Energierechtliche Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
K |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
* Mess- und Abrechnungspflichten (siehe [[Messkonzept]] und [[Stromrechnung]]) | * Mess- und Abrechnungspflichten (siehe [[Messkonzept]] und [[Stromrechnung]]) | ||
* Melde- und Mitteilungspflichten (siehe [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]]) | * Melde- und Mitteilungspflichten (siehe [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]]) | ||
− | * Pflichten zur Entrichtung bestimmter Abgaben und Umlagen (siehe [[Stromlieferung]] und [[Eigenversorgung]] | + | * Pflichten zur Entrichtung bestimmter Abgaben und Umlagen (siehe [[Stromlieferung]] und [[Eigenversorgung|Eigenversorgung)]] |
+ | |||
+ | |||
− | |||
*[mailto:info@100-prozent-erneuerbar.de Fehler oder veraltete Information entdeckt? Senden Sie uns Ihre Fragen & Hinweise an info@100-prozent-erneuerbar.de!] | *[mailto:info@100-prozent-erneuerbar.de Fehler oder veraltete Information entdeckt? Senden Sie uns Ihre Fragen & Hinweise an info@100-prozent-erneuerbar.de!] |
Aktuelle Version vom 15. Mai 2024, 10:33 Uhr
Abhängig von dem Betriebskonzept einer Solar-Anlage unterscheiden sich die Aufgaben und Rollen und die energierechtlichen Pflichten die Du berücksichtigen musst.
Die energierechtlichen Pflichten sind über eine Vielzahl von Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV) verteilt und lassen sich grob unterteilen in:
- Fördervoraussetzungen (siehe Einspeisung, Einspeisevergütung und Mieterstrom).
- technische Anschlussbedingungen
- Mess- und Abrechnungspflichten (siehe Messkonzept und Stromrechnung)
- Melde- und Mitteilungspflichten (siehe Anlagenbetreiber:in)
- Pflichten zur Entrichtung bestimmter Abgaben und Umlagen (siehe Stromlieferung und Eigenversorgung)