Jahres-Primärenergiebedarf

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Mit Jahres-Primärenergiebedarf wird laut Gebäude-Energie-Gesetz der Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes bezeichnet, der für die Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung entsteht.  Bei der Erfassung des Jahres-Primärenergiebedarfs werden zusätzlich zum Energiegehalt der eingesetzten Energieträger und von elektrischem Strom auch die vorgelagerten Prozessketten einbezogen. Deswegen wird von Primärenergie gesprochen und nicht von Endenergie, bei der nur die im Gebäude tatsächlich verwendete Energie betrachtet würde. Um die Jahres-Primärenergie zu bestimmen, sind sogenannte Primärenergiefaktoren anzuwenden. Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs gibt es eine DIN-Norm.

Wenn Du als Einzeleigentümer oder über Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Deinem Gebäude eine Photovoltaik-Anlage betreibst, hast Du die Möglichkeit der Anrechenbarkeit auf den Jahres-Primärenergiebedarf. Auch jede andere Form, die Pflicht zur mindestens anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien zu erfüllen, führt dank der jeweiligen Primärenergiefaktoren zu einer Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs.