Stromlieferant: Unterschied zwischen den Versionen

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Stromlieferant ist das Unternehmen, das Dir als Endverbraucher:in den Strom liefert. Sofern die Stromlieferung nicht ausschließlich aus einer [[Kundenanlage]] erfolgt, gilt jeder Stromlieferant als [[Energieversorgungsunternehmen]] und hat entsprechende Pflichten zu erfüllen. Insbesondere muss die [[Stromlieferung]] bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden, und die Bundesnetzagentur prüft, ob der Stromlieferant die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweist sowie eine zuverlässige Geschäftsleitung nachweisen kann. Die Stromlieferung ist außerdem beim Hauptzollamt anzuzeigen. Außerdem sind Vorgaben in der [[Stromrechnung]] zu beachten.
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Stromlieferant ist das Unternehmen, das Dir als Endverbraucher:in den Strom liefert. Sofern die Stromlieferung nicht ausschließlich aus einer [[Kundenanlage]] erfolgt, gilt jeder Stromlieferant als [[Energieversorgungsunternehmen]] und hat entsprechende Pflichten zu erfüllen. Insbesondere muss die [[Stromlieferung]] bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden, und die Bundesnetzagentur prüft, ob der Stromlieferant die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweist sowie eine zuverlässige Geschäftsleitung nachweisen kann. Zudem ist ein Eintrag in das [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Marktstammdatenregister] der Bundesnetzagentur notwendig. Die Stromlieferung ist außerdem beim Hauptzollamt anzuzeigen. Außerdem sind Vorgaben in der [[Stromrechnung]] zu beachten.

Version vom 16. April 2021, 21:28 Uhr

Stromlieferant ist das Unternehmen, das Dir als Endverbraucher:in den Strom liefert. Sofern die Stromlieferung nicht ausschließlich aus einer Kundenanlage erfolgt, gilt jeder Stromlieferant als Energieversorgungsunternehmen und hat entsprechende Pflichten zu erfüllen. Insbesondere muss die Stromlieferung bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden, und die Bundesnetzagentur prüft, ob der Stromlieferant die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweist sowie eine zuverlässige Geschäftsleitung nachweisen kann. Zudem ist ein Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Die Stromlieferung ist außerdem beim Hauptzollamt anzuzeigen. Außerdem sind Vorgaben in der Stromrechnung zu beachten.