Energierechtliche Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus 100 prozent erneuerbar - Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (MarcoGuetle verschob die Seite Energierechtlichen Pflichten nach Energierechtliche Pflichten)
K
 
Zeile 7: Zeile 7:
 
* Mess- und Abrechnungspflichten (siehe [[Messkonzept]] und [[Stromrechnung]])
 
* Mess- und Abrechnungspflichten (siehe [[Messkonzept]] und [[Stromrechnung]])
 
* Melde- und Mitteilungspflichten (siehe [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]])
 
* Melde- und Mitteilungspflichten (siehe [[Anlagenbetreiber|Anlagenbetreiber:in]])
* Pflichten zur Entrichtung bestimmter Abgaben und Umlagen (siehe [[Stromlieferung]] und [[Eigenversorgung]]
+
* Pflichten zur Entrichtung bestimmter Abgaben und Umlagen (siehe [[Stromlieferung]] und [[Eigenversorgung|Eigenversorgung)]]
  
  
  
 
*[mailto:info@100-prozent-erneuerbar.de Fehler oder veraltete Information entdeckt? Senden Sie uns Ihre Fragen & Hinweise an info@100-prozent-erneuerbar.de!]
 
*[mailto:info@100-prozent-erneuerbar.de Fehler oder veraltete Information entdeckt? Senden Sie uns Ihre Fragen & Hinweise an info@100-prozent-erneuerbar.de!]

Aktuelle Version vom 15. Mai 2024, 10:33 Uhr

Abhängig von dem Betriebskonzept einer Solar-Anlage unterscheiden sich die Aufgaben und Rollen und die energierechtlichen Pflichten die Du berücksichtigen musst.

Die energierechtlichen Pflichten sind über eine Vielzahl von Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV) verteilt und lassen sich grob unterteilen in: