Startseite Solar für Mehrparteienhäuser: Unterschied zwischen den Versionen

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* Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die [[Einspeisung]] bekommst Du eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]]. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.
 
* Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die [[Einspeisung]] bekommst Du eine [[Einspeisevergütung|Vergütung]]. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.
* Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als [[Überschussstrom]] bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten [[Reststrom]], den Du über die [[Stromlieferung]] aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes [[Messkonzept]] voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der [[Kundenanlage]] (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferanten]]. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine [[Stromrechnung]] viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind [[Strompreisbestandteile|Preisbestandteile]], die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die [[Netzentgelte]], die [[Stromsteuer]] und natürlich die [[Umsatzsteuer]] (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Allerdings muss in den allermeisten Fällen für die Nutzung des in einem Mehrparteienhaus erzeugten Stroms ein kompliziertes Konstrukt mit [[Stromliefervertrag|Stromlieferverträgen]] und viel Bürokratie aufgebaut werden. Das liegt daran, dass das deutsche Energierecht keine [[kollektive Eigenversorgung]] kennt. Zwar kann für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom ein [[Mieterstromzuschlag]] in Anspruch genommen werden. Trotzdem werden gemeinsam handelnde Eigenversoger schlechter gestellt als Eigenversorger in einem Einparteienhaus.
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* Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als [[Überschussstrom]] bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten [[Reststrom]], den Du über die [[Stromlieferung]] aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes [[Messkonzept]] voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der [[Kundenanlage]] (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom [[Energieversorgungsunternehmen|Stromlieferanten]]. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine [[Stromrechnung]] viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind [[Strompreisbestandteile|Preisbestandteile]], die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die [[Netzentgelte]], die [[Stromsteuer]] und natürlich die [[Umsatzsteuer]] (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Für die kollektive Nutzung des Solarstroms im Haus gibt es zwei Möglichkeiten: Ihr könnt Euch entweder für das Modell "[[Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung]]" entscheiden oder für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom den [[Mieterstromzuschlag]] in Anspruch nehmen. Im ersten Fall bekommt ihr keine Förderung, könnt aber den Reststrom weiterhin von Euren jeweiligen Lieferanten beziehen. Im zweiten Fall müsst ihr ein Mieterstrom-Vollversorgungskonzept umsetzen, bei dem auch der Reststrom über den Mieterstromlieferanten bezogen wird.
  
 
== '''Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?''' ==
 
== '''Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?''' ==
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Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem [[Netzbetreiber]]. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der [[Bundesnetzagentur]] anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der [[Messstellenbetreiber]] (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut.  
 
Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem [[Netzbetreiber]]. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der [[Bundesnetzagentur]] anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der [[Messstellenbetreiber]] (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen [[Summenzähler|Summenzähler (Zweirichtungszähler)]] oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut.  
  
Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von [[Eigenversorgung]] auch für Strom, der selbst verbraucht wird. Allerdings ist Eigenversorgung bei einem Mehrparteienhaus meist nur in besonderen Fällen möglich, in denen eine [[Personenidentität]] zwischen Stromverbraucher*in und Anlagenbetreiber*in erreicht wird.
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Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von [[Eigenversorgung]] auch für Strom, der selbst verbraucht wird.  
  
 
Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine Förderung des Gebäudeneubaus oder der -sanierung.
 
Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des [[Gebäude-Energie-Gesetz|Gebäude-Energie-Gesetzes]] zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine Förderung des Gebäudeneubaus oder der -sanierung.

Aktuelle Version vom 15. Mai 2024, 10:51 Uhr

Willkommen auf dem Wiki zu Solar-Anlagen auf und an Mehrparteienhäusern!

Dieses Wiki-Angebot wurde durch die Unterstützung der Naturstrom-Stiftung möglich, für deren Förderung wir uns bedanken.

Eine Solar-Anlage auf einem Mehrparteienhaus - das ist immer eine gute und in den allermeisten Fällen auch eine realisierbare Idee. Am allereinfachsten geht es mit einer Steckersolaranlage. Doch auch eine "richtige Anlage" ist natürlich möglich. Allerdings ist der Betrieb unter Umständen etwas komplizierter als in einem Einparteienhaus. Dieses Wiki-Angebot der 100 prozent erneuerbar stiftung, will Dir bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen helfen. Wir geben in diesem Wiki eine allgemeine Übersicht und grundsätzliche Informationen, bspw. welche Rollen und Aufgaben mit einem Solar-Projekt verbunden sind oder welche Betriebskonzepte infragekommen oder was bei einem Messkonzept beachtet werden muss.

Hier findest eine Übersicht aller verlinkter Fachbegriffe in diesem Wiki.

Grundsätzlich gibt es bei der Realisierung von einem Solar-Projekt drei Leitfragen, die es zu beantworten gilt.

Was passiert mit dem erzeugten Solar-Strom ?

