Reststromlieferung: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „Es muss ein Vertrag mit einem Lieferanten für den Reststrom abgeschlossen werden, der den Summenzähler mit Reststrom beliefert. Dafür kommt jeder Lieferant…“) |
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Version vom 26. März 2021, 03:50 Uhr
Es muss ein Vertrag mit einem Lieferanten für den Reststrom abgeschlossen werden, der den Summenzähler mit Reststrom beliefert. Dafür kommt jeder Lieferant in Frage. Aufgrund der größeren Abnahmemenge bei mehreren Teilnehmern am Modell kann es möglich sein, einen besseren Preis als gewöhnliche Letztverbraucher zu bekommen.
Wenn nur wenige Parteien am Modell teilnehmen kann der gelieferte Strom nur wenige oder keine Kilowattstunde Strom betragen. In diesem Fall ist die Grundgebühr aber dennoch fällig.