Primärenergiefaktoren

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Um Energieprozesse zu bilanzieren, wird zwischen Primär- und Endenergie unterschieden. Die Endenergie, die ein Energieträger transportiert, ist immer geringer als die Primärenergie, weil bei der Wandlung von Primärenergie - zum Beispiel beim Verbrennen von Gas zur Erzeugung von Strom - Verluste (im Fall der Gasverbrennung: Abwärme) auftreten. Außerdem geht auch beim Transport (beispielsweise bei der Leitung des Stroms über Netze) Energie verloren. Der Unterschied zwischen Primär- und Endenergie zeigt genau das: die Verluste durch die Wandlung und den Transport von Energie. Um den eigentlichen Energiebedarf (Jahres-Primärenergiebedarf) für das Heizen, die Wärmwasseraufwndung, die Lüftung und die Kühlung eines Gebäudes zu erfassen, müssen diese Verluste berücksichtigt werden. Dafür wird die Energie, die im Gebäude verbraucht wird (Endenergie), mit spezifischen Faktoren multipliziert. Dies sind die Primärenergiefaktoren.

Für jeden Energieträger gibt es spezifische Primärenergiefaktoren, weil sich das Ausmaß der Verluste je nach Energieträger unterscheidet.

Das Gebäude-Energie-Gesetz sieht in Anlage 4 folgende Primärenergiefaktoren vor:

  • Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Biogas, Bioöl, Steinkohle: 1,1
  • Braunkohle 1,2
  • Holz: 0,2
  • Netzstrom: 1,8

Wichtig ist: Erneuerbare Wärme-Energien wie Erdwärme, Geothermie oder Solarthermie haben einen Primärenergiefaktor von Null. Auch Strom aus Photovoltaik und auch Windenergie hat, wenn er gebäudenah erzeugt wird, einen Primärenergiefaktor von Null.

Für Bioöl und Biogas kann ein Primärenergiefaktor von 0,3 verwendet werden, wenn die Biomasse in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude (oder mehreren Gebäuden, die im räumlichen Zusammenhang sind) erzeugt wurde und zur direkten Versorgung genutzt wurde.

Für Biogas, das aus dem Gasnetz entnommen wird (Biomethan) gelten folgende Primärenergiefaktoren:

  • der Wert 0,7 für den Fall, dass das Biomethan in einem Brennwertkessel genutzt wird,
  • der Wert 0,5 für den Fall, dass das Biomethan in einer hocheffizienten KWK-Anlage genutzt wird, die bestimmte Kriterien erfüllt.

Bei Nah- und Fernwärmenetze kommt es auf den Wärmeträger an, den das jeweilige Versorgungsunternehmen nutzt. Als Minimalwert gilt ein Primärenergiefaktor von 0,3.

Für gebäudenahe oder -integrierte hochflexible KWK-Anlagen gibt es ein eigenes Berechnungsverfahren. Wenn eine KWK-Anlage in einem neuen Gebäude einen fossilen Kessel in einem oder mehreren Bestandsgebäude in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ersetzt, kann ein Primärenergiefaktor von 0,6 verwendet werden.  

Soweit eine KWK-Anlage Strom erzeugt, die in das Stromnetz eingespeist werden, kann für diesen Strom ein Primärenergiefaktor von 2,8 (sogenannter Primärenergiefaktor für den Verdrängungsstrommix) angesetzt werden. Diese Überschuss-Primärenergie wirkt wie eine Gutschrift, sie vermindert also den Primärenergiebedarf bei der Erzeugung von Wärme.

Für Strom, der in Erneuerbare Energie-Anlagen erzeugt wird und in das Netz eingespeist wird, gibt es keinen vergleichbaren Primärenergiefaktor für den Verdrängungsstrommix. Stattdessen besteht die Möglichkeit einer direkten Anrechenbarkeit auf den Primärenergiebedarf.

Es folgen zwei Beispiele:

  1. Ein Mehrparteienhaus wird über eine Kombination aus Solarthermie und Gaskessel beheizt. Auch das Trinkwasser wird durch diese Technologien erwärmt. Über den Gaskessel werden im Jahr 80 MWh Wärme erzeugt, über die Solarthermie 15 MWh. Es ergibt sich also ein Endenergiebedarf von 95 MWh. Dann ergibt sich durch die Multiplikation mit den jeweiligen Primärenergiefaktoren der folgende Jahres-Primärenergiebedarf: 80 MWh x 1,1 (Primärenergiefaktor Gas) + 15 MWh x 0 (Primärenergiefaktor Solarthermie) = 88 MWh (Jahresprimärenergiebedarf).
  2. In einem neu zu errichtenden Mehrparteienhaus wird eine hochflexible KWK-Anlage installiert, die ein Bestandsgebäude mitversorgt, in dem ein Öl-Kessel dafür außer Betrieb genommen wurde. Die KWK-Anlage erzeugt 915 MWh thermische Energie. Von dem erzeugten Strom werden 100 MWh in das öffentliche Netz eingespeist. Es ergibt sich der folgende Jahres-Primärenergiebedarf: 915  MWh x 0,6 (Primärenergiefaktor für diese Art von KWK-Anlagen) - 100 MWh x 2,8 (Primärenergiefaktor für KWK-Verdrängungsstrommix) = 269 MWh (Jahresprimärenergiebedarf)