Wie bei einem Einparteienhaus gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Du speist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Für die Einspeisung bekommst Du eine Vergütung. Der Vorteil dieser Option: Sie ist in der Abwicklung relativ unaufwändig. Der Nachteil: Sie ist meist wirtschaftlich nicht so attraktiv. Häufig lässt sich keine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 20 Jahren erreichen.
  • Du nutzt den Strom, um den Verbrauch im Mehrparteienhaus zu decken. Nur den Strom, der zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verbrauch im Haus übersteigt, speist Du in das Netz ein. Dieser Strom wird als Überschussstrom bezeichnet. Selbst wenn Du neben der Solar-Anlage einen Speicher einsetzt, wird es immer wieder vorkommen, dass mehr Strom im Haus verbraucht wird als in der Solar-Anlage erzeugt wird und im Speicher vorhanden ist. Dann brauchst Du sogenannten Reststrom, den Du über die Stromlieferung aus dem Netz erhält. Eine Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude setzt ein sogenanntes Messkonzept voraus, damit der im Gebäude genutzte Strom richtig erfasst werden kann. Energiewirtschaflich gesprochen, kommt es darauf an, den Strom aus der Kundenanlage (das ist die Solar-Anlage auf dem Dach bzw. der dazugehörige Speicher) von dem Reststrom abzugrenzen. Das macht die Abwicklung meist recht kompliziert. Für die Nutzung des Strom im Haus spricht, dass die Bewohner*innen richtig Geld sparen können. Denn der selbsterzeugte Strom ist erheblich billiger als der Strom vom Stromlieferanten. Das liegt daran, dass Du als Verbraucher:in für den Strom aus dem Netz über Deine Stromrechnung viel für Entgelte und Abgaben zahlst. Das sind Preisbestandteile, die Dein Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergeben muss. Bedeutsam sind vor allem die Netzentgelte, die Stromsteuer und natürlich die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Für selbsterzeugten Strom entfallen neben einigen nicht so bedeutenden Abgaben die Netzentgelte, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Das macht den Betrieb einer Anlage, deren Strom zum Teil selbst genutzt wird, meist attraktiver, als wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Für die kollektive Nutzung des Solarstroms im Haus gibt es zwei Möglichkeiten: Ihr könnt Euch entweder für das Modell "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" entscheiden oder für den innerhalb eines Mehrparteienhauses erzeugten und verbrauchten Strom den Mieterstromzuschlag in Anspruch nehmen. Im ersten Fall bekommt ihr keine Förderung, könnt aber den Reststrom weiterhin von Euren jeweiligen Lieferanten beziehen. Im zweiten Fall müsst ihr ein Mieterstrom-Vollversorgungskonzept umsetzen, bei dem auch der Reststrom über den Mieterstromlieferanten bezogen wird.

Wer finanziert und betreibt die Solar-Anlagen?

Es ist nicht unbedingt nötig, dass Du für die Solar-Anlage auf Deinem Mehrparteienhaus selbst Anlagenbetreiber:in bzw. -Eigentümer:in wirst bzw. dass Deine Wohnungseigentumsgemeinschaft oder -genossenschaft dies wird. Wenn keine eigene Finanzierung gewünscht ist, kann Contracting in Anspruch genommen werden. Insbesondere für Mieterstrom - das ist eine besonders geförderte Lieferung von Strom - gibt es sehr viele Contracting-Angebote. Diese sind auch deswegen attraktiv, weil die Abrechnung von Mieterstrom besonders kompliziert ist und der Mieterstromlieferant zum Energieversorgungsunternehmen wird, was besondere Pflichten mit sich bringt.

Wie ist der Betrieb einer Solaranlage rechtlich geregelt?

Grundsätzlich gilt: Wer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Solar-Anlage trägt, gilt als Anlagenbetreiber. Es kann also auch sein, dass ein Anlagenbetreiber nicht Eigentümer *in der Solar-Anlagen ist. Anlagenbetreiber, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, brauchen hierfür keinen Vertrag mit ihrem Netzbetreiber. Allerdings müssen sie ihre Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Der Netzbetreiber veranlasst dann, dass der Messstellenbetreiber (dies kann auch der Netzbetreiber selbst in Personalunion sein), einen Summenzähler (Zweirichtungszähler) oder einen einfachen Einspeisezähler einbaut.

Durch die Einspeisung des Stroms oder den Verkauf von Strom bzw. die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung oder einer Mieterstromförderung entsteht ein Gewerbe. Dieses muss angemeldet werden, so dass auch das zuständige Finanzamt vom Betrieb der Anlage erfährt. Sofern die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Bemessungsgrenze von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen, sind sie gewerbesteuerpflichtig. Auch eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die Einnahmen aus der Anlage sind immer einkommensteuerpflichtig. Dies gilt im Falle von Eigenversorgung auch für Strom, der selbst verbraucht wird.

Außerdem solltest Du wissen: Eine Solar-Anlage hilft, bestimmte Pflichten des Gebäude-Energie-Gesetzes zu erfüllen. Unter bestimmten Umstände ermöglicht sie auch eine Förderung des Gebäudeneubaus oder der -sanierung.