Jahres-Primärenergiebedarf: Unterschied zwischen den Versionen

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(Hinweis Energieausweis eingepflegt (damit wird gelöschter Artikel Energieausweis hinreichend ersetzt))
(Link EE-Pflicht und Hinweis auf Anrechenbarkeit von EE-Pflicht-Erfüllung nach GEG 2020 (hier ist unklar, ob das so richtig formuliert wurde - ist auch nicht notwendig, dies in dieser Detailtiefe zu klären) gelöscht)
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Wenn Du ein Wohngebäude oder eine Wohnung mieten, kaufen oder pachten möchtest, hast Du das Recht, einen Energieausweis einzusehen - und zwar spätestens bei der Besichtigung der Wohnung oder des Gebäudes. In diesem Energieausweis muss auch der Jahres-Primärenergiebedarf ausgewiesen sein.
 
Wenn Du ein Wohngebäude oder eine Wohnung mieten, kaufen oder pachten möchtest, hast Du das Recht, einen Energieausweis einzusehen - und zwar spätestens bei der Besichtigung der Wohnung oder des Gebäudes. In diesem Energieausweis muss auch der Jahres-Primärenergiebedarf ausgewiesen sein.
  
Wenn Du als Einzeleigentümer oder über Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Deinem Gebäude eine Photovoltaik-Anlage betreibst, hast Du die Möglichkeit der [[Anrechenbarkeit von Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen|Anrechenbarkeit]] auf den Jahres-Primärenergiebedarf. Auch jede andere Form, die [[Erneuerbare-Energien-Pflicht|Pflicht zur mindestens anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien]] zu erfüllen, führt dank der jeweiligen Primärenergiefaktoren zu einer Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs.
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Wenn Du als Einzeleigentümer oder über Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Deinem Gebäude eine Photovoltaik-Anlage betreibst, hast Du die Möglichkeit der [[Anrechenbarkeit von Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen|Anrechenbarkeit]] auf den Jahres-Primärenergiebedarf.  
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Version vom 5. November 2023, 21:33 Uhr

Mit Jahres-Primärenergiebedarf wird laut Gebäude-Energie-Gesetz der Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes bezeichnet, der für die Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung entsteht.  Bei der Erfassung des Jahres-Primärenergiebedarfs werden zusätzlich zum Energiegehalt der eingesetzten Energieträger und von elektrischem Strom auch die vorgelagerten Prozessketten einbezogen. Deswegen wird von Primärenergie gesprochen und nicht von Endenergie, bei der nur die im Gebäude tatsächlich verwendete Energie betrachtet würde. Um die Jahres-Primärenergie zu bestimmen, sind sogenannte Primärenergiefaktoren anzuwenden. Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs gibt es eine DIN-Norm.

Wenn Du ein Wohngebäude oder eine Wohnung mieten, kaufen oder pachten möchtest, hast Du das Recht, einen Energieausweis einzusehen - und zwar spätestens bei der Besichtigung der Wohnung oder des Gebäudes. In diesem Energieausweis muss auch der Jahres-Primärenergiebedarf ausgewiesen sein.

Wenn Du als Einzeleigentümer oder über Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Deinem Gebäude eine Photovoltaik-Anlage betreibst, hast Du die Möglichkeit der Anrechenbarkeit auf den Jahres-Primärenergiebedarf.