Energierechtliche Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die energierechtlichen Pflichten sind über eine Vielzahl von Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV) verteilt und lassen sich grob unterteilen in:
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Abhängig von dem [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] einer Solar-Anlage unterscheiden sich die [[Rollen und Aufgaben|Aufgaben und Rollen]] und die energierechtlichen Pflichten die Du berücksichtigen musst.
  
Fördervoraussetzungen
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Die energierechtlichen Pflichten sind über eine Vielzahl von Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV) verteilt und lassen sich grob unterteilen in:
technische Ausstattungspflichten
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Mess- und Abrechnungspflichten
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* Fördervoraussetzungen (siehe [[Einspeisung]], [[Einspeisevergütung]] und [[Mieterstrom]]).
Melde- und Mitteilungspflichten sowie
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* technische Anschlussbedingungen
Pflichten zur Entrichtung bestimmter Abgaben und Umlagen
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* Mess- und Abrechnungspflichten (siehe [[Messkonzept]] und [[Stromrechnung]])
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* Melde- und Mitteilungspflichten (siehe [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]])
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* Pflichten zur Entrichtung bestimmter Abgaben und Umlagen (siehe [[Stromlieferung]] und [[Eigenversorgung|Eigenversorgung)]]
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2024, 10:33 Uhr

Abhängig von dem Betriebskonzept einer Solar-Anlage unterscheiden sich die Aufgaben und Rollen und die energierechtlichen Pflichten die Du berücksichtigen musst.

Die energierechtlichen Pflichten sind über eine Vielzahl von Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV) verteilt und lassen sich grob unterteilen in: