Anlagenbetreiber: Unterschied zwischen den Versionen

Aus 100 prozent erneuerbar - Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
 
(15 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
In Mehrparteien ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder jursitische Personen [[Anlagenbetreiber|Betreiber:in]] und [[Anlageneigentümer|Eigentümer:in]] einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen Errichtung, also der Kauf einer Anlage, und Betrieb einer Solar-Anlage unterschieden wird.
+
In Mehrparteienhäusern ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder juristische Personen Betreiber:in und [[Anlageneigentümer|Eigentümer:in]] einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen dem Eigentum an einer Solar-Anlage und deren Betrieb unterschieden wird.
  
'''Anlagenbetreiber''' bist Du dann, wenn du die Anlage auch tatsächlich betreibst, also die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägst. Geregelt wird dies im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2009, im § 3 Nr. 2. Es geht nicht darum, wer das [[Anlageneigentümer|Eigentum]] an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt und somit entsprechende [[energierechtlichen Pflichten]] einhalten muss.  
+
'''Anlagenbetreiber''' bist Du dann, wenn du die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägst. Es geht nicht darum, wer das [[Anlageneigentümer|Eigentum]] an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt und somit entsprechende [[Energierechtliche Pflichten|energierechtlichen Pflichten]] einhalten muss.  
  
Aus dieser Regelung geht außerdem hervor, dass der Betrieb einer Solar-Anlage mit verschiedenen Aufgaben verbunden ist:  
+
Der Betrieb einer Solar-Anlage wird rechtlich in verschiedenen Gesetzestexten geregelt: [https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ Energiewirtschaftsgesetz] (EnWG), im [https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html#BJNR106610014BJNE000405128 Erneuerbare-Energie-Gesetz] (EEG) und im Stromsteuerrecht ([https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/ StromStG] und [http://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/ StromStV]). Aus diesen Regelungen geht hervor, dass der Betrieb einer Solar-Anlage mit verschiedenen Aufgaben verbunden ist:  
  
* <u>Anmeldung bei der [[Bundesnetzagentur]]</u>: Als Betreiber:innen einer Solar-Anlagen bist du verpflichtet, die Stammdaten deiner Anlagen im [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ Marktstammdatenregister] einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG.
+
* <u>Anmeldung bei der [[Bundesnetzagentur]]</u>: Als Betreiber:in einer Solar-Anlagen bist Du verpflichtet, die Stammdaten deiner Anlagen im [https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ Marktstammdatenregister] einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG, vorrangig also die [[Einspeisevergütung]].
* <u>Anlagen-Anmeldung beim [[Netzbetreiber]]:</u> Die Errichtung und der Anschluss der Solar-Anlage an das Niederspannungsnetz musst Du an deinen Netzbetreiber melden. Dieser Schritt beinhaltet verschiedene Formulare und Dokumente, die häufig von deinem Installationsbetrieb übernommen werden. Dabei solltest Du darauf achten, dass die Montage durch ein ins Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorgenommen wird. Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetreiber gemeldet werden, dafür gibt es in der Regel ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“.  
+
* <u>Anlagen-Anmeldung beim [[Netzbetreiber]]:</u> Die Errichtung und der Anschluss der Solar-Anlage an das Niederspannungsnetz musst Du an deinen Netzbetreiber melden. Dieser Schritt beinhaltet verschiedene Formulare und Dokumente, die häufig von deinem Installationsbetrieb übernommen werden. Dabei solltest Du darauf achten, dass die Montage durch ein in das Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorgenommen wird. Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetreiber gemeldet werden, dafür gibt es in der Regel ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“. [[Steckersolar|Steckersolaranlagen]] müssen nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden.
* <u>Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt</u>: Als Betreiber:in erhältst Du gemäß EEG eine [[Einspeisevergütung]], für den erzeugten Strom der nicht selbst verbraucht, sondern in das Stromnetz eingespeist wird. Dies gilt aus steuerrechtlicher Sicht als ein Verkauf und die Einspeisevergütung als Einnahme. Grundsätzlich liegt in diesem Fall eine unternehmerische bzw. gewerbliche Tätigkeit vor, deren Aufnahme dem Finanzamt gemeldet werden muss. Aus der Meldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt ergeben sich je nach gewählter Besteuerungsform unterschiedliche [https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/betrieb/meldung steuerrechtliche Regelungen].
+
* <u>Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Gewerbe- und Finanzamt</u>: Als Betreiber:in erhältst Du gemäß EEG für den erzeugten Strom, den Du nicht selbst verbrauchst, sondern in das Stromnetz einspeist, eine Einspeisevergütung. Daher liegt in diesem Fall eine gewerbliche Tätigkeit vor, deren Aufnahme dem Gewerbeamt gemeldet werden muss. Auch das Finanzamt erfährt so vom Betrieb der Solar-Anlage und wird auf die Einhaltung unterschiedlicher steuerrechtliche Regelungen achten. Dies gilt nicht bei [[Steckersolar]].
Darüber hinaus unterscheiden sich energierechtlichen Pflichten danach, wie der Strom genutzt wird - also je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]]. Wenn beispielsweise eine Förderung für die [[Einspeisung]] oder für die Nutzung des Solar-Stroms (wie [[Mieterstrom]]) beansprucht wird, musst Du als Anlagenbetreiber:in entsprechende die Fördervoraussetzungen erfüllen und die Meldepflichten erfüllen.
+
* <u>Anmeldung beim Hauptzollamt</u>: In manchen [[Betriebskonzepte|Betriebskonzepten]] einer Solar-Anlage wird der Solar-Strom an Endverbraucher:innen geliefert, in diesem Fall muss fällt dafür die Stromsteuer an. Du musst dann die Streuer beim Hauptzollamt anmelden oder dort eine Steuerbefreiung beantragen (siehe [[Stromlieferung]]).
 +
Darüber hinaus unterscheiden sich energierechtlichen Pflichten danach, wie der Strom genutzt wird - also je nach [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]]. Wenn beispielsweise eine Förderung für die [[Einspeisung]] oder für die Nutzung des Solar-Stroms (wie [[Mieterstrom]]) beansprucht wird, musst Du als Anlagenbetreiber:in entsprechende Fördervoraussetzungen und Meldepflichten erfüllen.
 +
 
