Wer macht was beim Mieterstrom?

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Reststromeinkauf

Der Betreiber der Photovoltaikanlage ist für den Reststromeinkauf verantwortlich. Du musst daher einen Stromliefervertrag für den Summenzähler abschließen.

Strompreiskalkulation

Feste Einnahmen sind:

  • Arbeitspreis pro Kilowattstunde z.B. 26 Cent/kWh
  • Mieterstromzuschlag für Strom aus der Photovoltaikanlage, der vor Ort geliefert wurde
  • Grundpreis z.B. 6,90 Euro/Monat
  • Mehrwertsteuer

Feste Kostenbestanteile sind:

  • Grundpreis für Reststromliefervertrag des Summenzählers
  • Kosten für Messtechnik
  • ggf. Messstellenbetrieb
  • ggf. Kosten für Dienstleister
  • Kosten für die Stromerzeugung
  • volle EEG-Umlage
  • zugekaufter Reststrom
  • Mehrwertsteuer

Kundenwechselprozesse

Messstellenbetrieb

  • Der Betreiber ist für die Erfassung der Stromzählerwerte der Mieterstromkund:innen verantwortlich. Er kann sich dafür einen externen Messstellenbetreiber oder einen Dienstleister suchen.

Abrechnung

  • Vorgaben Rechnungsstellung beachten (§ 40 EnWG), Tipp: Nimm Dir eine alte Rechnung von dir als Muster
  • Informationen zum Energiemix (Anteile, Umweltauswirkungen) visuell darstellen. Bundesweiter Durchschnitt als Vergleich
  • bezahlte Abschläge müssen dokumentiert sein, noch offene Zahlungen in Rechnung gestellt werden oder eine Gutschrift für Überzahlungen getätigt werden

Mahnwesen

  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Zahlungen bei ihm eingehen. Falls dies nicht passiert muss er dies bei den Kund:innen mahnen oder einen Dienstleister dafür beauftragen.

Kundenservice

  • Der Betreiber sollte den Kund:innen beim Begrüßungsschreiben mitteilen wie er bei Fragen erreichbar ist. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden

Kundenwerbung

  • Der Betreiber muss sich um das Werben der Kund:innen kümmern. Dies kann an einen Dienstleister ausgelagert werden

Meldepflichten

  • Der Betreiber muss monatliche Liefermengen mitteilen und EEG-Umlage abführen
  • Der Betreiber muss die an an Letztverbraucher gelieferte Mengen bis 31.05. an den Übertragungsnetzbetreiber mitteilen
  • Der Betreiber muss seine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registrieren
  • Der Betreiber muss seine Daten zur Stromkennzeichnung sowie die gelieferten Mengen veröffentlichen