Messkonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim [[Mieterstrom]], bei dem häufig ein [[Summenzählermodell]] zum Einsatz kommt.
 
Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim [[Mieterstrom]], bei dem häufig ein [[Summenzählermodell]] zum Einsatz kommt.
  
Das Messkonzept muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf rechtliche Konformität und auf Übereinstimmung mit den [[Technischen Anschlussbedingungen]]. In der Regel wird ein [[Messstellenbetreiber]] benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.
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Das Messkonzept muss mit dem [[Netzbetreiber|Verteilnetzbetreiber]] abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf rechtliche Konformität und auf Übereinstimmung mit den technischen Anschlussbedingungen. In der Regel wird ein [[Messstellenbetreiber]] benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.
  
 
Je nach Leistung der Erzeugungsanlage bzw. dem Gebäude vor Ort muss eine [[Wandlermessung]] bei den Stromzählern eingebaut werden.
 
Je nach Leistung der Erzeugungsanlage bzw. dem Gebäude vor Ort muss eine [[Wandlermessung]] bei den Stromzählern eingebaut werden.
  
 
Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer [[Kundenanlage]].
 
Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer [[Kundenanlage]].

Version vom 20. April 2021, 11:20 Uhr

Damit der erzeugte Strom aus Erneuerbaren Energien gezählt werden kann, benötigst Du Stromzähler und ein Messkonzept. Im Messkonzept wird die Anordnung der Stromzähler dargestellt und die gewünschte Einspeisesituation. Jede:r Anlagenbetreiber:in wählt das Messkonzept frei aus.

Von besonderer Bedeutung ist das Messkonzept beim Mieterstrom, bei dem häufig ein Summenzählermodell zum Einsatz kommt.

Das Messkonzept muss mit dem Verteilnetzbetreiber abgestimmt werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft das Messkonzept auf rechtliche Konformität und auf Übereinstimmung mit den technischen Anschlussbedingungen. In der Regel wird ein Messstellenbetreiber benötigt, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Messtechnik die relevanten Werte und Strommengen für die Stromabrechnungen bereitstellt.

Je nach Leistung der Erzeugungsanlage bzw. dem Gebäude vor Ort muss eine Wandlermessung bei den Stromzählern eingebaut werden.

Die Versorgung mit Erneuerbaren Energien in einem Mehrparteienhaus erfolgt meist in einer Kundenanlage.