Entscheidungsprozesse in einem Mehrparteienhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Grundsätzlich gilt: Eine Solar-Anlage ist eine bauliche Veränderung am Wohngebäude. Da das optische Aussehen einer Immobilie durch die Errichtung einer Solar-Dachanlage verändert wird, muss ein solches Bauvorhaben mit der Hausgemeinschaft abgestimmt werden. | Grundsätzlich gilt: Eine Solar-Anlage ist eine bauliche Veränderung am Wohngebäude. Da das optische Aussehen einer Immobilie durch die Errichtung einer Solar-Dachanlage verändert wird, muss ein solches Bauvorhaben mit der Hausgemeinschaft abgestimmt werden. | ||
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− | Als Eigentümer:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss über eine Solar-Anlage in der Wohneigentümerversammlung abgestimmt werden. Lange Zeit mussten alle Eigentümer:innen einer WEG erwünschten Baumaßnahmen zur Modernisierung und Sanierung, zu denen auch die Errichtung einer Solar-Anlage gehört, einstimmig zustimmen. Doch mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 wurde dieser Prozess wesentlich vereinfacht. Inzwischen | + | Als Eigentümer:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss über eine Solar-Anlage in der Wohneigentümerversammlung abgestimmt werden. Lange Zeit mussten alle Eigentümer:innen einer WEG erwünschten Baumaßnahmen zur Modernisierung und Sanierung, zu denen auch die Errichtung einer Solar-Anlage gehört, einstimmig zustimmen. Doch mit der [https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/WEG-Reform/WEG-Reform_node.html Reform des Wohnungseigentumsgesetzes] im Dezember 2020 wurde dieser Prozess wesentlich vereinfacht. Inzwischen kannst Du als Eigentümer:in den Anspruch auf bestimmte Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten erheben, darunter auch Solar-Anlagen oder Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. |
− | ==== | + | Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz hat die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht. So können Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie etwa Solar-Anlagen, mit der Mehrheit der Stimmen der Wohnungseigentümer:innen, die in der Versammlung anwesend sind oder sich vertreten lassen, beschlossen werden. Die Kosten für die Baumaßnahmen, die die Mehrheit der Wohnungseigentümer:innen beschließt, müssen nur diejenigen bezahlen, die für sie gestimmt haben. Eine Ausnahme gilt, wenn sich die Baumaßnahme kostenmäßig amortisiert, was bei einer PV-Anlage regelmäßig der Fall sein dürfte. Auch wenn die Baumaßnahme mit großer Mehrheit beschlossen wird (mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und zugleich die Hälfte der Miteigentumsanteile), müssen alle Wohnungseigentümer:innen ihren Anteil an den Kosten tragen |
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+ | Um herauszufinden welches energiewirtschaftliche [[Betriebskonzepte|Betriebskonzept]] am Besten zu Dir und Deiner WEG passt, kannst du den digitalen Beratungsservice von [https://everyone-energy.de/ everyone energy] nutzen. Wenn du den Entscheidungsprozess für ein Solar-Projekt in Deiner WEG in Gang setzen willst, kannst Du die [https://everyone-energy.de/downloads/ Vorlage zur Einberufung einer WEG-Versammlung] von everyone energy nutzen. | ||
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Version vom 10. April 2021, 16:29 Uhr
Grundsätzlich gilt: Eine Solar-Anlage ist eine bauliche Veränderung am Wohngebäude. Da das optische Aussehen einer Immobilie durch die Errichtung einer Solar-Dachanlage verändert wird, muss ein solches Bauvorhaben mit der Hausgemeinschaft abgestimmt werden.
Ob Du Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in in einem Mehrparteienhaus bist, entscheidet, ob und wie Du über ein Solar-Projekt bestimmen kannst.
Entscheidungsprozess für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Als Eigentümer:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss über eine Solar-Anlage in der Wohneigentümerversammlung abgestimmt werden. Lange Zeit mussten alle Eigentümer:innen einer WEG erwünschten Baumaßnahmen zur Modernisierung und Sanierung, zu denen auch die Errichtung einer Solar-Anlage gehört, einstimmig zustimmen. Doch mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 wurde dieser Prozess wesentlich vereinfacht. Inzwischen kannst Du als Eigentümer:in den Anspruch auf bestimmte Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten erheben, darunter auch Solar-Anlagen oder Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge.
Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz hat die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht. So können Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie etwa Solar-Anlagen, mit der Mehrheit der Stimmen der Wohnungseigentümer:innen, die in der Versammlung anwesend sind oder sich vertreten lassen, beschlossen werden. Die Kosten für die Baumaßnahmen, die die Mehrheit der Wohnungseigentümer:innen beschließt, müssen nur diejenigen bezahlen, die für sie gestimmt haben. Eine Ausnahme gilt, wenn sich die Baumaßnahme kostenmäßig amortisiert, was bei einer PV-Anlage regelmäßig der Fall sein dürfte. Auch wenn die Baumaßnahme mit großer Mehrheit beschlossen wird (mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und zugleich die Hälfte der Miteigentumsanteile), müssen alle Wohnungseigentümer:innen ihren Anteil an den Kosten tragen
Um herauszufinden welches energiewirtschaftliche Betriebskonzept am Besten zu Dir und Deiner WEG passt, kannst du den digitalen Beratungsservice von everyone energy nutzen. Wenn du den Entscheidungsprozess für ein Solar-Projekt in Deiner WEG in Gang setzen willst, kannst Du die Vorlage zur Einberufung einer WEG-Versammlung von everyone energy nutzen.
Entscheidungsprozess für Mieter:innen
[in Arbeit]