Anlagenbetreiber: Unterschied zwischen den Versionen
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In Mehrparteienhäusern ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder juristische Personen Betreiber:in und [[Anlageneigentümer|Eigentümer:in]] einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen dem Eigentum an einer Solar-Anlage und deren Betrieb unterschieden wird. | In Mehrparteienhäusern ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder juristische Personen Betreiber:in und [[Anlageneigentümer|Eigentümer:in]] einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen dem Eigentum an einer Solar-Anlage und deren Betrieb unterschieden wird. | ||
Version vom 12. Juli 2022, 13:50 Uhr
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildet das Wiki nicht den neuesten Stand zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern ab. Einige Informationen sind daher möglicherweise veraltet. Die letzte Aktualisierung erfolgte April 2021. Wir arbeiten derzeit an einer Weiterentwicklung des Wiki.
In Mehrparteienhäusern ist es nicht unüblich, dass unterschiedliche natürliche oder juristische Personen Betreiber:in und Eigentümer:in einer Solar-Anlage sind. Das hängt damit zusammen, dass energierechtlich zwischen dem Eigentum an einer Solar-Anlage und deren Betrieb unterschieden wird.
Anlagenbetreiber bist Du dann, wenn du die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägst. Es geht nicht darum, wer das Eigentum an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt und somit entsprechende energierechtlichen Pflichten einhalten muss.
Der Betrieb einer Solar-Anlage wird rechtlich in verschiedenen Gesetzestexten geregelt: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und im Stromsteuerrecht (StromStG und StromStV). Aus diesen Regelungen geht hervor, dass der Betrieb einer Solar-Anlage mit verschiedenen Aufgaben verbunden ist:
- Anmeldung bei der Bundesnetzagentur: Als Betreiber:in einer Solar-Anlagen bist Du verpflichtet, die Stammdaten deiner Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG, vorrangig also die Einspeisevergütung.
- Anlagen-Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Errichtung und der Anschluss der Solar-Anlage an das Niederspannungsnetz musst Du an deinen Netzbetreiber melden. Dieser Schritt beinhaltet verschiedene Formulare und Dokumente, die häufig von deinem Installationsbetrieb übernommen werden. Dabei solltest Du darauf achten, dass die Montage durch ein in das Installateurverzeichnis eingetragenes „Elektrounternehmen“ vorgenommen wird. Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage muss vor der Montage dem jeweiligen Netzbetreiber gemeldet werden, dafür gibt es in der Regel ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“.
- Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Gewerbe- und Finanzamt: Als Betreiber:in erhältst Du gemäß EEG für den erzeugten Strom, den Du nicht selbst verbrauchst, sondern in das Stromnetz einspeist, eine Einspeisevergütung. Daher liegt in diesem Fall eine gewerbliche Tätigkeit vor, deren Aufnahme dem Gewerbeamt gemeldet werden muss. Auch das Finanzamt erfährt so vom Betrieb der Solar-Anlage und wird auf die Einhaltung unterschiedlicher steuerrechtliche Regelungen achten.
- Anmeldung beim Hauptzollamt: In manchen Betriebskonzepten einer Solar-Anlage wird der Solar-Strom an Endverbraucher:innen geliefert, in diesem Fall muss fällt dafür die Stromsteuer an. Du musst dann die Streuer beim Hauptzollamt anmelden oder dort eine Steuerbefreiung beantragen (siehe Stromlieferung).
Darüber hinaus unterscheiden sich energierechtlichen Pflichten danach, wie der Strom genutzt wird - also je nach Betriebskonzept. Wenn beispielsweise eine Förderung für die Einspeisung oder für die Nutzung des Solar-Stroms (wie Mieterstrom) beansprucht wird, musst Du als Anlagenbetreiber:in entsprechende Fördervoraussetzungen und Meldepflichten erfüllen.