 +
 
 +
 
 +
* [Mailto:info@100-prozent-erneuerbar.de Fehler oder veraltete Information entdeckt? Senden Sie uns Ihre Fragen & Hinweise an info@100-prozent-erneuerbar.de!]

Aktuelle Version vom 15. Mai 2024, 10:24 Uhr

In Mehrparteienhäusern ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder juristische Personen Betreiber:in und Eigentümer:in einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen dem Eigentum an einer Solar-Anlage und deren Betrieb unterschieden wird.

Anlagenbetreiber bist Du dann, wenn du die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägst. Es geht nicht darum, wer das Eigentum an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt und somit entsprechende energierechtlichen Pflichten einhalten muss.

Der Betrieb einer Solar-Anlage wird rechtlich in verschiedenen Gesetzestexten geregelt: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV). Aus diesen Regelungen geht hervor, dass der Betrieb einer Solar-Anlage mit verschiedenen Aufgaben verbunden ist:

  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur: Als Betreiber:in einer Solar-Anlagen bist Du verpflichtet, die Stammdaten deiner Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG, vorrangig also die Einspeisevergütung.
  • Anlagen-Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Errichtung und der Anschluss der Solar-Anlage an das Niederspannungsnetz musst Du an deinen Netzbetreiber melden. Dieser Schritt beinhaltet verschiedene Formulare und Dokumente, die häufig von deinem Installationsbetrieb übernommen werden. Dabei solltest Du darauf achten, dass die Montage durch ein in das Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorgenommen wird. Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetreiber gemeldet werden, dafür gibt es in der Regel ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“. Steckersolaranlagen müssen nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Gewerbe- und Finanzamt: Als Betreiber:in erhältst Du gemäß EEG für den erzeugten Strom, den Du nicht selbst verbrauchst, sondern in das Stromnetz einspeist, eine Einspeisevergütung. Daher liegt in diesem Fall eine gewerbliche Tätigkeit vor, deren Aufnahme dem Gewerbeamt gemeldet werden muss. Auch das Finanzamt erfährt so vom Betrieb der Solar-Anlage und wird auf die Einhaltung unterschiedlicher steuerrechtliche Regelungen achten. Dies gilt nicht bei Steckersolar.
  • Anmeldung beim Hauptzollamt: In manchen Betriebskonzepten einer Solar-Anlage wird der Solar-Strom an Endverbraucher:innen geliefert, in diesem Fall muss fällt dafür die Stromsteuer an. Du musst dann die Streuer beim Hauptzollamt anmelden oder dort eine Steuerbefreiung beantragen (siehe Stromlieferung).

Darüber hinaus unterscheiden sich energierechtlichen Pflichten danach, wie der Strom genutzt wird - also je nach Betriebskonzept. Wenn beispielsweise eine Förderung für die Einspeisung oder für die Nutzung des Solar-Stroms (wie Mieterstrom) beansprucht wird, musst Du als Anlagenbetreiber:in entsprechende Fördervoraussetzungen und Meldepflichten erfüllen.