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Auch auf oder an einem Mehrparteienhaus kann Solar-Strom erzeugt werden.

Wenn Du Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus bist (oder Dir vielleicht sogar das gesamte Gebäude gehört), oder Du Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft bist, geht es Dir sicherlich in erster Linie um den Klimaschutz und möglichweise um ein paar Zusatzeinnahmen, die man mit einer Solar-Anlage erzielen kann. Attraktiv ist die Solar-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade aber auch deshalb, weil sei einen Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes leisten kann.

Es gibt allerdings unterschiedliche Optionen für den Betrieb der Anlage und für die Verwendung des Stroms.

So musst Du als Wohungseingentümer oder als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht unbedingt selbst in die Anlage investieren, und Du musst sie auch nicht selbst betreiben. Du kannst Dich hier verschiedener Modelle für Anlageneigentümer*in / Anlagenbetreiber*in bedienen. Dies gilt auch für Wohnungsgenossenschaften. Wenn Du als Mieter aktiv werden willst, kannst Du das Dach des Hauses, in dem Du wohnst, von Deinem Vermieter pachten, um die Anlage zu betreiben.

Auch für die Verwendung des Strom kannst Du zwischen unterschiedlichen Optionen auswählen. Grundsätzlich kannst Du für den gesamten Strom, der auf dem Dach (oder an der Fassade) erzeugt wird und den Du in das öffentliche Stromnetz einspeist, eine Vergütung bekommen. Die Vergütung für die Einspeisung musst Du bei Deinem Verteilnetzbetreiber beantragen, wenn die Anlage nicht mehr als 100 Kilowatt Leistung hat. Bei Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt kannst Du eine Marktprämie erhalten, brauchst dafür aber einen Direktvermarkter.

Alternativ kann der Strom vom Dach (oder der Fassade) Deines Hauses direkt innerhalb des Hauses verbraucht werden. Energierechtlich gesprochen, liegt dann entweder die Versorgung innerhalb einer Kundenanlage mittels Mieterstrom oder mittels gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung vor. Der Unterschied zwischen beiden: Beim Mieterstrom handelt es sich um eine Stromlieferung durch ein Energieversorgungsunternehmen, bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung liegt eine Versorgung auf Grundlage eines Gebäudestromnutzungsvertrages vor.

Strom, der aus einer Kundenanlage geliefert wird oder der zur Eigenversorgung genutzt wird, ist billiger als der Strom, der aus dem Stromnetz von einem Stromlieferanten bezogen wird, weil weder Stromsteuer noch Netzentgelte bezahlt werden müssen.

In aller Regel wird man sowohl bei einer Versorgung über eine Kundenanlage als auch bei Eigenversorgung nicht den gesamten Stromverbrauch über den Strom aus der Anlage auf dem Dach decken. Man braucht dann Reststrom, den man über einen Stromlieferanten aus dem öffentlichen Stromnetz bezieht. Umgekehrt wird es immer wieder Zeitpunkte geben - meist gegen Mittag, wenn die Solar-Anlage am meisten Strom erzeugt - zu denen mehr Strom aus der eigenen Produktion zur Verfügung steht, als im Haus verbraucht werden kann. Auch für diesen Überschussstrom erhältst Du eine Vergütung für die Einspeisung.