Mieterstromzuschlag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus 100 prozent erneuerbar - Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Betreiber von Photovoltaikanlagen haben Anspruch auf einen Mieterstromzuschlag für den vor Ort an Letztverbraucher gelieferten Strom aus der Photovoltaika…“)
(kein Unterschied)

Version vom 28. März 2021, 16:27 Uhr

Betreiber von Photovoltaikanlagen haben Anspruch auf einen Mieterstromzuschlag für den vor Ort an Letztverbraucher gelieferten Strom aus der Photovoltaikanlage. Der Anspruch besteht, wenn vom Gebäude mindestens 40% als Wohnfläche genutzt wird und wenn die Leistung der Anlage kleiner als 100 kWp ist. Der Strom der in das Stromnetz eingespeist wird bekommt die klassische Einspeisevergütung.