaranlage erzeugte 25.000 Kilowattstunden, von denen 12.000 eingespeist wurden. Der durch die Mieterstrom-Haushalte direkt verbrauchte Strom betrug als 13.000 Kilowattstunden.
  
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Daraus ergibt sich für diese Haushalte ein Reststrom-Anteil von 7.000 Kilowattstunden.
  
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Im Gebäude wurde also weniger Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.
  
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In solchen Fällen liegt der Anteil des Restroms immer zwischen dem „Durchschnittswert, wenn alle mitmachen“ und 0%.
  
  
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Im Gebäude bestand ein gesamter Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, davon entfielen 10.000 auf Haushalte, die Mieterstrom beziehen.
  
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Die Solaranlage erzeugte 25.000 Kilowattstunden, von denen 12.000 eingespeist wurden. Der durch die Mieterstrom-Haushalte direkt verbrauchte Strom betrug als 13.000 Kilowattstunden.
  
'''Fall 2'''
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Daraus ergibt sich für diese Haushalte ein Reststrom-Anteil von -3.000 Kilowattstunden.
  
Wenn im Gebäude mehr Solarstrom verbraucht wird (Direktverbrauch), als von am Modell beteiligten insgesamt Strom verbraucht wird.
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Im Gebäude wurde also mehr Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.
  
Der Anteil Solarstrom am Strombezug der Beteiligten ist größer 100 % und eine Zählerkorrektur wird notwendig.
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Bei einem negativen Wert für den Reststrom, ist eine Zählerkorrektur notwendig, so dass die Reststrom-Menge null beträgt.[[Datei:Fall 1.png|links|mini|400x400px|Beispielrechnung 1 für das Summenzählermodell]]
Beispielrechnung 2 für das Summenzählermodell, Zählerkorrektur
 
 
[[Datei:Fall 2.png|links|mini|400x400px|Beispielrechnung 2 für das Summenzählermodell, Zählerkorrektur nötig]]
 
[[Datei:Fall 2.png|links|mini|400x400px|Beispielrechnung 2 für das Summenzählermodell, Zählerkorrektur nötig]]

Version vom 16. April 2021, 23:13 Uhr

Im Summenzählermodell (ohne Smart-Meter) wird über die Differenz von Erzeugungszähler und Summenzähler der vor Ort genutzte Solarstrom und der vor Ort bezogene Reststrom bestimmt. Wenn nicht alle Parteien mitmachen, erfolgt eine Korrektur des Summenzählers, da einzelne Parteien aus dem Summenzählermodell herausgerechnet werden müssen. Es kann mit normalen Zählern keine Differenzierung nach der tatsächlichen, zeitlich aufgelösten Stromnutzung stattfinden.

Je nach Anzahl der am Modell Teilnehmenden kann der Bezug von Reststrom in der Summe auch 0 kWh betragen.

Zwei Beispiele zeigen das wie folgt:

Fall 1

Im Gebäude bestand ein gesamter Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, davon entfielen 20.000 auf Haushalte, die Mieterstrom beziehen.

Die Solaranlage erzeugte 25.000 Kilowattstunden, von denen 12.000 eingespeist wurden. Der durch die Mieterstrom-Haushalte direkt verbrauchte Strom betrug als 13.000 Kilowattstunden.

Daraus ergibt sich für diese Haushalte ein Reststrom-Anteil von 7.000 Kilowattstunden.

Im Gebäude wurde also weniger Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.

In solchen Fällen liegt der Anteil des Restroms immer zwischen dem „Durchschnittswert, wenn alle mitmachen“ und 0%.


Fall 2

Im Gebäude bestand ein gesamter Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, davon entfielen 10.000 auf Haushalte, die Mieterstrom beziehen.

Die Solaranlage erzeugte 25.000 Kilowattstunden, von denen 12.000 eingespeist wurden. Der durch die Mieterstrom-Haushalte direkt verbrauchte Strom betrug als 13.000 Kilowattstunden.

Daraus ergibt sich für diese Haushalte ein Reststrom-Anteil von -3.000 Kilowattstunden.

Im Gebäude wurde also mehr Solarstrom direkt verbraucht, als von dem am Modell beteiligten Haushalten insgesamt verbraucht wurde.

Bei einem negativen Wert für den Reststrom, ist eine Zählerkorrektur notwendig, so dass die Reststrom-Menge null beträgt.

Beispielrechnung 1 für das Summenzählermodell
Beispielrechnung 2 für das Summenzählermodell, Zählerkorrektur nötig