Entscheidungsprozesse in einem Mehrparteienhaus

Aus 100 prozent erneuerbar - Wiki
Version vom 23. März 2021, 02:20 Uhr von Céline (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Grundsätzlich gilt eine Solar-Anlage ist eine bauliche Veränderung am Wohngebäude. Da das optische Aussehen einer Immobilie durch die Errichtung einer Solar…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Grundsätzlich gilt eine Solar-Anlage ist eine bauliche Veränderung am Wohngebäude. Da das optische Aussehen einer Immobilie durch die Errichtung einer Solar-Dachanlage verändert wird, muss ein solches Bauvorhaben mit der Hausgemeinschaft abgestimmt werden.

Ob du Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in in einem Mehrparteienhaus bist, entscheidet ob und wie du über ein Solar-Projekt bestimmen kannst.

Entscheidungsprozess für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Als Eigentümer:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss über eine Solar-Anlage in der Wohneigentümerversammlung abgestimmt werden. Lange Zeit mussten alle Eigentümer:innen einer WEG erwünschten  Baumaßnahmen zur Modernisierung und Sanierung, wie eine Solar-Anlage, einheitlich zustimmen. Doch mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 wurde dieser Prozess wesentlich vereinfacht, inzwischen können auch einzelne Eigentümer:innen den Anspruch auf bestimmte Modernisierungen haben, darunter Solar-Anlagen oder auch Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge.